Jusletter

Grundpfandrechtliche Sicherstellung von Sozialhilfeleistungen

  • Autoren/Autorinnen: Marc Häusler / Petra Hänni
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht, Beschränkte dingliche Rechte, Verwaltungsverfahren, Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Marc Häusler / Petra Hänni, Grundpfandrechtliche Sicherstellung von Sozialhilfeleistungen, in: Jusletter 7. Dezember 2015
Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts wurde im Kanton Bern zum Anlass genommen, ein privilegiertes Grundpfandrecht zu Gunsten der Sozialdienste für geleistete Sozialhilfe einzuführen. Die Autoren stellen sich im Beitrag die Frage nach der bundesrechtskonformen Anwendung dieser kantonalen Gesetzesbestimmung und erläutern die Problematik, inwieweit die hypothezierenden Banken sich an diesem Verfahren beteiligen können.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Das Sozialhilfegesetz im Kanton Bern
  • III. Legitimation der Banken als Partei im Verwaltungsverfahren
  • 1. Grundsätzliches
  • 2. Parteistellung gemäss Art. 12 VRPG
  • 3. Rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV
  • IV. Funktion des gesetzlichen Pfandrechts nach Art. 836 ZGB
  • 1. Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts nach Art. 836 ZGB
  • 2. Das gesetzliche Grundpfandrecht zu Gunsten der Sozialhilfe nach Art. 109b Bst. b EG ZGB
  • 2.1. Grundsatz
  • 2.2. Die Vereinbarkeit der Erhaltung des Grundeigentums bei Bezug von Sozialhilfe
  • 2.3. Voraussetzungen für die Eintragung eines gesetzlichen Grundpfandrechts
  • 2.4. Pfandstelle
  • 2.5. Kognition der Verwaltungsjustizbehörde
  • V. Vorrang des Bundesrechts vor dem kantonalen Recht
  • VI. Fazit und Konsequenz

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