Echec après une plainte pour mobbing
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Angestellten einer Bank des Kantons Waadt abgewiesen. Die Handlungsbevollmächtigte hatte sich, nach der Kündigung ihres Arbeitsvertrages im Jahr 2011, über Mobbing beschwert. Sie verlangte CHF 67‘000 Franken Entschädigung für die missbräuchliche Kündigung und den seelischen Unbill. (Urteil 4A_714/2014) (sts)
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