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Liebe Leserinnen und Leser

Hanspeter Saner und Marlene Kobierski setzen sich anhand des jüngsten Urteils des Bundesgerichts eingehend mit der Zuständigkeit für die Rulingsgewährung betreffend die direkte Bundessteuer auseinander. Im Rahmen eines Steuerrulings können Steuerpflichtige der zuständigen Steuerbehörde einen Sachverhalt vorab zur steuerlich verbindlichen Beurteilung unterbreiten. In der Praxis sind solche Steuerrulings von grosser Bedeutung, da in Bezug auf die Steuerfolgen Rechtssicherheit erlangt werden kann. Die Autoren begrüssen den Entscheid der bezüglich Rulingkompetenz für die direkte Bundessteuer sowie weiterer Einzelfragen rund um Steuerrulings nun Klarheit bringt (siehe dazu auch Robert J. Danon / Jérôme Bürgisser, Clarification jurisprudentielle de questions relatives au ruling fiscal, in: Jusletter 12. Oktober 2015).

Im Jahr 2008 schloss die Schweiz mit den USA ein separates Safe Harbor-Abkommen, dessen Inhalt mit dem europäischen Vorbild aber praktisch identisch ist. Obschon die Ungültigkeitserklärung durch den EuGH keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Schweizer Pendant hat, weisen David Rosenthal und Barbara Kaiser darauf hin, dass auch die hiesigen Unternehmen sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die von ihnen in die USA transferierten Personendaten nach wie vor angemessenen geschützt sind (siehe auch Nicolas Passadelis, Das Safe Harbor-Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union – Urknall oder Sturm im Wasserglas?, in: Jusletter 19. Oktober 2015; Webinar@Weblaw: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH und die Podcasts zu den Veranstaltungen des Datenschutz-Forums Schweiz).

Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Verfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext die persönlichen Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich Philipp Haberbeck, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten und verneint dies im Ergebnis.

Immer mehr Insassen werden hinter Gittern alt, leiden an Altersbeschwerden und Krankheiten und werden im Strafvollzug sterben. Stefan Bérard und Nicolas Queloz untersuchen dazu die rechtlichen und institutionellen Grundlagen sowie die bisherige Praxis zum Lebensende im Gefängnis. Sie schlagen vor, dass die Möglichkeit des würdevollen Sterbens im Gefängnis zukünftig bei einer Verurteilung berücksichtigt werden sollte.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Hanspeter Saner
Marlene Kobierski
Abstract

Im Urteil 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012 äusserte sich das Bundesgericht zur Bindungswirkung eines Steuerrulings. Diese Erwägungen lösten Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich erneut zur Zuständigkeit, zur Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, zum Zeitpunkt des Widerrufs sowie zu den Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert.

Beiträge
David Rosenthal
David Rosenthal
Barbara Kaiser
Abstract

Der Entscheid des EuGH, in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Dieser Beitrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.

Philipp Haberbeck
Abstract

Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Enforcementverfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext persönliche Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich insbesondere, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten/können. Auf diese Frage wird im Beitrag eingegangen und dahingehend beantwortet, dass sie zu verneinen ist.

Stefan Bérard
Nicolas Queloz
Nicolas Queloz
Abstract

Wir beobachten in der Schweiz deutlich diese Tendenzen: Alterung der Gefängnisinsassen; strenger Sicherheitsdruck in der Strafjustiz; längere Freiheitsentzugssanktionen und Auswirkungen der Haft auf Gesundheit und Sterblichkeit. Jedoch besteht keine spezifische Gesetzgebung für das Sterben im Gefängnis. Es gibt verschiedene Regeln auf internationaler und nationaler Ebene, welche von den Gerichts- oder Verwaltungsbehörden interpretiert werden müssen. Ausserdem interagieren Verfassungs- Straf- und Medizinrecht miteinander. Dieser Beitrag präsentiert die Fakten, das Recht und Vorschläge zur Verbesserung der Regulierung bei Todesfällen von Personen in Haft in der Schweiz. (sts)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Ein 23-jähriger Schweizer, der wegen Schändung, mehrfacher versuchter sexueller Nötigung und weiterer Delikte rechtskräftig verurteilt ist, kommt für den Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme in die Haftanstalt Pöschwies (ZH). Die entsprechende Verfügung durfte vom Amt für Justizvollzug erlassen werden, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_708/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Eine in der Schweiz lebende und hier krankenversicherte Frau muss 20 Prozent der Kosten einer notfallmässigen Spitalbehandlung in Frankreich selbst bezahlen. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Aargauer Versicherungsgerichts bestätigt. (Urteil 9C_209/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen eine unbekannte Person im Volksschulamt verwehrt, die auf Unterlagen zum Gesuch des Vereins al Huda für einen islamischen Kindergarten deplatzierte Bemerkungen angebracht hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vereins ab, da keine genügenden Hinweise auf ein Ehrverletzungsdelikt oder Amtsmissbrauch vorliegen. (Urteil 1C_453/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) gegen das vom Kantonsgericht des Kantons Freiburg bestätigte Verbot zur Durchführung der IZRS-Jahreskonferenz im November 2014 gut. (Urteil 1C_35/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Der «Blick» hat korrekt über einen ehemaligen Wirtschaftsprofessor der Uni Zürich berichtet, der eine Frau sexuell belästigt hatte. Das hat das Bundesgericht entschieden. Gegen den Journalisten und den zuständigen Bildredaktor gibt es folglich kein Verfahren. (Urteil 6B_1242/2014) (sl)

Jurius
Abstract

BGer – Es bleibt bei einer achtjährigen Haftstrafe für den Mittäter im Mordfall Dulliken (SO) von 1993. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Zusammen mit einem Landsmann hatte der Serbe einen damals 80-Jährigen geschlagen und so geknebelt, dass dieser erstickte. (Urteil 6B_342/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Kies- und Betonwerk muss auf dem Gebiet Sevenett am Fluss Vispa in Visperterminen (VS) mineralische Bauabfälle und Asphalt entfernen und fachgerecht entsorgen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Firma hatte die Materialien seit Jahren ohne Bewilligung abgelagert. (Urteil 1C_616/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Es bleibt bei einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 12'400 Franken für den ehemaligen Neuenburger Staatsrat Frédéric Hainard. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung fremder Gebietshoheit, die der Jurist in seiner Funktion als stellvertretender Bundesanwalt begangen hat. (Urteil 6B_1169/2014)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Erhöhung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2014 ist rechtmässig erfolgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Oktober 2015 entschieden. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Verordnung des Bundesrates, auf die sich die Erhöhung stützt, auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht und dass der Bundesrat seinem Entscheid zu Recht die CO2-Statistik zu Grunde gelegt hat. (Urteil A-3874/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesgericht hat den Tarmed-Taxpunktwert für ambulante ärztliche Behandlungen am Ostschweizer Kinderspital auf 82 Rappen festgelegt. Er gilt ab dem 1. Januar 2011 und liegt sechs Rappen unter jenem, den die St. Galler Exekutive 2012 bestimmt hat. (Urteil C-2997/2012)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die ASAG Auto-Service AG, die Autoweibel AG, die City-Garage AG, St. Gallen und die Garage Gautschi Holding AG mit Pauschalsanktionen von 10’000 bis 320’000 Franken wegen Festsetzung von Preisen. Die vier Schweizer Konzessionäre der Marken des VW-Konzerns und die AMAG RETAIL (Retail-Geschäftsbereich der AMAG Automobil- und Motoren AG) vereinbarten Anfang 2013 eine gemeinsame Konditionenliste. Diese betraf Preisnachlässe und Ablieferungspauschalen zur Abgabe der Erst-Offerte für neue Autos der Marken des VW-Konzerns.

Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft.

Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 28. Oktober 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik geändert. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.