Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Die ökonomische Bedeutung und die rechtlichen Herausforderungen von Drohnen nehmen stetig zu. Der Anstieg von Drohneneinsätzen geht mit Problemfeldern einher, die sich insbesondere im Datenschutzrecht eröffnen. Dabei stellen sich Fragen der Zweckbindung und der (fehlenden) Transparenz, der Verhältnismässigkeit sowie der drohnenspezifischen Rechtfertigungsgründe. Der Beitrag analysiert die entsprechenden Thematiken und prüft eine allfällige Adaption des vorbeugenden Datenschutzrechts auf Drohnen. Im Rahmen des Ausblicks werden mögliche Auswirkungen der Datenschutzreformen auf Drohnen skizziert und die Frage einer allfälligen Sondergesetzgebung aufgeworfen.
Abstract
Der Mutterschaftsurlaub sollte es der Mutter erlauben sich zu erholen und sich dem Kind, in der ersten Phase seiner Entwicklung, zu widmen. Das Arbeitsgesetz verbietet es der Mutter auch, während acht Wochen nach der Geburt einer Tätigkeit nachzugehen. Kann daher die Mutter die Auszahlung ihres Lohnes im Falle eines Spitalaufenthaltes des Neugeborenen und der Aufschiebung der Mutterschaftsentschädigung gemäss Art. 16c Abs. 2 Erwerbsersatzgesetz (EOG) geltend machen?
Abstract
Seit 1912 wird das seinerzeit von Peter Tuor verfasste Standardwerk zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch stets aktualisiert und neu aufgelegt. In diesen Tagen ist die 14. Auflage erschienen, welche von Jörg Schmid und Alexandra Jungo bearbeitet wurde. Gegenstand des Beitrages bildet die Besprechung dieser Neuerscheinung.
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Krankenkasse abgewiesen, welche Rechnungen des Kantonsspitals Waadt nicht bezahlen wollte. Grund dafür war, dass die Versicherten die Regeln des Hausarztmodells oder der Telemedizin nicht befolgt hatten. (Urteil 9C_65/2015)
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BGer – Trotz Verbüssung der 13-jährigen Haftstrafe kommt der Verurteilte im Fall des Tötungsdelikts an einer Prostituierten in Egliswil (AG) noch nicht frei. (Urteil 6B_964/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Mannes aus dem Kanton Waadt abgewiesen. Es bestätigt die Verurteilung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Der Mann hatte in seiner Wohnung ein Mädchen mehrere Male missbraucht und 2011 eine Elfjährige vergewaltigt. (Urteil 6B_206/2015)
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BGer – In Abländschen, das zur Gemeinde Saanen (BE) gehört, besteht keine langjährige Tradition für die Herstellung der Käsesorte Gruyère. Das hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. Deshalb kann die dort produzierte Milch nicht für den mit der Ursprungsbezeichnung Gruyère AOC geschützten Käse verwendet werden. (Urteil 2C_1004/2014)
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BGer – Der Täter, welcher im November 2011 in einem Genfer Einkaufszentrum Totschlag begangen hatte, muss definitiv 10 Jahre in Haft. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetzes. (Urteil 6B_946/2014) (sts)
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BVGer – Familienasyl kann seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. Februar 2014 lediglich den Ehegatten (oder den eingetragenen Partnerinnen oder Partnern) und den minderjährigen Kindern von in der Schweiz anerkannten Flüchtlingen, von welchen sie durch die Flucht getrennt wurden, gewährt werden. (Urteil E-2413/2014)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgesprochenes Berufsverbot gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Basler Kantonalbank (BKB) bestätigt. Der Mann war im Private Banking in Zürich tätig und als Teamleiter und Kundenberater für die betrügerische Vermögensverwalterin ASE Investment zuständig. (Urteil B-3625/2014)
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BStGer – Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss gegen ihren Willen ein Strafverfahren im Zusammenhang zur Bluttat mit fünf Toten in Würenlingen (AG) führen. Das entschied das Bundesstrafgericht. (Urteil BG.2015.37)
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Zur Klärung schwerer Straftaten ordnen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr an. Die zuständigen Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Anbieterinnen durch.
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Der Bundesrat hat neue Eckwerte für die Kapitalausstattung von systemrelevanten Banken festgelegt und entschieden, mit weiteren Massnahmen das bestehende Too-big-to-fail-Regime und damit die Widerstandsfähigkeit dieser Banken zu stärken. Weiter sollen die Schweizer Notfallpläne bis 2019 umsetzbar sein.
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Der Bundesrat begrüsst die formelle Annahme des sog. Joint Comprehensive Plan of Action durch die E3/EU+3 (China, Russland, USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien) und Iran am 18. Oktober 2015. Der Bundesrat hat im Grundsatz beschlossen, die Sanktionen der Schweiz am sog. Implementation Day im Einklang mit der UNO und der EU zu lockern.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2015 Änderungen in der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals beschlossen. Verschiedene Entwicklungen im Personalbereich hatten die Anpassung der rechtlichen Grundlage nötig gemacht.
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Der Bundesrat will die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat am 21. Oktober 2015 zuhanden des Parlaments einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Reihe von Neuerungen vorsieht und zugleich zu grossen Teilen die bewährte geltende Regelung übernimmt.
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Ab dem 1. Januar 2016 gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zudem darf nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden. Der Bundesrat hat entschieden, zwei entsprechende Gesetzesvorlagen zur Änderung des Obligationenrechts und des Konsumkreditgesetzes (KKG) auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.
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