Die kantonale Spitalplanung soll auch Überkapazitäten vermeiden
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons Zürich gegen den Spitallistenbeschluss der Regierung des Kantons Graubünden gutgeheissen. Die Aufnahme der Clinica Holistica Engiadina in die Spitalliste beruht nicht auf einer KVG-Konformen Spitalplanung. (Urteil C-6266/2013)
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