Datenschutz: Wie weiter mit Datenübermittlungen in die USA?
Der Entscheid des EuGH, in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Dieser Beitrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Hintergrund: Die grenzüberschreitende Datenübermittlung
- 1. Grundsatz
- 2. Safe Harbor
- 3. Vertragliche Garantien
- B. Was bisher geschah
- 1. In der Europäischen Union
- 2. In der Schweiz
- C. Die Rechtsfolgen und Rechtslage
- 1. In der Europäischen Union
- 2. In der Schweiz
- a) Vorbemerkungen
- b) Status des Schweizer Safe Harbor Abkommens
- c) Zusätzliche Informationspflichten?
- D. Lösungen für die Bekanntgabe von Daten in die USA
- 1. Vertragliche Garantien (Art. 6 Abs. 2 lit. a DSG)
- 2. Geschäftsbeziehungen mit europäischen Niederlassungen von US-Unternehmen
- 3. Binding Corporate Rules (Art. 6 Abs. 2 lit. g DSG)
- 4. Einwilligung (Art. 6 Abs. 2 lit. b DSG)
- 5. Vertragserfüllung als Rechtfertigungsgrund (Art. 6 Abs. 2 lit. c DSG)
- E. Ausblick
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