Verhütungspille «Yasmin»: Keine Produktehaftung von Bayer
BGer – Die Bayer (Schweiz) AG haftet als Herstellerin der Schwangerschaftsverhütungspille «Yasmin» nicht für die schwere Gesundheitsschädigung einer jungen Frau, die 2008 nach einer Lungenembolie invalid geworden ist. Dem Pharmaunternehmen kann in Bezug auf eine Produktehaftpflicht nicht vorgeworfen werden, in der Patienteninformation mangelhaft über die Risiken von «Yasmin» informiert zu haben. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Obergerichts. (Urteile 4A_365/2014 und 4A_371/2014)
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