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Ab 2018 sind juristische Personen mit ideellen Zwecken und tiefem Gewinn steuerbefreit
Beitragsarten:
Medienmitteilungen
Rechtsgebiete:
Steuerrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Ab 2018 sind juristische Personen mit ideellen Zwecken und tiefem Gewinn steuerbefreit, in: Jusletter 811
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2015 beschlossen, das Bundesgesetz vom 20. März 2015 über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken für die direkte Bundessteuer auf Anfang 2018 in Kraft zu setzen. Die gleich lautenden Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes treten hingegen bereits auf Anfang 2016 in Kraft. Für die Kantone besteht danach eine zweijährige Anpassungsfrist, um das kantonale Recht an das Bundesrecht anzupassen.