| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Die am 28. September 2012 erlassenen, dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sind bis am 28. September 2019 gültig. Bei der Publikation dieses dringlichen Gesetzes wurde die Frage diskutiert, ob die durch dieses Gesetz aufgehobenen Bestimmungen nach Ablauf der Gültigkeit erneut in Kraft treten würden. Die Frage stellt sich erneut, da die Revision vom 25. September 2015, die diese Änderungen ins ordentliche Gesetz umsetzt, Gegenstand eines Referendums werden soll. Die durch die Natur des dringlichen Gesetzes hervorgerufene «vorübergehende Aufhebung» einer gesetzlichen Bestimmung ist im Hinblick auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze problematisch. (sts)
Abstract
Freihandelsabkommen umfassen vermehrt auch Rechtsharmonisierung zwischen den Partnerstaaten, während die Beseitigung von Zöllen an Bedeutung verliert. Dies führt zu sogenannten dynamischen Handelsabkommen, welche sich auch nach der Ratifikation noch weiterentwickeln. Die vertiefte Einbindung und Integration einer Demokratie in den globalen Markt über solche Freihandelsabkommen ist jedoch von der Gunst der Wählerschaft abhängig. Der Beitrag beleuchtet die neuen Herausforderungen für die demokratische Legitimierung der Integration einer Demokratie in die Weltwirtschaft anhand einer Fallstudie zur Schweiz. Die Autorin stellt fest, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich die derzeitig geltenden demokratischen Grundsätze und Institutionen der Schweiz vollständig mit den neuen regulatorischen Herausforderungen der dynamischen Abkommen vereinbaren lassen.
Abstract
Der Autor präsentiert die verschiedenen Arten von Ölverträgen und konzentriert sich auf einige ihrer Hauptmerkmale. Vor diesem Hintergrund beschreibt der Beitrag die Entwicklung der vertraglichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen von den ersten historischen Konzessionen bis hin zu den aktuellsten Entwicklungen in Production Sharing Agreements und Service Agreements. Darüber hinaus – und mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in der internationalen Politik – versucht der Beitrag eine Prognose zu stellen zum neuen Ölvertrag mit dem Iran, welcher in der kommenden Woche veröffentlicht wird. (sts)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des mutmasslichen Haupttäters im Zusammenhang mit einem Raufhandel vor dem Sexclub in Lätti (BE) im September 2013 teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_316/2015)
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BGer – Eine unterhaltspflichtige Person muss dem geschiedenen Partner Beiträge zahlen, wenn dieser in Pension geht und mit der eigenen Rente den bisherigen Lebensstandard nicht bestreiten kann. Dies gilt auch dann, wenn der berechtigte Partner zwischen Scheidung und Pensionierung selbst für den Lebensunterhalt aufkommen konnte, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 5A_43/2015)
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BGer – Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern hat zu Recht eine rückwirkende Randdatenerhebung für das Handy eines 15-Jährigen nicht zugelassen. Dies hat das Bundesgericht im Rahmen einer öffentlichen Beratung entschieden. Es hat damit eine Lockerung bei der Überwachung von Personen abgelehnt. (Urteil 1B_256/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der im April 2012 in Brassus (VD) einen Brand gelegt hatte. Dabei starb eine 57-jährige Frau. (Urteil 6B_825/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm bestätigt. Der Mann hatte auf einer Website wiederholt antisemitische Texte publiziert. (Urteil 6B_1100/2014)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Untersuchung gegen Booking.com, Expedia und HRS abgeschlossen. Die WEKO verbietet den Buchungsplattformbetreibern, die Hotels in ihrer Angebotspolitik umfassend einzuschränken. Die von Booking.com und Expedia kürzlich angepassten Vertragsbedingungen unterliegen hingegen nicht diesem Verbot. Die WEKO behält sich jedoch vor, bei Bedarf erneut aktiv zu werden.
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Kinder unverheirateter Eltern haben künftig beim Unterhalt dieselben Rechte wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat hat am 4. November 2015 entschieden, die entsprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2015 der Totalrevision der Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes zugestimmt. Die wichtigsten Neuerungen sind Änderungen des Geltungsbereichs und die Dauerbeflaggung des Parlamentsgebäudes. Letztere war der Anstoss zur Totalrevision. Die revidierten Weisungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die Arbeitszeiterfassung den Realitäten der heutigen Arbeitswelt angepasst. Er beschloss die Einführung von Art. 73a und 73b in die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1). Diese neuen Bestimmungen ermöglichen es, unter klar definierten Bedingungen Abweichungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht zu vereinbaren. Die Revision tritt per 1. Januar 2016 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die revidierte Gewässerschutzverordnung genehmigt. Diese nennt die Kriterien für die Aufrüstung bestimmter Abwasserreinigungsanlagen mit einer zusätzlichen Klärstufe, welche die Elimination von Spurenstoffen sicherstellt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September 2015 bis und mit 16. Oktober 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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