Keine Mehrwertsteuernachforderung gegenüber dem KKL
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden vollumfänglich gutgeheissen, mit welchen sich die Betriebsgesellschaft des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) gegen Mehrwertsteuernachforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Jahre 2006 bis 2010 in der Höhe von rund 675'000 Franken wehrte. (Urteile A-6828/2013 und A-6831/2013)
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