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Liebe Leserinnen und Leser

Können Abtretungsgläubiger im Sinne von Art. 260 SchKG zur adhäsionsweisen Geltendmachung abgetretener Ansprüche beschwerdelegitimiert sein? Mit dieser und weiteren Fragestellungen musste sich das Bundesgericht im Urteil vom 1. September 2014 auseinandersetzen. Laut Damian K. Graf hat das Bundesgericht hierbei in seiner Begründung zwingende Regeln des Adhäsionsprozesses ausser Acht gelassen. Es könne nämlich allein darauf ankommen, ob sich die Adhäsionsforderung als materieller Anspruch der geschädigten Gesellschaft darstelle. Wird dies bejaht, kann sie in Übereinstimmung mit den zivilprozessualen Grundsätzen auch durch Prozessführungsberechtigte und Prozessstandschafter durchgesetzt werden.

In einem weiteren Urteil – vom 15. September 2014 – bestätigte das Bundesgericht, dass kein Anspruch für Männer auf Elternzeitentschädigung gestützt auf das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft besteht. Michael E. Meier kommentiert in gebotener Kürze den Entscheid und stimmt diesem hinsichtlich der grundsätzlichen Unterscheidung von Mutterschafts- und Elternurlaub zu.

Für den Abschluss eines Mietvertrags ist keine besondere Form vorgeschrieben. In der Praxis wird der Mietvertrag regelmässig schriftlich abgefasst. Soll der Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt werden, so ist die schriftliche Form notwendig. Zu der Wirkung solcher im Grundbuch vorgemerkter Mietverträge äussern sich Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay.

Peter Studer schliesslich fasst die Hauptaussagen der Studie der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK), welche im Auftrag des Bundesrats ihre «Beobachtungen» mit Schwergewicht «auf die Lage der abonnierten Tagespresse» am 5. September 2014 vorstellte, zusammen. Er kommentiert die Studie sowie die bereits öffentlich geäusserte Kritik pointiert.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

     

Urteilsbesprechungen
Damian K. Graf
Abstract

In einem unlängst erschienenen Urteil war das Bundesgericht mit zwei Problemfeldern konfrontiert: 1. Unter welchen Voraussetzungen sind Gläubiger geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO? 2. Können Abtretungsgläubiger i.S.v. Art. 260 SchKG in einem Strafverfahren, in dem sich die konkursite Gesellschaft als geschädigte Person konstituiert, den abgetretenen Zivilanspruch adhäsionsweise geltend machen – selbst wenn sie selber nicht geschädigt sind? Während das Bundesgericht die erste Frage korrekt beantwortet hat, bewirken die rechtlichen Ausführungen zur zweiten Konstellation, zu der das Bundesgericht erstmals substantiell Stellung nimmt, unhaltbare Friktionen mit der Natur des Adhäsionsprozesses.

Michael E. Meier
Abstract

Das Bundesgericht verneinte in seinem Leitentscheid den Anspruch des Vaters auf Erwerbsersatz bzw. bezahlten Urlaub nach der Geburt seines Kindes. Der Anspruch sei nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auf die Mutter beschränkt. Die Ungleichbehandlung sei zudem nicht diskriminierend, weil die Anknüpfung der Mutterschaftsentschädigung am Geschlecht der Mutter biologische Gründe habe und deshalb mit Art. 8 Abs. 3 BV vereinbar sei.

Beiträge
Roland Pfäffli
Mascha Santschi Kallay
Abstract

Beim Eigentumsübergang an einem Grundstück geht ein Mietvertrag von Gesetzes wegen auf den Erwerber über. Ist der Mietvertrag zudem im Grundbuch vorgemerkt, kann der Erwerber keinen dringenden Eigengebrauch geltend machen.

Essay
Peter Studer
Abstract

Am 5. September 2014 hat die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) im Auftrag des Bundesrats ihre «Beobachtungen» mit Schwergewicht «auf die Lage der abonnierten Tagespresse» vorgestellt. Sie gibt auch Handlungsempfehlungen ab. Die 14köpfige Kommission mit Mitgliedern aus allen Bereichen der Medienbranche will nach anderthalbjähriger Tätigkeit damit «zur Diskussion über Medienförderung» beitragen. Das ist ihr auch gelungen, nur war der Ton der veröffentlichten Kritik gerade in grösseren Zeitungen und Medienblogs überraschend negativ. Der Beitrag gibt einige leicht gestraffte Hauptaussagen der EMEK-Studie und dazu öffentlich formulierte Kritikpunkte wieder; der Autor ergänzt diese mit aus externen oder vom Verfasser stammenden Kommentaren.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Die Schweiz hat im Falle eines katholischen Priesters, der des sexuellen Missbrauchs von Abhängigen verdächtigt war, das Recht auf ein faires Verfahren nach Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Die Schweiz muss dem Priester Schmerzensgeld zahlen und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen. (Urteil 60101/09)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die fristlose Entlassung eines Sportlehrers, der im Kanton Obwalden seine Klasse beim Unterricht filmte, war nicht willkürlich. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Vorgehen des Lehrers habe nicht länger toleriert werden müssen. (Urteil 8C_340/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Grossvater, der seine vierjährige Enkelin missbraucht hat, ist vom Bundesgericht definitiv für schuldig befunden worden. Der Mann hatte seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt gesehen, weil er bei einer ersten Videobefragung nicht habe dabei sein dürfen. (Urteil 6B_839/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Ein ehemaliger französischer Beamter ist vom Bundesgericht definitiv der sexuellen Nötigung seiner Tochter schuldig gesprochen worden. Das Gericht bestätigte die Strafe der zweiten Instanz von zwei Jahren auf Bewährung. (Urteile 6B_189/2014 und 6B_195/2014)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Der Verein H+ sowie 103 Krankenhäuser, welche gegen die jüngsten Anpassungen von Tarmed vorgegangen sind, waren erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. (Urteil C-4168/2014) (sk)

Jurius
Abstract

BVGer – Am 19. Dezember 2010 stürzte ein Flugzeug im Landeanflug auf den Flughafen Samedan ab. Die beiden Piloten (die einzigen Insassen) kamen dabei ums Leben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden des Vaters und der Berufsunfallversicherung eines der Piloten gegen eine Verfügung der Engadin Airport AG als Betreiberin des Flughafens abgewiesen. (Urteile A-4925/2013 und A-7102/2013)

Jurius
Abstract

BVGer – Die verstorbene Gründerin der wohltätigen Hirzel-Callegari-Stiftung hat auf ihren Bankkonten Schwarzgeld in der Höhe von 23 Millionen Franken hinterlassen. Ein Teil davon floss mit Einverständnis der Bundesbehörden an den ehemaligen Stiftungspräsidenten, was das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet. (Urteil A-798/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Bank Coop hat zwischen 2009 und 2013 den Börsenkurs der eigenen Inhaberaktien manipuliert. Damit verstiess sie in schwerer Weise gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die FINMA macht der Bank Coop Auflagen und erlässt gegen den ehemaligen CEO ein Berufsverbot. Sie anerkennt die unterdessen von der Bank Coop getroffenen Massnahmen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will gewerbsmässigen Gläubigervertretungen den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz gewährleisten. Er hat am 29. Oktober 2014 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat beschlossen, das totalrevidierte Kulturgüterschutzgesetz (KGSG) auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt die Totalrevision der Kulturgüterschutzverordnung (KGSV) in Kraft, die der Bundesrat am 29. Oktober 2014 genehmigt hat.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2014 die Verkehrsbeschränkungen für Gefahrguttransporte durch Schweizer Strassentunnel angepasst. Bei sieben Nationalstrassentunnel entfallen die bisher geltenden Beschränkungen, bei zwei Tunnel auf dem Kantonsstrassennetz wird die Beförderung gefährlicher Güter eingeschränkt. Am Gotthard und auf den anderen Alpentransitachsen müssen gefährliche Güter weiterhin auf der Schiene transportiert werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.