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Liebe Leserinnen und Leser

In seinem Aufsehen erregenden Urteil in Sachen Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Safe-Harbor Regelung für ungültig erklärt. Wie geht es nun weiter? Nicolas Passadelis analysiert die Lage und sieht in diesem Urteil ein Zeichen, mit dem die Institutionen – vor allem aber die USA – zur Einhaltung des Grundrechtsschutzes auch im Zeitalter der Digitalisierung gemahnt werden sollen. Wohin dieser Weg führt, wird sich weisen. (Siehe hierzu auch das Webinar vom 2. November 2015: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH).
 
Der Bundesrat hat am 28. November 2014 die Vernehmlassung zur neuen Aktienrechtsrevision eröffnet. Es ist geplant, dass der Bundesrat gegen Ende 2015 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nimmt und über das weitere Vorgehen entscheidet. Nicolas Duc stellt fest, dass nun im Vorentwurf viele Aspekte der Vorlage des Bundesrates von 2007 wieder aufgegriffen und punktuell verfeinert wurden und hofft, dass der eingeschlagene Weg beibehalten wird.
 
Gemäss dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3 Bst. e OR sind eigene Aktien in einer separaten Zeile als Minusposition beim Eigenkapital in Abzug zu bringen. Wegen der Verzögerung bei der Aktienrechtsrevision und der trotzdem per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Revision des 32. Titels des OR besteht eine Unsicherheit, ob die Bildung dieser Reserve weiterhin wie bisher Pflicht ist (siehe auch Diana Oswald, Eigene Aktien in der Rechnungslegung, in: Jusletter 22. September 2014). Sikander von Bhicknapahari empfiehlt, dass es in den nichtkritischen Fällen hilft, den effektiv für eine Gewinnausschüttung vorhandenen Betrag im Sinne der Bilanzklarheit auszuweisen.
 
Xaver Baumberger und Patrick Hobi widmen sich der Erscheinungspflicht juristischer Personen anlässlich von Schlichtungsverhandlungen. Die Autoren untersuchen und begründen, wie sich eine juristische Person an einer Schlichtung vertreten lassen kann und wie nicht – sowie weshalb sich auch eine juristische Person auf den Ausnahmetatbestand gemäss Art. 204 Abs. 3 lit. a ZPO berufen können sollte, auch wenn dort nur der «Wohnsitz» und nicht der «Sitz»  erwähnt ist.
 
Am 2. November 2015 starten wir mit («webinar@weblaw») einen neuen Dienst. Namhafte Experten referieren zum kürzlich ergangenen EuGH-Entscheid zu Safe Harbor. Das Webinar dauert ca. 2 Std., die Referenten sitzen in unterschiedlichen Städten, den Referaten können Sie via Web, Smartphone oder Tablet beiwohnen. Weitere Informationen finden Sie hier: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Nicolas Passadelis
Nicolas Passadelis
Abstract

Mit seinem Urteil in Sachen Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union dem zwischen der EU und den USA vereinbarten Safe Harbor-Programm in seiner aktuellen Fassung ein jähes Ende bereitet. Das Urteil stellt in erster Linie einen politischen Appell an die USA dar, die von Edward Snowden enthüllten Datenzugriffe durch US-amerikanische Geheimdienste grundrechtskonform auszugestalten. Die Begründung, welche der Gerichtshof gewählt hat, um seinen Appell zu untermauern, birgt jedoch einigen Sprengstoff. Das Urteil kommt somit einem Spiel mit dem Feuer gleich.

Beiträge
Nicolas Duc
Abstract

Dieser Artikel hat zum Ziel, einige Aspekte des neuen Vorentwurfs zur Aktienrechtsrevision aufzuzeigen, welcher weitgehend den ausformulierten Vorentwurf des Bundesrates von 2007 übernimmt. Zusammenhänge werden erstellt zwischen dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» sowie einer Studie der Universität St. Gallen und der BDO AG in Bezug auf die Verwaltungsratsentschädigungen bei Schweizer Unternehmen. Ebenfalls werden die ersten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf im November 2014 untersucht. Daraus ergeben sich Schlussfolgerungen auch für den Rest des Gesetzgebungsverfahrens. (sts)

Sikander von Bhicknapahari
Abstract

Bis zur Ausgabe des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vom 31. Dezember 2012 bestand bei der Rechnungslegung kein Zweifel darüber, dass eine Reserve für eigene Aktien im Eigenkapital ausgewiesen werden muss. Dies unabhängig davon, ob nun die Gesellschaft selbst eigene Aktien hielt, oder ob deren Tochtergesellschaft Aktien der Mutter kaufte. Wegen der Verzögerung bei der Aktienrechtsrevision und der trotzdem per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Revision des 32. Titels des OR besteht eine Unsicherheit, ob die Bildung dieser Reserve weiterhin wie bisher Pflicht ist.

Xaver Baumberger
Xaver Baumberger
Patrick Hobi
Patrick Hobi
Abstract

Kann eine Unternehmung ihren Projektleiter an eine Schlichtungsverhandlung schicken? Riskiert sie formelle Nachteile oder – deutlich gravierender – gar materiellen Rechtsverlust, wenn sie nicht den «richtigen» Vertreter an die Schlichtungsverhandlung entsendet? Die Autoren untersuchen gestützt auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung, wie eine juristische Person ihrer persönlichen Erscheinungspflicht anlässlich von Schlichtungsverhandlungen nachkommt. Ausserdem wird begründet, warum sich nach Auffassung der Autoren auch eine juristische Person gestützt auf Art. 204 Abs. 3 lit. a ZPO von der persönlichen Erscheinungspflicht entbinden lassen kann.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Zusammenhang mit der Erneuerung und Umgestaltung des Autobahnabschnitts zwischen dem Anschluss Zürich-Schlieren und der Europabrücke ab. Das Projekt bedeutet eine wesentliche Änderung der bestehenden Strassenanlage. Die Eidgenossenschaft hat damit bei Gebäuden, wo die Immissionsgrenzwerte für Lärm voraussichtlich überschritten werden, die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern zu tragen. (Urteil 1C_506/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Nachdem die Schweiz im Zusammenhang mit der Meinungsäusserungsfreiheit im Februar 2015 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist, hat das Bundesgericht das Revisionsgesuch der betroffenen Journalisten für die Schweizer Urteile gutgeheissen. (Urteil 6F_25/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung Grindelwald im Oktober 2014 zum Ausbau der Jungfraubahn abgewiesen. Es stützt den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts, dass der Beschwerdeführer mutwillig juristische Schritte eingeleitet hat, um Druck auf die Bauherrschaft auszuüben. (Urteil 1C_297/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal zwei Beschwerden von Insassen des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon wegen ungenügenden Haftbedingungen gutgeheissen. Während Monaten hatten die beiden Männer in ihren Zellen weniger als vier Quadratmeter Platz zur Verfügung. (Urteile 1B_239/2015 und 1B_152/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins Elisa-Asile gutgeheissen. Die Organisation wehrt sich gegen den Bau einer neuen Unterkunft für Asylsuchende ausserhalb der Transitzone des Flughafens Genf, weil sie so nicht mehr rund um die Uhr Zugang zu den hilfebedürftigen Personen hätte. (Urteil 1C_56/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons Zürich gegen den Spitallistenbeschluss der Regierung des Kantons Graubünden gutgeheissen. Die Aufnahme der Clinica Holistica Engiadina in die Spitalliste beruht nicht auf einer KVG-Konformen Spitalplanung. (Urteil C-6266/2013)

Jurius
Abstract

BVGer – Der Aargauer Verein Adonia erhält vom Bund zu Recht kein Geld für seine Kinder- und Jugendarbeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde von Adonia abgewiesen. Der Verein setzte vor allem auf Glaubensvermittlung und Bekehrung. Die Jugendarbeit sei einzig Mittel zum Zweck. (Urteile B-5202/2014 und B-7280/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Staatsangehörigen Dogu Perinçek das Recht auf freie Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK) verletzt. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem am 15. Oktober 2015 in Strassburg verkündeten Urteil mit 10:7 Stimmen fest.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2015 die Sanktionen gegenüber Liberia gelockert und die Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia entsprechend geändert.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Mindeststandards des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für das Business Continuity Management (BCM) als Selbstregulierung anerkannt (nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG). Die Selbstregulierung trat am 1. Oktober 2015 in Kraft.