Mietern darf bei kleinen unbezahlten Rechnungen gekündigt werden
BGer – Weil ein Mieterpaar eine offene Rechnung in Höhe von 164 Franken auch nach einer Mahnung nicht bezahlt hat, hat ihm der Vermieter den Vertrag gekündigt. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht in seinem Urteil festhält. (Urteil 4A_271/2014)
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