Liebe Leserinnen und Leser
Hanspeter Saner und Marlene Kobierski setzen sich anhand des jüngsten Urteils des Bundesgerichts eingehend mit der Zuständigkeit für die Rulingsgewährung betreffend die direkte Bundessteuer auseinander. Im Rahmen eines Steuerrulings können Steuerpflichtige der zuständigen Steuerbehörde einen Sachverhalt vorab zur steuerlich verbindlichen Beurteilung unterbreiten. In der Praxis sind solche Steuerrulings von grosser Bedeutung, da in Bezug auf die Steuerfolgen Rechtssicherheit erlangt werden kann. Die Autoren begrüssen den Entscheid der bezüglich Rulingkompetenz für die direkte Bundessteuer sowie weiterer Einzelfragen rund um Steuerrulings nun Klarheit bringt (siehe dazu auch Robert J. Danon / Jérôme Bürgisser, Clarification jurisprudentielle de questions relatives au ruling fiscal, in: Jusletter 12. Oktober 2015).
Im Jahr 2008 schloss die Schweiz mit den USA ein separates Safe Harbor-Abkommen, dessen Inhalt mit dem europäischen Vorbild aber praktisch identisch ist. Obschon die Ungültigkeitserklärung durch den EuGH keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Schweizer Pendant hat, weisen David Rosenthal und Barbara Kaiser darauf hin, dass auch die hiesigen Unternehmen sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die von ihnen in die USA transferierten Personendaten nach wie vor angemessenen geschützt sind (siehe auch Nicolas Passadelis, Das Safe Harbor-Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union – Urknall oder Sturm im Wasserglas?, in: Jusletter 19. Oktober 2015; Webinar@Weblaw: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH und die Podcasts zu den Veranstaltungen des Datenschutz-Forums Schweiz).
Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Verfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext die persönlichen Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich Philipp Haberbeck, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten und verneint dies im Ergebnis.
Immer mehr Insassen werden hinter Gittern alt, leiden an Altersbeschwerden und Krankheiten und werden im Strafvollzug sterben. Stefan Bérard und Nicolas Queloz untersuchen dazu die rechtlichen und institutionellen Grundlagen sowie die bisherige Praxis zum Lebensende im Gefängnis. Sie schlagen vor, dass die Möglichkeit des würdevollen Sterbens im Gefängnis zukünftig bei einer Verurteilung berücksichtigt werden sollte.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |