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Auf ewig unbehandelbar?

«Therapierbarkeit», das neue Beweisthema

Thomas Knecht
Beitragsarten:

Beiträge

Rechtsgebiete:

Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil, Strafprozessrecht, Gemeingefährliche Straftaten, Strafen und Massnahmen. Pönologie, Freiheitsentziehende Sanktionen, Geistige und psychische Gesundheit

Zitiervorschlag: Thomas Knecht, Auf ewig unbehandelbar?, in: Jusletter 27. April 2015

Damit eine Verwahrung angeordnet werden kann, muss von gutachterlicher Seite die fehlende Behandelbarkeit dargelegt werden. In diesem Kontext wird unter «Behandelbarkeit» eine psychische Disposition des Schwertäters verstanden, welche es aussichtsreich erscheinen lässt, seine Gefährlichkeit innerhalb nützlicher Frist auf ein Mass abzusenken, welches mit einer Freilassung vereinbar ist. Der Autor diskutiert die Erkenntnismöglichkeiten, welche einem forensischen Psychiater in dieser Frage heute zur Verfügung stehen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Das Problemkriterium «Untherapierbarkeit»
  • 3. Relevante Kriterien
  • 4. Der Einfluss von Gutachter und Therapie
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