IV darf Regressleistung trotz gestrichener Rente behalten
BGer – Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat sich nach Einschätzung des Bundesgerichts nicht auf Kosten eines nicht mehr rentenberechtigten Unfallopfers bereichert. Sie darf die auf dem Regressweg von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhaltene kapitalisierte Rente behalten. (Urteil 9C_189/2014)
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