Gefängnis Champ-Dollon
BGer – Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal zwei Beschwerden von Insassen des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon wegen ungenügenden Haftbedingungen gutgeheissen. Während Monaten hatten die beiden Männer in ihren Zellen weniger als vier Quadratmeter Platz zur Verfügung. (Urteile 1B_239/2015 und 1B_152/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare