Liebe Leserinnen und Leser
Das Thema Energie und Energierecht erlangt angesichts der mit der Energiestrategie 2050 angestrebten Energiewende in der Schweiz aktuelle Bedeutung und legt in besonderer Weise eine rechtsvergleichende Perspektive nahe – nicht zuletzt aufgrund der Verhandlungen der Schweiz mit der EU über ein gemeinsames Energieabkommen.
Der erste Teil dieser Schwerpunkt-Ausgabe zum Energierecht beschäftigt sich mit den für die Energiewende besonders bedeutsamen erneuerbaren Energien. M. Georg Morad erläutert die Regelungen der Erneuerbare-Energie-Richtlinie 2009/28/EG der EU und widmet sich vertieft der Regelung der Einspeisevergütung und den unterschiedlichen Ansätzen, welche die EU-Mitgliedstaaten in der Umsetzung verfolgen. Für die Situation in der Schweiz wird der Beitrag durch eine Analyse der Berechnungsgrundlage der Netzgebühr nach dem StromVG von Philippe Ehrenström ergänzt, welcher die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts eingehend untersucht. Die Energie Strategie 2050 verlangt ferner nach dem Einsatz neuer Informationstechnologien beim Energietransport, nach sog. Smart Grids. Peter Hettich und Stefan Rechsteiner fassen die Ergebnisse einer ausführlichen Studie zu den Fragen von Datenschutz und Datensicherheit im Smart Grid zusammen. Zu den Aspekten des Wettbewerbsrechts im Energierecht leitet der Betrag von Rolf H. Weber zur Förderung erneuerbarer Energien im Lichte des internationalen Wirtschaftsrechts über. Die vielfältigen staatlichen Fördermassnahmen für erneuerbare Energien werden anhand der neuesten Spruchpraxis unter dem WTO-Abkommen und dem EU-Recht überprüft.
Das Zusammenspiel von Schweizer und EU-Wettbewerbsrecht steht im Mittelpunkt des Beitrags von Marc Bernheim und Gaudenz Geiger zu den Compliancepflichten im Energiemarkt – REMIT und Art. 26a ff. StromVV. Er befasst sich mit den Vorgaben der EU über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (REMIT), insbesondere mit der Pflicht zur Informationsübermittlung an Behörden, sowie mit den Regelungen der Stromversorgungsverordnung bezüglich der Übermittlung von Informationen an die Elektrizitätskommission (ElCom). Im Anschluss unterwerfen Pascal G. Favre und Jérôme Levrat die Zusammenschlüsse von Elektrizitätsunternehmen in der Schweiz einer eingehenden Überprüfung anhand des Kartellgesetzes. Sie gehen vertieft auf die Problematik der Zusammenschlüsse privater und öffentlich beherrschter Unternehmen ein. Die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben für die Vergabe von Konzessionen durch Gemeinden an Elektrizitätsunternehmen in der Schweiz vergleichen Markus Schreiber und Celina Tscharner mit den Regelungen in Deutschland in ihrer Abhandlung zur rechtssicheren Vergabe von Verteilnetzkonzessionen.
Die abschliessenden Abhandlungen zum Klimaschutz erinnern daran, dass Energiepolitik seit Längerem zu einem Grossteil Klimaschutzpolitik ist. Lukas Rich unterwirft die Revision der CO2-Verordnung einer kritischen Analyse und stellt die Frage nach einer verpassten Chance für mehr Klimaschutz. Philippe Wenker und Rahel Reich sehen im Emissionshandel turbulente Zeiten für die Luftfahrt. Sie zeigen die Entwicklung im Rahmen der ICAO nach dem Entscheid des EuGH zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Einbeziehung von Fluggesellschaften aus Drittstaaten in das EU-Emissionshandelssystem und die Konsequenzen für die Schweiz auf.
Die Schwerpunkt-Ausgabe komplettiert so den Fokus der Weblaw AG auf das Energierecht und ergänzt den voraussichtlich Mitte 2015 erscheinenden Kommentar zum Schweizer Energierecht sowie die Zusammenarbeit mit dem SCCER (Swiss Competence Center for Energy Research) und dem CREST (Competence Center for Research in Energy, Society and Transition).
Ich wünsche Ihnen eine anregende und spannende Lektüre.
Prof. Dr. Sebastian Heselhaus
Universität Luzern, Redaktion Jusletter
Energie- und Umweltrecht
Abstract
Im Beitrag stellt der Autor die Richtlinie 2009/28/EG, deren nationalen Ziele sowie die Mittel, welche die Richtlinie den Mitgliedstaaten einräumt, vor. Er untersucht die Mechanismen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit – wie statistische Transfers und gemeinsame Projekte – und analysiert die Steuersysteme oder nationalen Beihilfen. Schliesslich werden die von der Richtlinie vorgesehenen Verwaltungsmassnahmen analysiert, welche die Mitgliedstaaten in ihrer Politik zur Förderung erneuerbarer Energie lenken sollen. (bk)
Abstract
Die Benützung öffentlichen Grundes durch Stromversorgungsunternehmen ist eine private Nutzung, die zur Erhebung einer Abgabe berechtigt. Es handelt sich hierbei um eine Kausalabgabe, die nicht dem Kostendeckungsprinzip folgt. Sie bleibt dem Äquivalenzprinzip unterstellt, welches das Willkürverbot konkretisiert. Die Abgabe soll damit auf geeigneten Kriterien beruhen und nicht Unterscheidungen treffen, die nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind. Eine Berechnung auf der Grundlage des Verbrauchs oder ohne Bezug zu objektiven Kriterien ist daher nicht zulässig. Der Beitrag analysiert die Qualifikation und die Berechnung dieser Abgabe angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichts. (bk)
Abstract
Staatliche Förderungsmassnahmen sind effektive Instrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien. Allerdings können sie sich negativ auf den grenzüberschreitenden Wettbewerb auswirken und so in Konflikt mit den Grundsätzen des internationalen Warenverkehrs geraten (Inländergleichbehandlung, Subventionsverbot). Obwohl die WTO-Streitbeilegungsorgane bisher Förderungsmassnahmen zurückhaltend akzeptierten, zeichnet sich eine Abkehr von der traditionell restriktiven Auslegung von Nachhaltigkeitsanliegen ab. Der Beitrag vergleicht die jüngste WTO- und EU-Rechtsprechung mit Bezug auf erneuerbare Energien (inkl. der Rechtfertigungsgründe) unter den beiden Regelwerken.
Abstract
Im Dezember 2011 ist die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (REMIT) in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Teilnehmer an einem Energiegrosshandelsmarkt der EU, den Behörden der EU oder der Mitgliedstaaten Informationen zu liefern. Per 1. Juli 2013 wurde die Schweizer Stromversorgungsverordnung (StromVV) ergänzt (Art. 26a ff. StromVV). Danach muss, wer Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz hat, die gemäss REMIT zu liefernden Daten auch der Elektrizitätskommission melden. Es folgt ein Überblick über die Pflichten gemäss REMIT und Art. 26a ff. StromVV mit Anmerkungen zu deren Befolgung.
Abstract
Private oder öffentliche Elektrizitätsunternehmen sind regelmässig Gegenstand von fusionskontrollrechtlichen Verfahren. Von besonderem Interesse ist der Fall «AET/SES», welcher zwei bedeutende Tessiner Elektrizitätsunternehmen involvierte und bei welchem der Wettbewerbskommission zum ersten Mal nach dem Inkrafttreten der StromVG Anlass gegeben wurde, eine Stellungnahme zu einem Unternehmenszusammenschluss im Stromsektor abzugeben. Der Beitrag gibt einen Überblick der Praxis der Wettbewerbsbehörden im Bereich der Fusionskontrolle im Stromsektor, unter besonderer Berücksichtigung der Teilliberalisierung des Strommarktes.
Abstract
Durch die Einführung des Art. 3a StromVG hat der Gesetzgeber neue Fragen hinsichtlich der Vergabe von Verteilnetzkonzessionen aufgeworfen. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17. Dezember 2013 Grundsätze für die rechtssichere Konzessionsvergabe aufgestellt. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Regelungen in der Schweiz und in Deutschland sowie des derzeit sistierten Energieabkommens mit der EU untersucht der Beitrag, ob die Grundsätze der BGH-Rechtsprechung den Schweizer Gemeinden als Leitfaden dienen können.
Abstract
Mit der vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Teilrevision der CO2-Verordnung sollen der Vollzug klimapolitischer Instrumente präzisiert und Unklarheiten beseitigt werden. Nach Auffassung des Autors dürfte mit den jüngsten Änderungen jedoch das Instrument der Verminderungsverpflichtung für Unternehmen bei gleichzeitiger Rückerstattung der CO2-Abgabe deutlich an Attraktivität verlieren. Damit wird das bewährte Anreizsystem in Frage gestellt und das Erreichen der Klimaziele, zu denen sich die Schweiz mit dem Kyoto-Protokoll international verpflichtet hat, dürfte zusätzlich erschwert werden.
Abstract
Die Europäische Union setzt sich bereits seit längerem für eine klimabewusste Politik in der Luftfahrt ein. Die per 2012 unilateral eingeführte Ausdehnung des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) auf die Luftfahrt stiess sowohl in der Schweiz als auch in zahlreichen anderen Drittstaaten auf Widerstand, worauf die EU sich zu einem Kompromiss gezwungen sah. An der Vollversammlung der internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO) 2013 in Montréal konnte sie einen ersten Zwischenerfolg erzielen. Doch der Weg zu einer globalen Lösung zur Bekämpfung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf den Klimawandel bleibt steinig.
Abstract
Im Smart Grid werden verschiedene, teilweise neue Technologien, z.B. neuartige Messverfahren, Steuerungen in Verteilnetzen oder Speicher, derart miteinander vernetzt, dass sie neue Funktionalitäten der elektrischen Netze ermöglichen, was einen verstärkten Austausch von Daten bedingt. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) von der Universität St. Gallen und VISCHER AG erstellte, rechtliche Studie nimmt zu drängenden Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Smart Grid Stellung.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des türkischen Fussballclubs Fenerbahçe SK betreffend den vom Europäischen Fussballverband (UEFA) verhängten Ausschluss von den nächsten zwei UEFA-Clubwettbewerben ab. (Urteil 4A_324/2014)
Abstract
BGer – Der Kanton Waadt verliert gegen das Bundesamt für Migration (BFM) eine Rechnungsstreitigkeit, die mehr als sieben Millionen Franken Subventionen des Bundes im Bereich der Asylpolitik betrifft. (Urteil 2C_927 / 2014) (sk)
Abstract
BGer – Weil das Aargauer Obergericht kaum auf die Einwände des Angeklagten eingegangen ist, hat das Bundesgericht eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung aufgehoben. Der Fall geht zur Neubeurteilung zurück an die kantonale Instanz. (Urteil 6B_1204/2013)
Abstract
BGer – Das Schwyzer Kantonsgericht hat sich bei einem Urteil gegen einen Zahntechniker auf ein widersprüchliches Gutachten gestützt. Es muss deshalb nochmals eruieren, wann der Angeklagte Behandlungen vorgenommen hat, die eigentlich ein Zahnarzt durchführen muss. (Urteil 6B_907/2013)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) abgewiesen. Dieses hat die Preisreduktion für die Zustellung durch die Post der Zeitung «Fridolin» abgelehnt und gegen einen anderslautenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. (Urteile 2C_1125/2013, 2C_1034/2013 und 2C_1189/2014)
Abstract
BVGer – Wer in jungen Jahren zwei Mal durch die Vorprüfung Physik an der ETH Zürich gerasselt ist, wird auch nach 40 Jahren nicht nochmals zum gleichen Studium zugelassen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-1956/2014)
Abstract
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 mit einer Teilrevision der DNA-Profil-Verordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese kriminaltechnische Unterstützung auch künftig auf dem neuesten technischen Stand erfolgen kann. Gleichzeitig dazu hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, die Totalrevision der DNA-Analyselabor-Verordnung EJPD genehmigt.
Abstract
Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut wird aufgehoben. Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstract
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) muss infolge eines Urteils des Bundesgerichts teilweise revidiert werden. Bisher wurde die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen weniger streng begrenzt als jene von neuen Anlagen.
Abstract
Um die rechtliche Lage bei der Freigabe von Eigenentwicklungen von Informatiklösungen der Bundesverwaltung insbesondere von Open Source Software (OSS) zu klären, wurde ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde am 24. Oktober 2014 vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) publiziert.
Jusletter