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Liebe Leserinnen und Leser

Social Freezing als «Tupperware» des neuen Jahrhunderts? Die moderne Reproduktionsmedizin ermöglicht es, eigene Eizellen in jüngeren Jahren einzufrieren und bei Bedarf Jahre später auftauen und befruchten zu lassen (siehe auch Bianka S. Dörr / Margot Michel, Präimplantationsdiagnostik, in: Jusletter 17. August 2009). Kann aber grundsätzlich von einem Autonomiegewinn und damit von einem gesellschaftlichen Mehrwert durch Social Freezing gesprochen werden? Dieser und weiteren Fragen geht Christian Peter nach und befürchtet, dass eine gewisse Instrumentalisierung der Frau und ihrer Lebenspläne droht.

Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen? Stellt eine strafrechtlich unerlaubte Abstimmungspropaganda bereits eine unzulässige Einwirkung im Abstimmungskampf dar? Markus Schefer und Lukas Schaub liefern eine Entgegnung auf den Beitrag von Denise Buser (Gibt es Grenzen der Einflussnahme Privater in Abstimmungskampagnen?, in: Jusletter 18. Mai 2015). Sie beschäftigen sich indessen hauptsächlich mit dem Bild des Stimmbürgers – im Kontext der Kommunikationsgrundrechte sowie der geltenden bundesgerichtlichen Praxis – in der heutigen direkten Demokratie.

Vor mehr als einem Jahr haben Volk und Stände die sogenannte «Masseneinwanderungsinitiative» angenommen. Art. 121a BV – der im Zuge dieser Initiative in die Verfassung eingeführt wurde – ist nach Art. 121a Abs. 5 BV durch Gesetz umzusetzen. Astrid Epiney legt vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsabkommens Schweiz–EU dar, inwiefern gute Gründe für eine «Unmöglichkeit» der Umsetzung des Art. 121a BV sprechen könnten (siehe auch Astrid Epiney, Zur rechtlichen Tragweite der Art. 121 a, Art. 197 Ziff. 9 BV, in: Jusletter 2. Juni 2014).

Herbert Wohlmann setzt sich mit Verstössen gegen bundesrechtliche Grundsätze des Strafverfahrensrechts bei Sanktionsverfahren im Kartellrecht auseinander. Er kritisiert, dass mit der Revision des Kartellgesetzes und der Einführung von Strafsanktionen nicht auch die strafrechtlichen Prinzipien des schweizerischen Verfahrensrechts übernommen wurden. Kartellverfolgung als Zweck ist wichtig. Rechtsstaatliche Grundsätze des Strafrechts, deren Geschichte vor 800 Jahren in der Magna Carta begann, sollten jedoch Priorität haben.

Am 17. Dezember 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes. Markus H. F. Mohler findet, dass die neue Gesetzesvorlage nicht durchweg der übergeordneten Rechtsordnung widerspricht. Unter anderem wird für viele Tatbestände ein weitgehendes Ermessen vorausgesetzt, was im Ordnungsbussenverfahren grundsätzlich nicht angeht.

Eine gutachterliche Fehleinschätzung ist oft der Ursprung eines gerichtlichen Fehlentscheides im Strafverfahren. Paulina Garbiec analysiert insbesondere die Elemente, welche für eine solche fehlerhafte Einschätzung ursächlich sind und zeigt auf, dass vor allem ein Unterschied darin besteht, ob es sich um ein privat in Auftrag gegebenes oder ein gerichtliches Gutachten handelt.


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 

Stéphanie Schwab

Leiterin Jusletter

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Christian Peter
Christian Peter
Abstract

Können die mit dem Sozial Freezing geschürten Hoffnungen erfüllt werden oder führen die rechtlichen Schranken der In-vitro-Fertilisation zu nur geringen Anwendungsmöglichkeiten? Geht mit Social Freezing eine Steigerung der weiblichen Autonomie einher oder zementiert es die traditionellen Rollenbilder? Führt Social Freezing zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder wird diese gesellschaftliche Entwicklung gar gehemmt? Diesen Fragen geht der Beitrag nach.

Markus Schefer
Markus Schefer
Lukas Schaub
Lukas Schaub
Abstract

Die Autoren nehmen Stellung zu Denise Busers Beitrag in Jusletter vom 18. Mai 2015. Sie vertritt die Meinung, dass nach Art. 261bis StGB strafbare, rassistische Äusserungen Privater in einem Abstimmungskampf unter dem Gesichtspunkt der Wahl- und Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) jeweils als unzulässige Einwirkungen zu qualifizieren sind. Der aktuelle Beitrag zeigt, weshalb diese These vor dem Hintergrund der Kommunikationsgrundrechte sowie der geltenden bundesgerichtlichen Praxis nicht überzeugt und ihr ein Bild des Stimmbürgers zu Grunde liegt, welches die direkte Demokratie in ihrer heutigen Form in Frage stellt.

Astrid Epiney
Astrid Epiney
Abstract

Art. 121a BV – der im Zuge der sog. «Masseneinwanderungsinitiative» in die Verfassung eingeführt wurde – ist nach Art. 121a Abs. 5 BV durch Gesetz umzusetzen, und Art. 197 Ziff. 11 Abs. 1 BV sieht die Anpassung völkerrechtlicher Verträge, die Art. 121a BV widersprechen, innerhalb von drei Jahren vor. Wie im Falle der Unmöglichkeit einer solchen Anpassung vorzugehen ist, ist nicht geregelt. Der Beitrag legt dar, dass diesfalls und insoweit gute Gründe für eine «Unmöglichkeit» der Umsetzung des Art. 121a BV sprechen. Diese Problematik ist insbesondere mit Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU relevant.

Herbert Wohlmann
Herbert Wohlmann
Abstract

Der Beitrag kritisiert, dass mit der Revision des Kartellgesetzes und der Einführung von Strafsanktionen nicht auch die strafrechtlichen Prinzipien des schweizerischen Verfahrensrechts übernommen wurden, die zu den rechtsstaatlichen Pfeilern gehören und beleuchtet diese Frage anhand einiger Beispiele. Dazu schlägt er vor, um die Abschreckungswirkung beizubehalten, den Antrag Schweigers wieder aus der Schublade zu holen und den Mitarbeiter, der den Kartellverstoss entgegen allen Instruktionen beging, strafrechtlich zu sanktionieren.

Markus Mohler
Abstract

Ein revidiertes Ordnungsbussengesetz soll nicht nur wie bisher bei Übertretungen des Strassenverkehrsrechts und teilweise des Betäubungsmittelgesetzes, sondern auch bei solchen aus 15 weiteren Spezialgesetzen des Bundes anwendbar sein. Der Autor analysiert kurz die weiteren vorgeschlagenen Neuerungen, so die Möglichkeit der Übertragung der Auferlegung von Ordnungsbussen an Private – da es sich dabei nicht um eine staatliche Aufgabe handle, sondern um eine untergeordnete Hilfstätigkeit –, die gegebenenfalls obligatorische Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten sowie den Ausschluss der Rechtsweggarantie nach Bezahlung einer Ordnungsbusse.

Paulina Garbiec
Abstract

Der Beitrag setzt sich mit privaten Gutachten und den Risiken, die diese in Strafsachen mit sich bringen, auseinander. Da eine gutachterliche Fehleinschätzung oftmals als Ursprung eines gerichtlichen Fehlentscheides angesehen wird, analysiert dieser Beitrag insbesondere die Elemente, welche für eine solche Falscheinschätzung des Gutachters ursächlich sind. In diesem Zusammenhang fragen sich die Autoren, ob im Rahmen solcher privat in Auftrag gegebenen Gutachten das Risiko einer Fehleinschätzung höher ist, als bei einem gerichtlichen Gutachten.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) darf darüber entscheiden, ob eine Grosslotterie verbotene oder bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausübt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Euro-Lotto Tipp AG ab, mit der sie die Zuständigkeit der Comlot für die kommende Beurteilung ihres Falles bestritten hatte. (Urteil 2C_1086/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Wer eine Autobahnvignette auf Klarsichtfolie klebt und so am Fahrzeug anbringt, macht sich der Verfälschung amtlicher Wertzeichen schuldig. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen einen Autolenker. (Urteil 6B_974/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Einstellungsverfügung vom 23. März 2015. Wenn eine Anklageerhebung von vornherein ausgeschlossen ist und keine andere strafrechtliche Verantwortlichkeit infrage steht, genügen blosse Indizien für eine mögliche Unfallursache nicht, um das Strafverfahren fortzuführen. (Urteil 6B_471/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Weinhändlers Dominique Giroud gutgeheissen, der nach den Kuhkämpfen in Aproz VS im Jahr 2012 vom Eringerviehzuchtverband verwarnt worden war. Seine Kuh «Gentiane» trat zu einem Kampf an, obwohl sie schon als Siegerin feststand. (Urteil 2C_1073/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Italieners wegen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub bestätigt. Der Mann war einer der Haupttäter beim Fraumünster-Postraub im Jahr 1997. (Urteil 6B_90/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Freiburger Kantonsgericht muss die Strafe eines 46 jährigen Schweizers wegen versuchten Mordes, welche es von sechs auf viereinhalb Jahre gekürzt hatte, nach oben korrigieren. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_42/2015) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat ein Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden bestätigt, das einen Maschinisten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Durch das Anhängen einer zu schweren Last war ein vom Maschinenführer bedientes Drehbohrgerät gekippt und auf einen Arbeiter gefallen. (Urteil 6B_333/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Sistierung eines Verfahrens aufgehoben, das im Zusammenhang mit der Forderung zweier Töchter steht, deren Vater an den Folgen einer Asbestexposition starb. (Verfügung 4F_15/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von Taxi-Firmen und -Organisationen aus dem Kanton Genf nicht eingetreten. Sie hatten als vorsorgliche Massnahme das Verbot des Fahrdienstvermittlers «Uber» im Kanton Genf verlangt.

Jurius
Abstract

BGer – Ein Kanzleibesitzer aus dem Kanton Aargau hat einer Klientin eine Rechnung von 31'000 Franken gestellt, obwohl sein Angestellter als unentgeltlicher Rechtsvertreter für die Leistungen bereits vom Gericht entschädigt worden war. Das Bundesgericht hat die deswegen verhängte Busse von 1'200 Franken gegen die Kanzlei als rechtens erklärt. (Urteil 2C_952/2014)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) darf vorläufig beschlagnahmte Banknoten, die mit Kokain verunreinigt sind, nicht definitiv beschlagnahmen und vernichten, wenn die ordentlichen Strafverfolgungsorgane das Verfahren nicht übernommen haben. Das Bundesverwaltungsgericht heisst deshalb drei Beschwerden gegen die Einziehung und Vernichtung von Barmitteln teilweise gut. (Urteile A-5254/2014, A-5255/2014 und A-5258/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Im Februar 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass deutsche Meisterprüfungszeugnisse von Augenoptikern in der Schweiz anerkannt werden müssen. In einem aktuellen Entscheid kommt es zum Schluss, dass der Abschluss als Diplom-Ingenieurin, Studiengang Augenoptik, mit dem eidgenössischen Diplom als Augenoptiker gleichwertig ist. (Urteil B-1884/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden vollumfänglich gutgeheissen, mit welchen sich die Betriebsgesellschaft des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) gegen Mehrwertsteuernachforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Jahre 2006 bis 2010 in der Höhe von rund 675'000 Franken wehrte. (Urteile A-6828/2013 und A-6831/2013)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Nach dem mutmasslichen Chef eines Goldschmuggelrings zwischen Italien und der Schweiz kommt auch dessen ebenfalls in der Schweiz ansässige Sohn in die Mühlen der Justiz. Das Bundesstrafgericht hat entschieden, dass Bankunterlagen des Juniors an das südliche Nachbarland weitergegeben werden dürfen. (Urteil RR.2015.69)

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.