Liebe Leserinnen und Leser
In ihrer Rechtsprechungsübersicht kommentieren Christoph Brunner und Markus Vischer die wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2013 und führen damit die Besprechungen früherer Jahre weiter (vgl. etwa Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2012 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 2. Dezember 2013). Die Autoren setzen sich unter anderem mit kaufrechtlichen Problemstellungen zum Unternehmens- und Grundstückkauf sowie zum UN-Kaufrecht (CISG) auseinander.
Die verwaltungsrechtliche Mitwirkungspflicht und die strafprozessuale Selbstbelastungsfreiheit geraten in der Praxis oftmals in Konflikt. Erstere fordert geradezu staatlichen Zwang zur Mitwirkung, während die zweite jeglichen staatlichen Zwang verbietet (vgl. Simon Roth, Die Geltung von nemo tenetur im Verwaltungsverfahren, in: Jusletter 17. Februar 2014). Simon Roth nimmt zum Urteil des Bundesgerichts vom 27. Mai 2014 betreffend das Spielbankgesetz unter Berücksichtigung der Praxis des EGMR kritisch Stellung. Der Autor begrüsst, dass das Bundesgericht die strafprozessualen Verfahrensgarantien gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK auf repressive finanzielle Verwaltungssanktionen anwendet. Er bemängelt aber die Nichtbeachtung von «nemo tenetur» bei Beweisen, die von einem Unternehmen unter verwaltungsrechtlichem Mitwirkungszwang erhoben worden sind.
Tizian Troxler schliesslich gibt einen Überblick zur 25. Jahrestagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler, welche im September 2014 in Köln zum Thema richterliche Rechtsfortbildung und kodifiziertes Richterrecht stattfand. Der Autor fasst die wichtigsten Tagungsinhalte zusammen und weist darauf hin, dass die behandelten Fragestellungen und Lösungsthesen auch aus schweizerischer Sicht von Interessen und Nutzen seien und sich die Erkenntnisse ebenfalls für die Schweiz verwerten lassen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |