Verhütungspille «Yasmin»: Keine Produktehaftung von Bayer
Aus dem Bundesgericht
Produkthaftung, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
BGer – Die Bayer (Schweiz) AG haftet als Herstellerin der Schwangerschaftsverhütungspille «Yasmin» nicht für die schwere Gesundheitsschädigung einer jungen Frau, die 2008 nach einer Lungenembolie invalid geworden ist. Dem Pharmaunternehmen kann in Bezug auf eine Produktehaftpflicht nicht vorgeworfen werden, in der Patienteninformation mangelhaft über die Risiken von «Yasmin» informiert zu haben. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Obergerichts. (Urteile 4A_365/2014 und 4A_371/2014)
Kommentare
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.