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Liebe Leserinnen und Leser

Mit Urteil vom 14. Januar 2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Zürcher Strafverfolgungsbehörden Facebook nicht auffordern dürfen, IP-Adressen und Registrierungsdaten von Facebook-Mitgliedern herauszugeben, sofern Facebook diese Daten nicht freiwillig edieren möchte (siehe auch David Rosenthal, Wenn Datenschutz übertrieben wird oder: Hard cases make bad law, in: Jusletter 27. September 2010). Wie sich dies mit dem am 1. Januar 2012 für die Schweiz in Kraft getretenen Übereinkommen über die Cyberkriminalität (siehe dazu Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe: Cybercrime vom 10. November 2014) vereinen lässt, fasst Simon Roth zusammen.

Stephan Bernard und Simon Schädler diskutieren aus Sicht der Anwaltschaft anhand des Urteils des EGMR A.D. gegen die Schweiz vom 8. Juli 2015 vorsorgliche Massnahmen des EGMR, deren Voraussetzungen sowie Bedeutung im Migrationsbereich. In der Anwaltspraxis sind fachliche Berührungsängste mit der Strassburger Verfahrensordnung und der EMRK festzumachen und ein potentieller Weiterzug an den EGMR wird immer noch sehr stiefmütterlich behandelt.

Zollfreilager sind Warenlager, in denen unverzollte und unversteuerte Waren zwischengelagert werden. Sie werden durch private Lagerhausgesellschaften betrieben, haben öffentlichen Charakter und stehen allen Interessenten offen. Agnès Baubault Kulinich weist auf die vielfachen Missbrauchsmöglichkeiten dieses Geschäftsmodells hin.

Praktiker im Handelsrecht kennen sie – die «Stampa-Erklärung». Aber kaum einer weiss, woher der Name stammt. Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay lüften das Geheimnis.

Pierre Widmer schliesslich bietet uns eine Rezension über das Buch von Sibylle Hofer «Zivilrechtliche Ansprüche, Handbuch für Praxis und Studium».


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 

Stéphanie Schwab

Leiterin Jusletter

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Simon Roth
Simon Roth
Abstract

Mit Urteil vom 14. Januar 2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Zürcher Strafverfolgungsbehörden Facebook nicht auffordern dürfen, IP-Adressen und Registrierungsdaten von Facebook-Mitgliedern herauszugeben, sofern Facebook diese Daten nicht freiwillig edieren möchte. Vielmehr sei hierfür – so das Bundesgericht – der Rechtshilfeweg zu beschreiten, da Facebook im Ausland domiziliert ist. Der Autor fasst die Erwägungen des Bundesgerichts zusammen und würdigt diese im Lichte des am 1. Januar 2012 für die Schweiz in Kraft getretenen Übereinkommens über die Cyberkriminalität.

Beiträge
Stephan Bernard
Stephan Bernard
Simon Schädler
Simon Schädler
Abstract

In A.D. v. Switzerland ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine vorsorgliche Massnahme nach Art. 39 Verfahrensordnung an. Er untersagte der Schweiz, den vor acht Jahren straffällig gewordenen Beschwerdeführer A.D. nach dessen Haftstrafe während des laufenden Verfahrens wegzuweisen. Solche vorläufigen Massnahmen bei drohenden Abschiebungen haben in der Schweiz Seltenheitswert: Die Schwelle für «Eilanordnungen nach Rule 39» ist hoch; Leitplanken für die Praxis fehlen meist. Dieser Beitrag diskutiert grundsätzlich und anhand von A.D. v. Switzerland vorsorgliche Massnahmen des EGMR und ihre Bedeutung im Migrationsbereich.

Agnès Baubault Kulinich
Abstract

Indem der Fokus der Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren ganz auf die Finanzintermediäre gerichtet war, schienen sie das Interesse an den Zollfreilagern verloren zu haben. Die grossen Vermögen und die durch einen hohen Umsatz gekennzeichneten Markt spezialisierte Fachleute haben es verstanden, die Auswirkungen der Finanzkrise und die steuerliche Problematik frühzeitig zu erkennen, indem sie ihren Reichtum dort angelegt haben. Auch wenn es im Rahmen des Strafrechts unmöglich ist nachzuweisen, dass es das Geschäftsmodell ist, das Delikte hervorruft, deuten immerhin alle Merkmale der Zollfreilager auf vielfache Missbräuche hin. (sts)

Essay
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Mascha Santschi Kallay
Mascha Santschi Kallay
Abstract

Alle Handelsrechtler kennen sie – die «Stampa-Erklärung». Aber kaum einer weiss, woher der Name stammt. Bevor man sie abschafft, wird dieses Geheimnis jetzt gelüftet.

Rezension
Pierre Widmer
Pierre Widmer
Abstract

Die juristische Literatur ist reich an verschiedensten Formen, vom vielbändigen Kommentar über Lehrbücher aller Kaliber bis zur nutshell und zum Repetitorium, von der kilogrammschweren Monographie bis zum Fest- oder Zeitschriftenaufsatz, zur Urteilsbesprechung oder Buchrezension. Um eine solche geht es auch hier, doch ihr Gegenstand ist ein UJLO, ein bisher weitgehend «Unbekanntes Juristisch-Literarisches Objekt», das sich Handbuch nennt und es unternimmt, den Stoff des Zivilrechts unter einem Aspekt darzustellen, der ebenso vertraut klingt wie er sich ungewohnt präsentiert: unter dem Gesichtspunkt der aus einer Rechtsposition fliessenden Ansprüche.

Nachruf
Markus Reber
Markus Reber
Abstract

Am 31. Juli 2015 ist Frau RA Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann im Alter von 88 Jahren verstorben. Der Autor ehrt die Verstorbene mit einem Nachruf.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Wer im Strafvollzug ist, kann nicht gleichzeitig Taggeldleistungen einer Unfallversicherung beziehen. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Suva-Versicherten entschieden. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Berechtigte für den Unterhalt von Angehörigen aufkommen muss. (Urteil 8C_841/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Kinder bis zwölf Jahre dürfen sich in der ehemaligen Arbeitersiedlung «Elsässli» in Derendingen SO auf vier Grundstücken nicht mehr auf den Rasenflächen aufhalten. Diese und weitere Einschränkungen der Nutzungsrechte wegen hoher Konzentrationen an krebserregenden Stoffen im Boden hat das Bundesgericht bestätigt. (Urteil 1C_609/2014)

Jurius
Abstract

BGer – 2013 hat ein Weinhändler in Sion VS zwei Trockenmauern derart sandstrahlen lassen, dass sich der Name des Weinkellers und des Gebiets «Clos Cochetta» in gut sechs Meter grossen, hellen Lettern von der Wand abhoben. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss. (Urteil 1C_618/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen bestätigt, das auf eine Beschwerde eines Anwalts nicht eingetreten ist. Dieser hatte seine 55-seitige Eingabe gemäss Aufforderung des Gerichts auf 25 Seiten reduziert, allerdings auf zweifelhafte Art und Weise. (Urteil 2C_204/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau hat einem Landwirt für das Jahr 2013 die Direktzahlungen gekürzt, weil er gegen Tierschutzbestimmungen verstossen und Gewässerschutzbestimmungen nicht eingehalten hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen. (Urteil B-2261/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Musik Olar AG mit 65‘000 Franken wegen Preisabsprachen beim Vertrieb von Saiteninstrumenten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2015 beschlossen, das Bundesgesetz vom 20. März 2015 über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken für die direkte Bundessteuer auf Anfang 2018 in Kraft zu setzen. Die gleich lautenden Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes treten hingegen bereits auf Anfang 2016 in Kraft. Für die Kantone besteht danach eine zweijährige Anpassungsfrist, um das kantonale Recht an das Bundesrecht anzupassen.

Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. August 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Die Änderung tritt am 11. August 2015 in Kraft.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2015 bis und mit 16. Juli 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.