Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Mit seinem Urteil in Sachen Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union dem zwischen der EU und den USA vereinbarten Safe Harbor-Programm in seiner aktuellen Fassung ein jähes Ende bereitet. Das Urteil stellt in erster Linie einen politischen Appell an die USA dar, die von Edward Snowden enthüllten Datenzugriffe durch US-amerikanische Geheimdienste grundrechtskonform auszugestalten. Die Begründung, welche der Gerichtshof gewählt hat, um seinen Appell zu untermauern, birgt jedoch einigen Sprengstoff. Das Urteil kommt somit einem Spiel mit dem Feuer gleich.
Abstract
Dieser Artikel hat zum Ziel, einige Aspekte des neuen Vorentwurfs zur Aktienrechtsrevision aufzuzeigen, welcher weitgehend den ausformulierten Vorentwurf des Bundesrates von 2007 übernimmt. Zusammenhänge werden erstellt zwischen dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» sowie einer Studie der Universität St. Gallen und der BDO AG in Bezug auf die Verwaltungsratsentschädigungen bei Schweizer Unternehmen. Ebenfalls werden die ersten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf im November 2014 untersucht. Daraus ergeben sich Schlussfolgerungen auch für den Rest des Gesetzgebungsverfahrens. (sts)
Abstract
Bis zur Ausgabe des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vom 31. Dezember 2012 bestand bei der Rechnungslegung kein Zweifel darüber, dass eine Reserve für eigene Aktien im Eigenkapital ausgewiesen werden muss. Dies unabhängig davon, ob nun die Gesellschaft selbst eigene Aktien hielt, oder ob deren Tochtergesellschaft Aktien der Mutter kaufte. Wegen der Verzögerung bei der Aktienrechtsrevision und der trotzdem per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Revision des 32. Titels des OR besteht eine Unsicherheit, ob die Bildung dieser Reserve weiterhin wie bisher Pflicht ist.
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Kann eine Unternehmung ihren Projektleiter an eine Schlichtungsverhandlung schicken? Riskiert sie formelle Nachteile oder – deutlich gravierender – gar materiellen Rechtsverlust, wenn sie nicht den «richtigen» Vertreter an die Schlichtungsverhandlung entsendet? Die Autoren untersuchen gestützt auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung, wie eine juristische Person ihrer persönlichen Erscheinungspflicht anlässlich von Schlichtungsverhandlungen nachkommt. Ausserdem wird begründet, warum sich nach Auffassung der Autoren auch eine juristische Person gestützt auf Art. 204 Abs. 3 lit. a ZPO von der persönlichen Erscheinungspflicht entbinden lassen kann.
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BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Zusammenhang mit der Erneuerung und Umgestaltung des Autobahnabschnitts zwischen dem Anschluss Zürich-Schlieren und der Europabrücke ab. Das Projekt bedeutet eine wesentliche Änderung der bestehenden Strassenanlage. Die Eidgenossenschaft hat damit bei Gebäuden, wo die Immissionsgrenzwerte für Lärm voraussichtlich überschritten werden, die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern zu tragen. (Urteil 1C_506/2014)
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BGer – Nachdem die Schweiz im Zusammenhang mit der Meinungsäusserungsfreiheit im Februar 2015 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist, hat das Bundesgericht das Revisionsgesuch der betroffenen Journalisten für die Schweizer Urteile gutgeheissen. (Urteil 6F_25/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung Grindelwald im Oktober 2014 zum Ausbau der Jungfraubahn abgewiesen. Es stützt den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts, dass der Beschwerdeführer mutwillig juristische Schritte eingeleitet hat, um Druck auf die Bauherrschaft auszuüben. (Urteil 1C_297/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal zwei Beschwerden von Insassen des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon wegen ungenügenden Haftbedingungen gutgeheissen. Während Monaten hatten die beiden Männer in ihren Zellen weniger als vier Quadratmeter Platz zur Verfügung. (Urteile 1B_239/2015 und 1B_152/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins Elisa-Asile gutgeheissen. Die Organisation wehrt sich gegen den Bau einer neuen Unterkunft für Asylsuchende ausserhalb der Transitzone des Flughafens Genf, weil sie so nicht mehr rund um die Uhr Zugang zu den hilfebedürftigen Personen hätte. (Urteil 1C_56/2015)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons Zürich gegen den Spitallistenbeschluss der Regierung des Kantons Graubünden gutgeheissen. Die Aufnahme der Clinica Holistica Engiadina in die Spitalliste beruht nicht auf einer KVG-Konformen Spitalplanung. (Urteil C-6266/2013)
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BVGer – Der Aargauer Verein Adonia erhält vom Bund zu Recht kein Geld für seine Kinder- und Jugendarbeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde von Adonia abgewiesen. Der Verein setzte vor allem auf Glaubensvermittlung und Bekehrung. Die Jugendarbeit sei einzig Mittel zum Zweck. (Urteile B-5202/2014 und B-7280/2014)
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Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Staatsangehörigen Dogu Perinçek das Recht auf freie Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK) verletzt. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem am 15. Oktober 2015 in Strassburg verkündeten Urteil mit 10:7 Stimmen fest.
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Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2015 die Sanktionen gegenüber Liberia gelockert und die Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia entsprechend geändert.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Mindeststandards des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für das Business Continuity Management (BCM) als Selbstregulierung anerkannt (nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG). Die Selbstregulierung trat am 1. Oktober 2015 in Kraft.
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