Gemischtes Wahlsystem im Kanton AR verfassungskonform
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden gegen die 2011 im Kanton Appenzell Ausserrhoden durchgeführte Gesamterneuerungswahl des Kantonsparlaments ab. Die nach einem gemischten Proporz/Majorz-System durchgeführte Wahl der 65 Kantonsrätinnen und -räte ist unter Berücksichtigung der Umstände im Kanton Appenzell Ausserrhoden gegenwärtig mit der Bundesverfassung vereinbar. (Urteile 1C_59/2012, 1C_61/2012)
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