Keine Freilassung für mutmassliches Bandenmitglied
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Keine Freilassung für mutmassliches Bandenmitglied, in: Jusletter 24. November 2014
BStGer – Obwohl kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, lehnt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Freilassung eines seit über vier Jahren inhaftierten Georgiers ab. Seine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft ist im September 2013 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben worden. (Urteil BH.2014.14)
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