Kein Erfolg für Schadensersatzforderung wegen mangelnder Aufsicht
BVGer – Die verstorbene Gründerin der wohltätigen Hirzel-Callegari-Stiftung hat auf ihren Bankkonten Schwarzgeld in der Höhe von 23 Millionen Franken hinterlassen. Ein Teil davon floss mit Einverständnis der Bundesbehörden an den ehemaligen Stiftungspräsidenten, was das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet. (Urteil A-798/2014)
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