Warum bekämpft man Geldwäscherei? Elf Gedankensplitter
Vortrag, «Geldwäscherei in Theorie und Praxis», Kunz Compliance, 19. Februar 2015
Essay
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: Martin Killias, Warum bekämpft man Geldwäscherei? Elf Gedankensplitter, in: Jusletter 23. Februar 2015
Unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ist leicht zu begründen, dass neben Hehlerei auch Geldwäscherei strafbar sein sollte. Indessen wurde die Geldwäscherei weltweit im Zuge des amerikanischen «War on Drugs» kriminalisiert. Die Vorstellung war, damit die Achillesferse aller gewinnorientierten Kriminalitätsformen zu treffen. Die seitherigen Erfahrungen sind ernüchternd, viele kriminelle Tätigkeiten erfordern keine Geldwäscherei. Es wäre an der Zeit, die Gründe dieses Scheiterns ernsthaft zu erforschen, bevor der Geldwäscherei-Tatbestand laufend auf immer neue Sachverhalte ausgedehnt wird.
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