Gefahrguttransporte durch Strassentunnel
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2014 die Verkehrsbeschränkungen für Gefahrguttransporte durch Schweizer Strassentunnel angepasst. Bei sieben Nationalstrassentunnel entfallen die bisher geltenden Beschränkungen, bei zwei Tunnel auf dem Kantonsstrassennetz wird die Beförderung gefährlicher Güter eingeschränkt. Am Gotthard und auf den anderen Alpentransitachsen müssen gefährliche Güter weiterhin auf der Schiene transportiert werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
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