Aus dem Bundesgericht
IV darf Regressleistung trotz gestrichener Rente behalten
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
Zitiervorschlag: Jurius, IV darf Regressleistung trotz gestrichener Rente behalten, in: Jusletter 16. März 2015
BGer – Die IV-Stelle Basel-Landschaft hat sich nach Einschätzung des Bundesgerichts nicht auf Kosten eines nicht mehr rentenberechtigten Unfallopfers bereichert. Sie darf die auf dem Regressweg von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhaltene kapitalisierte Rente behalten. (Urteil 9C_189/2014)
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