Jusletter

Neuer Taxpunktwert für Kinderspital

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neuer Taxpunktwert für Kinderspital, in: Jusletter 2. November 2015
BVGer – Das Bundesgericht hat den Tarmed-Taxpunktwert für ambulante ärztliche Behandlungen am Ostschweizer Kinderspital auf 82 Rappen festgelegt. Er gilt ab dem 1. Januar 2011 und liegt sechs Rappen unter jenem, den die St. Galler Exekutive 2012 bestimmt hat. (Urteil C-2997/2012)

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