Freier Marktzugang für gewerbsmässige Gläubigervertretung
Der Bundesrat will gewerbsmässigen Gläubigervertretungen den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz gewährleisten. Er hat am 29. Oktober 2014 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet.
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