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Liebe Leserinnen und Leser

Kein Tag vergeht, ohne dass die «traditionellen Medien» – welche wir heute eigentlich als «alte Technologien» (wie Print, TV und Radio) bezeichnen müssten – von den «neuen Technologien» sprechen, wie Internet, sozialen Netzwerken, Smartphones, «Google Glasses», erweiterter Realität usw. All diese Entwicklungen sind offenbar Fortschritte, aber – wie jeder Fortschritt – können sie auch zweckentfremdet werden, um als Werkzeuge von Straftaten eingesetzt zu werden. Dies wird gerne «Cyberkriminalität» genannt, ohne vielfach genau zu wissen, was dieser Begriff alles umfasst.

Damit die Leser mehr zu diesem Thema erfahren, hat diese Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe zum Ziel, einen Überblick über die wichtigsten Aspekte dessen, was man unter «Cyberkriminalität» versteht, zu bieten. So werden Begriffe wie «Identitätsdiebstahl», «Phishing», «Hacking», «Ransomware», «Romance Scam», «Sextortion», «Sexting», «Grooming» usw. angesprochen und erklärt. Gleichzeitig werden speziell geschaffene gesetzliche Bestimmungen sowie die Lücken, welche der in Kraft stehende Rechtsrahmen derzeit aufweist, ebenso erläutert, wie die möglicherweise benötigten Veränderungen, um diese Mängel zu beheben.

Der umfassende Beitrag von Mar Spas beschäftigt sich eingehend mit allen Unter-Kategorien der Cyberkriminalität und setzt sie in Beziehung zur schweizerischen Rechtsordnung. Koumba Koné betrachtet analog die Situation in Bezug auf die französische Gesetzgebung. Damit zeigt sie auf, wie ein Nachbarstaat mit diesem Thema auf legislativer Ebene umgeht. Danach folgt ein Beitrag von Sandra Schweingruber, die sich auf Fragen der internationalen Rechtshilfe zur Bekämpfung der Cyberkriminalität konzentriert. Sie schlägt vor, dass wir pragmatische Lösungen und einfachere – und damit schnellere – Verfahren in der Sache entwickeln. Ferner beschäftigen sich François Charlet und Cédric Bocquet insbesondere mit der Umsetzung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) bei VoIP (Voice over IP) – wie Skype –, und Julien Gafner mit dem Umgang mit Cyberterrorismus aus Sicht des Schweizer Rechts.

Die Schwerpunkt-Ausgabe schliesst mit einen Tagungsbericht von Sandra Muggli über die Arbeitstagung für Staatsanwälte und Ermittlungsleiter, welche im September 2014 in Windischgarsten (Österreich) stattfand zum Thema «Bekämpfung der Pornographie und sexuellem Missbrauch Minderjähriger» – Straftaten, welche heute oft durch die «neuen Technologien» begangen werden.

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse an der Thematik Cybercrime geweckt haben und Sie die eine oder andere Anregung aus den Beiträgen ziehen können.

 

Dr. Grace Schild Trappe Prof. Dr. André Kuhn
Redaktion Jusletter Strafrecht Redaktion Jusletter Strafrecht

 

Beiträge
Mark Spas
Abstract

Der Autor diskutiert die verschiedenen, derzeit bekannten Phänomene der Cyberkriminalität. Er beschreibt die einzelnen Besonderheiten und gibt juristische Antworten. Dabei soll der Beitrag eine Art Gebrauchsanweisung für Praktiker sein. (sk)

Koumba Koné
Abstract

Cyberkriminalität ist ein weites Thema. Daher ist es interessant, einen Überblick zu haben über die Straftatbestände, die als «Cyberkriminalität» definiert werden, um eine Bestandsaufnahme der Rechtsvorschriften, welche in den letzten zehn Jahren zur Stärkung der Strafverfolgung und zur Bekämpfung dieser Kriminalität – die sich ständig anpasst – eingeführt wurden, um zu sehen wie die Rechtsprechung, diese Gesetze durch ihre Auslegung ergänzt hat und schliesslich zu verstehen, was der Gesetzgeber beabsichtigt, um effektiv gegen Cyberkriminalität, auch über die Grenzen hinaus, vorzugehen. (sk)

Sandra Schweingruber
Abstract

Im Cyberspace existieren keine staatlichen Grenzen. Cybercrime ist deshalb nahezu immer international, sodass Strafverfolger fast immer auf Daten angewiesen sind, die im Ausland liegen. Aufgrund des Territorialitätsprinzips ist dazu der Rechtshilfeweg nötig; doch bis ein Ersuchen im angefragten Staat bearbeitet ist, sind die Daten oft nicht mehr vorhanden. Mit dem Übereinkommen über Computerkriminalität wurden erste Instrumente geschaffen, die einen Zugriff auf ausländische Daten ohne Rechtshilfeverfahren ermöglichen. Dieser Artikel setzt sich mit dessen Umsetzung auseinander und will Denkanstösse für eine pragmatische Interpretation liefern.

François Charlet
François Charlet
Cédric Bocquet
Abstract

Die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs mithilfe des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) im Rahmen der Straftaten durch VoIP ist sozusagen unmöglich, besonders aufgrund der Ausstrahlungsgeschwindigkeit der Delikte und dadurch, dass diese im Ausland begangen werden. Die Revision des BÜPF wird die Lage grundsätzlich verbessern, die Lösung jedoch liegt in einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, vor allem im internationalen Bereich. Was die VoIP-Anbieter betrifft, sollte mehr Verantwortung von ihnen verlangt werden.

Julien Gafner
Abstract

Cyberterrorismus ist eine der neuen Formen der Kriminalität in der Ära der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Studie und die Definition dieses Phänomens sind sowohl aus kriminologischer als auch aus juristischer Sicht interessant. Angesichts des vom Schweizer Gesetzgeber verabschiedeten Konzepts zur Bekämpfung des Terrorismus erlauben es die Straftatbestände im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches, den Missbrauch des Internets für terroristische Zwecke zu ahnden. Der letzte Abschnitt des Beitrags ist der Frage gewidmet, ob Cyberterrorismus in der Schweiz eine echte Bedrohung darstellt. (bk)

Tagungsberichte
Sandra Muggli
Abstract

Vom 8.–10. September 2014 fand im oberösterreichischen Windischgarsten zum ersten Mal eine Arbeitstagung für Staatsanwälte und Ermittlungsleiter zum Thema «Bekämpfung der Pornographie und sexuellem Missbrauch Minderjähriger im Internet» statt. Der Anlass richtete sich an in solche Ermittlungen involvierte Personen und hatte einen Erfahrungsaustausch hinsichtlich des im Laufe der Jahre erworbenen Wissens zum Ziel. Der Bericht soll die wichtigsten Erkenntnisse kurz zusammenfassen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg hat am 4. November 2014 ihr Urteil im Fall Tarakhel gegen die Schweiz gefällt. Der Entscheid stellt fest, es gebe eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention, falls die schweizerischen Behörden die Gesuchsteller nach Italien zurückschicken würden, bevor sie individuelle Garantien der italienischen Behörden erhalten haben für eine dem Kindeswohl angemessene Aufnahme und den Schutz der Einheit der Familie. (Urteil 29217/12) (sts)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden gegen die 2011 im Kanton Appenzell Ausserrhoden durchgeführte Gesamterneuerungswahl des Kantonsparlaments ab. Die nach einem gemischten Proporz/Majorz-System durchgeführte Wahl der 65 Kantonsrätinnen und -räte ist unter Berücksichtigung der Umstände im Kanton Appenzell Ausserrhoden gegenwärtig mit der Bundesverfassung vereinbar. (Urteile 1C_59/2012, 1C_61/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Der Auftragsmörder, der im November 2008 einen Unternehmer von Cointrin (GE) erschossen hat, sowie die Ehefrau des Opfers, welche zu dem Mord angestiftet hatte, werden definitiv zu sechzehn Jahren Gefängnis verurteilt. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. (Urteile 6B_590/2013, 6B_597/2013, 6B_592/2013 und 6B_591/2013) (sts)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (sbfz) darf alle Dokumente zum Nachtflugmonitoring sehen. Der Entscheid wurde am 6. November 2014 bekanntgemacht. (Urteil A-6291/2013)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Neubeurteilung der allgemeinen Lage in Angola vorgenommen und ändert die bisherige Praxis zum Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen angolanischen Asylsuchenden. (Urteil D-3622/2011)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung wird verdoppelt – diese ist eine von mehreren Änderungen, die der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet hat. Die Verwaltung der Internet-Domainnamen «.ch» und «.swiss» wird künftig in einer separaten Verordnung über die Internet-Domains (VID) geregelt. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar bzw. 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2014 das Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone die alleinige Kompetenz zur Beurteilung der Erlassgesuche bei der direkten Bundessteuer.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat ebnet den lokalen Radios den Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+. Er hat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet, die gleichzeitig die Unterstützung neuer Technologien optimiert und verschiedene weitere Entlastungen für Radio und Fernsehstationen vorsieht.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2014 die vom Parlament in der Sommersession 2014 verabschiedete Gesetzesvorlage zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften sowie die Revision der Finanzmarktprüfverordnung und der Revisionsaufsichtsverordnung auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sollen rascher und günstiger realisiert werden können. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September bis und mit 16. Oktober 2014 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.