Liebe Leserinnen und Leser
Bei Drohnen handelt es sich um kleine, ferngesteuerte Fluggeräte, die neben der Funktion eines militärischen Beobachtungsmittels immer häufiger im privaten und / oder kommerziellen Bereich Verwendung finden. Diese Drohneneinsätze werfen aber je länger je mehr Fragen der Zweckbindung, der Transparenz, der Verhältnismässigkeit sowie der drohnenspezifischen Rechtfertigungsgründe auf. Rolf H. Weber und Dominic Oertly kommen zum Schluss, dass sich die Einführung eines gesonderten Datenschutzrechts für Drohneneinsätze in der Schweiz als nicht zielführend erweisen würde, vielmehr liesse sich eine solche datenschutzrechtlich sachgerechte Erfassung privater Drohneneinsätze bereits mit einer entsprechenden Anpassung von Art. 2 Abs. 2 lit. a DSG (Geltungsbereich) bewerkstelligen (siehe auch Stephanie Hrubesch-Millauer / David Bruggisser, Sachenrechtliche Aspekte zum Einsatz von privaten Drohnen, in: Jusletter 11. August 2014; Podcasts@Weblaw Podcasts zum Datenschutz-Forum Schweiz).
Sandra Genier Müller untersucht die Möglichkeit der Aufschiebung der Mutterschaftsentschädigung und der Auszahlung des Lohnes einer frischgebackenen Mutter im Falle eines Spitalaufenthaltes des Neugeborenen. Es ist in der Lehre umstritten und gerichtlich noch nicht entschieden, ob der Arbeitgeber in dieser Zeit lohnzahlungspflichtig bleibt. Die Autorin wünscht sich eine pragmatische Lösung, welche auch die finanzielle Situation der Familie berücksichtigt.
Roland Pfäffli bietet uns eine Besprechung der von Jörg Schmid und Alexandra Jungo bearbeiteten Neuauflage des «Tuor» zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch.
In eigener Sache: Am 2. November 2015 startet die Weblaw AG mit «Webinar@Weblaw» einen neuen Dienst. Namhafte Experten aus verschiedenen Ländern referieren zum kürzlich ergangenen EuGH-Entscheid zu Safe Harbor. Das Webinar dauert ca. 2 Stunden, den Referaten können Sie via Web, Smartphone oder Tablet beiwohnen. Weitere Informationen finden Sie hier: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |