Erhöhter Schutz gegen ungerechtfertigte Betreibungen
Urteil des Bundesgerichts 4A_414/2014 vom 16. Januar 2015 als Griff in die Pandorabüchse?
Das Bundesgericht lockerte mit seinem Urteil 4A_414/2014 vom 16. Januar 2015 seine bisherige Praxis zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, die im Zusammenhang mit einer in Betreibung gesetzten Forderung erhoben wurde. Das für eine Feststellungsklage vorausgesetzte schutzwürdige Interesse besteht demgemäss grundsätzlich bereits dann, wenn eine Forderung in Betreibung gesetzt wurde. Der Entscheid hat weit über das Betreibungsrecht hinaus Bedeutung für Gläubiger und Schuldner.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts
- 3. Entscheidung des Bundesgerichts
- 4. Kommentar
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