Liebe Leserinnen und Leser
Am 9. Dezember 2015 ist es wieder so weit: Die beiden Parlamentskammern schreiten gemeinsam zur Gesamterneuerung der Landesregierung. Wie es in Artikel 175 BV heisst, sind alle «Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind», auch in den Bundesrat wählbar. Dennoch versucht die SVP mit Druck auf ihre Mitglieder zu verhindern, dass ein nicht offizieller Kandidat gewählt wird. Patricia M. Schiess Rütimann analysiert die von Philippe Mastronardi in seinem am 2. November 2015 in der NZZ erschienenen Artikel – «Die SVP-Statuten sind verfassungswidrig» – aufgeworfenen Überlegungen. Sie macht vor diesem Hintergrund Ausführungen zu den politischen Rechten, zur Vereinigungsfreiheit und zur vereinsrechtlichen Regelung des Parteiausschlusses und schliesst daraus, dass nicht alles, was politisch unerwünscht ist und den Intentionen der Verfassung widerspricht, eine Rechtsverletzung darstellt.
Marc Häusler und Petra Hänni widmen sich der grundpfandrechtlichen Sicherstellung von Sozialhilfeleistungen. Die Ende 2009 beschlossene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde in den Kantonen zum Anlass genommen, die gesetzlichen Pfandrechte auch auf kantonaler Ebene einer Revision zu unterziehen. Hinsichtlich der Umsetzung im Kanton Bern wünschen sich die Autoren eine Möglichkeit, ausbezahlte Sozialhilfeleistungen dinglich als nicht privilegierte Forderungen zu sichern und in das Grundbuch eintragen zu lassen, ohne den kostenintensiven Weg der Grundpfandverschreibung gehen zu müssen.
Mit der Unterzeichnung der Übereinkommen multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch (Multilateral Competent Authority Agreement MCAA), wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen für die Einführung des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen. Ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden. Das vorgeschlagene System stellt einen ungenügenden und ineffektiven Rechtschutz für Betroffene dar bzw. ist eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechtsweggarantie, finden Francesco Naef und Elena Neuroni Naef und fordern, die Vorlage zur Staatsvertragsgenehmigung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen (siehe auch Werner Thut, Unlautere und illegale Finanzflüsse – Illicit financial flows, in: Jusletter 30. Juni 2014).
Im Urteil des EuGH C-362/14 vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache Maximilian Schrems gegen Data Protection Commissionier hat der Europäische Gerichtshof Safe Harbor für ungültig erklärt. Im ersten von der Weblaw AG durchgeführten Webinar – Webinar@Weblaw – stellten Walter Hötzendorfer, David Rosenthal, Nicolas Passadelis, Erich Schweighofer und Rolf H. Weber die Grundlagen, Auswirkungen und Herausforderungen vor, die dieses Urteil mit sich bringt. Wir freuen uns, Ihnen alle Vorträge der namenhaften Referenten des Webinars in dieser Jusletter-Ausgabe als Podcasts präsentieren zu dürfen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |