Liebe Leserinnen und Leser
Verhält sich der Inhaftierte entsprechend den Vorgaben des Vollzugplans, so kommt eine Straflockerung in Betracht (stufenweiser Vollzug), beispielsweise in Form eines Wohn- und Arbeitsexternats (siehe auch Benjamin F. Brägger, Voraussetzungen für die Zulassung zur Halbgefangenschaft, in: Jusletter 18. Mai 2009). Dies ermöglicht dem Gefangenen – wenn er bereits einen Teil der Freiheitsstrafe verbüsst hat und nicht zu erwarten ist, dass er flieht oder weitere Straftaten begeht – ausserhalb der Anstalt zu arbeiten. Maroussia Pitteloud bedauert, dass diese Möglichkeit des Arbeitsexternats nicht öfters zu Anwendung gelangt und kommt zum Schluss, dass die Ursache in den Bewilligungsvoraussetzungen und den betreffenden Tätigkeiten liegen könnte.
X. schrieb am 22. März 2012 anlässlich seines 22. Geburtstags in seinen Status auf facebook: «Freut sich hüt niemert, dass ich gebore worde bin. […] Ich vernichte eui alli, ihr werdet es bereue, dass ihr mir nöd im Arsch kroche sind, denn jetzt chan eu niemert me schütze ... Pow!!! Pow!!! Pow!!!» Handelt es sich dabei bereits um eine (versuchte) Schreckung der Bevölkerung im strafrechtlichen Sinn? Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Tatbestand der Schreckung der Bevölkerung erst gegeben, wenn sich eine Drohung unmittelbar gegen die Bevölkerung richtet – 290 Freunde auf Facebook genügen dem Gericht hierfür nicht. Stefan Heimgartner setzt sich mit der Argumentation des Gerichts kritisch auseinander und weist darauf hin, dass hieraus kein Rückschluss auf Straflosigkeit derartiger Äusserungen in sozialen Netzwerken gefolgert werden darf.
Der Arzneimittelvertrieb wird grösstenteils über Grossisten abgewickelt. Was passiert nun aber, wenn ein Arzneimittelhersteller den Zwischenhandel ausschalten und Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler ausschliesslich direkt beliefern will? Samuel Schweizer untersucht, unter welchen Umständen solche Vertriebssysteme kartellrechtlich zulässig sind und zeigt vier denkbare Szenarien einer marktbeherrschenden Stellung auf, die hinsichtlich anderer Voraussetzungen jeweils zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen.
Roland Pfäffli schliesslich berichtet über das 100-jährige Verbandsjubiläum des Hauseigentümerverbandes Schweiz.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Das System des Arbeitsexternats (im Sinne von Art. 77a Abs. 1 und 2 des StGB) scheint heutzutage von den Strafvollzugsbehörden vergessen worden zu sein. Die Autorin versucht zu verstehen, weshalb ein wichtiger Schritt in die soziale Wiedereingliederung von Häftlingen somit aufgehoben wurde. Sie kommt zum Schluss, dass die Ursache in den Bewilligungsvoraussetzungen und den betreffenden Tätigkeiten liegen könnte. Der Beitrag wirft einen kritischen Blick auf das System, vor allem auf dessen Geschlechterstereotypen. Schliesslich wird nach einer Lösung gesucht, damit das System öfter zur Anwendung gelangt. (bk)
Abstract
Das Bundesgericht hat in einem medienträchtigen Fall (sog. cause célèbre) entschieden, dass eine kollektive Todesdrohung, die sich unmittelbar an ca. 290 facebook-Kontakte gerichtet hat, den Tatbestand der Schreckung der Bevölkerung nicht einmal als Versuch erfülle. Der Autor zeigt kritische Punkte der bundesgerichtlichen Argumentation auf und plädiert, den Entscheid nicht als Freipass für die Straflosigkeit derartiger Äusserungen in sozialen Netzwerken zu deuten.
Abstract
Der umfassende patentrechtliche Schutz von Arzneimitteln und die oftmals mangelnde Verfügbarkeit von Alternativtherapien führen dazu, dass Pharmaunternehmen in eng definierten Produktmärkten verhältnismässig oft eine marktbeherrschende Stellung erlangen. Entscheidet sich ein Hersteller dafür, ein Arzneimittel exklusiv selber zu vertreiben, kann dies eine kartellrechtlich unzulässige Geschäftsverweigerung (Liefersperre) darstellen. Der Beitrag untersucht die Entstehung von marktbeherrschenden Stellungen im Arzneimittelbereich und die Voraussetzungen, unter welchen eine Liefersperre des Herstellers eines marktbeherrschenden Produkts unzulässig ist.
Abstract
Im Jahre 1915 wurde der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz gegründet. Am 26. Juni 2015 fand in Bern das 100-jährige Verbandsjubiläum statt mit einem Referat von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann.
Abstract
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Schweiz einen Kurden aus Syrien aufgrund des Dublin-Abkommens trotz seiner psychischen Probleme nach Italien zurückschicken darf. Dort wurde der Mann im Januar 2013 registriert. (Urteil 39350/13)
Abstract
BGer – Das im August 2003 im Grundbuch gelöschte Bauverbot für die «Surferwiese» am Greifensee wird nicht mehr eingetragen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verbands zum Schutze des Greifensees abgewiesen. (Urteil 5A_737/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Angestellten einer Bank des Kantons Waadt abgewiesen. Die Handlungsbevollmächtigte hatte sich, nach der Kündigung ihres Arbeitsvertrages im Jahr 2011, über Mobbing beschwert. Sie verlangte CHF 67‘000 Franken Entschädigung für die missbräuchliche Kündigung und den seelischen Unbill. (Urteil 4A_714/2014) (sts)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat am 14. November 2013 die Flugbetriebsgebühren ab 2014 für den Flughafen Zürich genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die seitens von Fluggesellschaften dagegen erhobenen Beschwerden teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung ans BAZL zurück. (Urteil A-7097/2013)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen Groupe Mutuel ab. Das umfangreiche Verfahren ergab, dass die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe über eine ungenügende Corporate Governance verfügten und sich nicht an die aufsichtsrechtlich verbindlichen Geschäftspläne hielten. Damit verletzte Groupe Mutuel in schwerer Weise Aufsichtsrecht.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die neuen Kategorien gelten ab 1. August 2015 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2015.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 30. Juni 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Die Änderung tritt am 1. Juli 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat führt für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychologinnen und Psychologen, die Abklärungen zur Fahreignung treffen, ein Stufenmodell ein: Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Die Änderungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.
Abstract
Die vom Parlament im Rahmen von «Via sicura» beschlossene beweissichere Atemalkoholprobe im Strassenverkehr wird am 1. Oktober 2016 eingeführt. Eine Blutprobe wird nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen der betroffenen Person oder in Ausnahmefällen durchgeführt.
Abstract
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 zur Umsetzung des Importverbots für Kriegsmaterial aus Russland und der Ukraine eine zusätzliche Regelung zur Abdeckung von Spezialfällen erlassen. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Juli 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 30. Juni 2015 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert.
Abstract
Am 30. Juni 2015 haben die Schweiz und Kroatien in Zagreb das bilaterale Rahmenabkommen unterzeichnet, das den Inhalt und die Umsetzung des Schweizer Erweiterungsbeitrags an Kroatien regelt. Die Schweiz wird in Kroatien im Umfang von 45 Mio. CHF vor allem Projekte in den Bereichen Abwasserreinigung, Trinkwasserversorgung, Forschung und Berufsbildung unterstützen.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter