Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Gemäss den Statuten der SVP Schweiz verliert die Parteimitgliedschaft, wer das Bundesratsamt annimmt, ohne von der SVP-Fraktion nominiert worden zu sein. Philippe Mastronardi hält die SVP-Statuten für verfassungswidrig, weil sie das passive Wahlrecht der nicht vorgeschlagenen Kandidaten, das aktive Wahlrecht der Mitglieder der Bundesversammlung und das Instruktionsverbot verletzen. Der Beitrag stellt die einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen dar. Er hinterfragt die Überlegungen von Philippe Mastronardi mit Ausführungen zu den politischen Rechten, zur Vereinigungsfreiheit und zur vereinsrechtlichen Regelung des Parteiausschlusses.
Abstract
Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts wurde im Kanton Bern zum Anlass genommen, ein privilegiertes Grundpfandrecht zu Gunsten der Sozialdienste für geleistete Sozialhilfe einzuführen. Die Autoren stellen sich im Beitrag die Frage nach der bundesrechtskonformen Anwendung dieser kantonalen Gesetzesbestimmung und erläutern die Problematik, inwieweit die hypothezierenden Banken sich an diesem Verfahren beteiligen können.
Abstract
Das System des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen (AIA) verletzt das Verbot der Beweisausforschung (sog. «fishing expeditions»), welches Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprinzips ist. Zudem weist es eine ungenügende Normdichte auf. Schliesslich stellt das vorgeschlagene System eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechtsweggarantie dar. Die Vorlage zur Staatsvertragsgenehmigung und zur Einführung eines flankierenden Bundesgesetzes zum AIA sollte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, um solche Abweichungen von der Schweizerischen Bundesverfassung formell zu rechtfertigen.
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Bereits seit 2011 führt der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems Verfahren zur Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts gegen Facebook. Walter Hötzendorfer erläutert zunächst die Verfahren in Irland und spricht auch die davon unabhängige Zivilklage von Schrems gegen Facebook in Österreich an. Danach wird Safe Harbor erläutert und die Auswirkungen von Edward Snowdens Enthüllungen der weltweiten Massenüberwachung westlicher Geheimdienste darauf. Diese Enthüllungen haben Max Schrems veranlasst, in Irland ein weiteres Verfahren gegen Facebook anzustrengen, das letztlich zur Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geführt hat.
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Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Der Beitrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.
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Mit seinem Urteil in Sachen Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache C-362/14 Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dem zwischen der EU und den USA vereinbarten Safe Harbor-Programm in seiner aktuellen Fassung ein jähes Ende bereitet. Das Urteil stellt in erster Linie einen politischen Appell an die USA dar, die von Edward Snowden enthüllten Datenzugriffe durch US-amerikanische Geheimdienste grundrechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig hat der EuGH die Gunst der Stunde genutzt, um die nationalen Datenschutzbehörden entscheidend zu stärken. Der Podcast analysiert, wie der EuGH seine mit dem Urteil verfolgten Ziele rechtlich begründet hat.
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Mit der Annullierung der Safe Harbour-Entscheidung benötigt der Datenverkehr zwischen der EU und den USA einen neuen rechtlichen Rahmen. Die EU-Kommission und die Artikel 29-Datenschutzgruppe haben eine Frist bis 31. Januar 2016 für die Umsetzung gesetzt. Rechtlich stehen Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules, Vertragserfüllung, wichtige öffentliche Interessen, vitale Interessen des Betroffenen und Zustimmung zur Wahl; die jeweiligen Vor- und Nachteile werden besprochen. Letztlich kann damit das Problem des nahezu unbeschränkten Datenzugriffs staatlicher Behörden für Zwecke der Verbrechensbekämpfung, der Gefahrenabwehr und der nationalen Sicherheit nicht gelöst werden.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Safe Harbor Vereinbarung mit den Grundrechten verknüpft, aber wenig zur Klärung beigetragen, wie der Schutz der Privatsphäre konkret auf die anwendbaren grenzüberschreitenden Regelungen ausstrahlt. Der Entscheid folgt bisherigen Urteilen zur Stärkung des Datenschutzes und zeigt (erneut), dass der EuGH durchaus, wie früher zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten, auch rechtspolitische Anliegen mitberücksichtigt.
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BGer – Das Bundesgericht hebt die vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung eines Mannes, welcher zahlreiche Sexualdelikte begangen hat, auf, weil eine gesetzliche Voraussetzung dazu nicht erfüllt ist. (Urteil 6B_217/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden zweier Zürcher Journalisten gutgeheissen, die sich gegen Auflagen des Einzelrichters hinsichtlich ihrer Gerichtsberichterstattung im Fall des Kristallnacht-Tweets gewehrt haben. Den Gerichtsberichterstattern wurde unter Androhung einer Busse verboten, Namen, Alter, die Adresse des Internetblogs und weitere Angaben zu publizieren. (Urteil 1B_169/2015 und 1B_177/2015)
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BGer – Krankenkassen müssen nach dem Tod einer versicherten Person die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Zeit nach dem Todestag bis zum Ende des Monats zurückerstatten. Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung. (Urteil 9C_268/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Journalisten des Recherchedesks «Sonntags-Zeitung»/«Le Matin Dimanche» teilweise gutgeheissen. Sie hatten auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes Daten zum Beschaffungswesen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) im Jahr 2011 gefordert. (Urteil 1C_50/2015)
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BGer – Der Verein Dignitas erhält keine Einsicht in Gutachtenteile, die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt «Lebensende» stehen. Den Schutz der Privatsphäre der Forschenden, die in den Expertenberichten bewertet werden, gewichtet das Bundesgericht stärker, als das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. (Urteil 1C_74/2015)
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BGer – Das Aargauer Verwaltungsgericht muss prüfen, ob die Lohneinreihung der Primarlehrkräfte im Kanton geschlechterdiskriminierend ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Primarlehrerin gut. Der Beruf der Primarlehrperson kann heute aufgrund des hohen Frauenanteils nicht mehr als geschlechtsneutral gelten, sondern muss als frauenspezifisch bewertet werden. (Urteil 8C_366/2014)
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BVGer – Die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) auferlegte der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW AG) mit Verfügung vom 7. Mai 2012 eine Sanktion in der Höhe von rund 156 Mio. Franken. Das Bundesverwaltungsgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde ab. Es erachtet die Vertragsklausel, die den BMW-Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbietet, Exporte in Länder ausserhalb des EWR und damit auch in die Schweiz zu tätigen, als eine unzulässige vertikale Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes (KG). (Urteil B-3332/2012)
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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