Reserve für eigene Aktien: Anwendung gemäss OR ab 1. Januar 2013
Sikander von Bhicknapahari
Beitragsarten:
Beiträge
Rechtsgebiete:
Gesellschaftsrecht, Aktienrecht
Zitiervorschlag: Sikander von Bhicknapahari, Reserve für eigene Aktien: Anwendung gemäss OR ab 1. Januar 2013, in: Jusletter 19. Oktober 2015
Bis zur Ausgabe des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vom 31. Dezember 2012 bestand bei der Rechnungslegung kein Zweifel darüber, dass eine Reserve für eigene Aktien im Eigenkapital ausgewiesen werden muss. Dies unabhängig davon, ob nun die Gesellschaft selbst eigene Aktien hielt, oder ob deren Tochtergesellschaft Aktien der Mutter kaufte. Wegen der Verzögerung bei der Aktienrechtsrevision und der trotzdem per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Revision des 32. Titels des OR besteht eine Unsicherheit, ob die Bildung dieser Reserve weiterhin wie bisher Pflicht ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Gesetzliche Grundlage bis 31. Dezember 2012
2. Die Veränderungen im Rechnungslegungsrecht ab 1. Januar 2013
3. Auswirkungen auf den Kontenrahmen
4. Transparenz für die Bilanzlesenden
5. Risiko OR 725
6. Steuerliche Auswirkungen
7. Schlussfolgerung
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