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Liebe Leserinnen und Leser

Bei Drohnen handelt es sich um kleine, ferngesteuerte Fluggeräte, die neben der Funktion eines militärischen Beobachtungsmittels immer häufiger im privaten und / oder kommerziellen Bereich Verwendung finden. Diese Drohneneinsätze werfen aber je länger je mehr Fragen der Zweckbindung, der Transparenz, der Verhältnismässigkeit sowie der drohnenspezifischen Rechtfertigungsgründe auf. Rolf H. Weber und Dominic Oertly kommen zum Schluss, dass sich die Einführung eines gesonderten Datenschutzrechts für Drohneneinsätze in der Schweiz als nicht zielführend erweisen würde, vielmehr liesse sich eine solche datenschutzrechtlich sachgerechte Erfassung privater Drohneneinsätze bereits mit einer entsprechenden Anpassung von Art. 2 Abs. 2 lit. a DSG (Geltungsbereich) bewerkstelligen (siehe auch Stephanie Hrubesch-Millauer / David Bruggisser, Sachenrechtliche Aspekte zum Einsatz von privaten Drohnen, in: Jusletter 11. August 2014; Podcasts@Weblaw Podcasts zum Datenschutz-Forum Schweiz).
 
Sandra Genier Müller untersucht die Möglichkeit der Aufschiebung der Mutterschaftsentschädigung und der Auszahlung des Lohnes einer frischgebackenen Mutter im Falle eines Spitalaufenthaltes des Neugeborenen. Es ist in der Lehre umstritten und gerichtlich noch nicht entschieden, ob der Arbeitgeber in dieser Zeit lohnzahlungspflichtig bleibt. Die Autorin wünscht sich eine pragmatische Lösung, welche auch die finanzielle Situation der Familie berücksichtigt.
 
Roland Pfäffli bietet uns eine Besprechung der von Jörg Schmid und Alexandra Jungo bearbeiteten Neuauflage des «Tuor» zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch.
 
In eigener Sache: Am 2. November 2015 startet die Weblaw AG mit «Webinar@Weblaw» einen neuen Dienst. Namhafte Experten aus verschiedenen Ländern referieren zum kürzlich ergangenen EuGH-Entscheid zu Safe Harbor. Das Webinar dauert ca. 2 Stunden, den Referaten können Sie via Web, Smartphone oder Tablet beiwohnen. Weitere Informationen finden Sie hier: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Dominic Oertly
Abstract

Die ökonomische Bedeutung und die rechtlichen Herausforderungen von Drohnen nehmen stetig zu. Der Anstieg von Drohneneinsätzen geht mit Problemfeldern einher, die sich insbesondere im Datenschutzrecht eröffnen. Dabei stellen sich Fragen der Zweckbindung und der (fehlenden) Transparenz, der Verhältnismässigkeit sowie der drohnenspezifischen Rechtfertigungsgründe. Der Beitrag analysiert die entsprechenden Thematiken und prüft eine allfällige Adaption des vorbeugenden Datenschutzrechts auf Drohnen. Im Rahmen des Ausblicks werden mögliche Auswirkungen der Datenschutzreformen auf Drohnen skizziert und die Frage einer allfälligen Sondergesetzgebung aufgeworfen.

Sandra Genier Müller
Abstract

Der Mutterschaftsurlaub sollte es der Mutter erlauben sich zu erholen und sich dem Kind, in der ersten Phase seiner Entwicklung, zu widmen. Das Arbeitsgesetz verbietet es der Mutter auch, während acht Wochen nach der Geburt einer Tätigkeit nachzugehen. Kann daher die Mutter die Auszahlung ihres Lohnes im Falle eines Spitalaufenthaltes des Neugeborenen und der Aufschiebung der Mutterschaftsentschädigung gemäss Art. 16c Abs. 2 Erwerbsersatzgesetz (EOG) geltend machen?

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Seit 1912 wird das seinerzeit von Peter Tuor verfasste Standardwerk zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch stets aktualisiert und neu aufgelegt. In diesen Tagen ist die 14. Auflage erschienen, welche von Jörg Schmid und Alexandra Jungo bearbeitet wurde. Gegenstand des Beitrages bildet die Besprechung dieser Neuerscheinung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Krankenkasse abgewiesen, welche Rechnungen des Kantonsspitals Waadt nicht bezahlen wollte. Grund dafür war, dass die Versicherten die Regeln des Hausarztmodells oder der Telemedizin nicht befolgt hatten. (Urteil 9C_65/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Trotz Verbüssung der 13-jährigen Haftstrafe kommt der Verurteilte im Fall des Tötungsdelikts an einer Prostituierten in Egliswil (AG) noch nicht frei. (Urteil 6B_964/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Mannes aus dem Kanton Waadt abgewiesen. Es bestätigt die Verurteilung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Der Mann hatte in seiner Wohnung ein Mädchen mehrere Male missbraucht und 2011 eine Elfjährige vergewaltigt. (Urteil 6B_206/2015)

Jurius
Abstract

BGer – In Abländschen, das zur Gemeinde Saanen (BE) gehört, besteht keine langjährige Tradition für die Herstellung der Käsesorte Gruyère. Das hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. Deshalb kann die dort produzierte Milch nicht für den mit der Ursprungsbezeichnung Gruyère AOC geschützten Käse verwendet werden. (Urteil 2C_1004/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Der Täter, welcher im November 2011 in einem Genfer Einkaufszentrum Totschlag begangen hatte, muss definitiv 10 Jahre in Haft. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetzes. (Urteil 6B_946/2014) (sts)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Familienasyl kann seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. Februar 2014 lediglich den Ehegatten (oder den eingetragenen Partnerinnen oder Partnern) und den minderjährigen Kindern von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen, von welchen sie durch die Flucht getrennt wurden, gewährt werden. (Urteil E-2413/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgesprochenes Berufsverbot gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Basler Kantonalbank (BKB) bestätigt. Der Mann war im Private Banking in Zürich tätig und als Teamleiter und Kundenberater für die betrügerische Vermögensverwalterin ASE Investment zuständig. (Urteil B-3625/2014)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss gegen ihren Willen ein Strafverfahren im Zusammenhang zur Bluttat mit fünf Toten in Würenlingen (AG) führen. Das entschied das Bundesstrafgericht. (Urteil BG.2015.37)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Zur Klärung schwerer Straftaten ordnen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr an. Die zuständigen Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Anbieterinnen durch.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat neue Eckwerte für die Kapitalausstattung von systemrelevanten Banken festgelegt und entschieden, mit weiteren Massnahmen das bestehende Too-big-to-fail-Regime und damit die Widerstandsfähigkeit dieser Banken zu stärken. Weiter sollen die Schweizer Notfallpläne bis 2019 umsetzbar sein.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat begrüsst die formelle Annahme des sog. Joint Comprehensive Plan of Action durch die E3/EU+3 (China, Russland, USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien) und Iran am 18. Oktober 2015. Der Bundesrat hat im Grundsatz beschlossen, die Sanktionen der Schweiz am sog. Implementation Day im Einklang mit der UNO und der EU zu lockern.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2015 Änderungen in der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals beschlossen. Verschiedene Entwicklungen im Personalbereich hatten die Anpassung der rechtlichen Grundlage nötig gemacht.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat am 21. Oktober 2015 zuhanden des Parlaments einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Reihe von Neuerungen vorsieht und zugleich zu grossen Teilen die bewährte geltende Regelung übernimmt.

Jurius
Abstract

Ab dem 1. Januar 2016 gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zudem darf nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden. Der Bundesrat hat entschieden, zwei entsprechende Gesetzesvorlagen zur Änderung des Obligationenrechts und des Konsumkreditgesetzes (KKG) auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.