de fr

Liebe Leserinnen und Leser

Am 9. Dezember 2015 ist es wieder so weit: Die beiden Parlamentskammern schreiten gemeinsam zur Gesamterneuerung der Landesregierung. Wie es in Artikel 175 BV heisst, sind alle «Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind», auch in den Bundesrat wählbar. Dennoch versucht die SVP mit Druck auf ihre Mitglieder zu verhindern, dass ein nicht offizieller Kandidat gewählt wird. Patricia M. Schiess Rütimann analysiert die von Philippe Mastronardi in seinem am 2. November 2015 in der NZZ erschienenen Artikel – «Die SVP-Statuten sind verfassungswidrig» – aufgeworfenen Überlegungen. Sie macht vor diesem Hintergrund Ausführungen zu den politischen Rechten, zur Vereinigungsfreiheit und zur vereinsrechtlichen Regelung des Parteiausschlusses und schliesst daraus, dass nicht alles, was politisch unerwünscht ist und den Intentionen der Verfassung widerspricht, eine Rechtsverletzung darstellt.
 
Marc Häusler und Petra Hänni widmen sich der grundpfandrechtlichen Sicherstellung von Sozialhilfeleistungen. Die Ende 2009 beschlossene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde in den Kantonen zum Anlass genommen, die gesetzlichen Pfandrechte auch auf kantonaler Ebene einer Revision zu unterziehen. Hinsichtlich der Umsetzung im Kanton Bern wünschen sich die Autoren eine Möglichkeit, ausbezahlte Sozialhilfeleistungen dinglich als nicht privilegierte Forderungen zu sichern und in das Grundbuch eintragen zu lassen, ohne den kostenintensiven Weg der Grundpfandverschreibung gehen zu müssen.
 
Mit der Unterzeichnung der Übereinkommen multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch (Multilateral Competent Authority Agreement MCAA), wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen für die Einführung des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen. Ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden. Das vorgeschlagene System stellt einen ungenügenden und ineffektiven Rechtschutz für Betroffene dar bzw. ist eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechtsweggarantie, finden Francesco Naef und Elena Neuroni Naef und fordern, die Vorlage zur Staatsvertragsgenehmigung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen (siehe auch Werner Thut, Unlautere und illegale Finanzflüsse – Illicit financial flows, in: Jusletter 30. Juni 2014).
 
Im Urteil des EuGH C-362/14 vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache Maximilian Schrems gegen Data Protection Commissionier hat der Europäische Gerichtshof Safe Harbor für ungültig erklärt. Im ersten von der Weblaw AG durchgeführten Webinar – Webinar@Weblaw – stellten Walter Hötzendorfer, David Rosenthal, Nicolas Passadelis, Erich Schweighofer und Rolf H. Weber die Grundlagen, Auswirkungen und Herausforderungen vor, die dieses Urteil mit sich bringt. Wir freuen uns, Ihnen alle Vorträge der namenhaften Referenten des Webinars in dieser Jusletter-Ausgabe als Podcasts präsentieren zu dürfen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

Beiträge
Patricia M. Schiess-Rütimann
Patricia M. Schiess-Rütimann
Abstract

Gemäss den Statuten der SVP Schweiz verliert die Parteimitgliedschaft, wer das Bundesratsamt annimmt, ohne von der SVP-Fraktion nominiert worden zu sein. Philippe Mastronardi hält die SVP-Statuten für verfassungswidrig, weil sie das passive Wahlrecht der nicht vorgeschlagenen Kandidaten, das aktive Wahlrecht der Mitglieder der Bundesversammlung und das Instruktionsverbot verletzen. Der Beitrag stellt die einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen dar. Er hinterfragt die Überlegungen von Philippe Mastronardi mit Ausführungen zu den politischen Rechten, zur Vereinigungsfreiheit und zur vereinsrechtlichen Regelung des Parteiausschlusses.

Marc Häusler
Marc Häusler
Petra Hänni
Abstract

Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Teilrevision des Immobiliarsachenrechts wurde im Kanton Bern zum Anlass genommen, ein privilegiertes Grundpfandrecht zu Gunsten der Sozialdienste für geleistete Sozialhilfe einzuführen. Die Autoren stellen sich im Beitrag die Frage nach der bundesrechtskonformen Anwendung dieser kantonalen Gesetzesbestimmung und erläutern die Problematik, inwieweit die hypothezierenden Banken sich an diesem Verfahren beteiligen können.

Francesco Naef
Francesco Naef
Elena Neuroni Naef
Abstract

Das System des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen (AIA) verletzt das Verbot der Beweisausforschung (sog. «fishing expeditions»), welches Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprinzips ist. Zudem weist es eine ungenügende Normdichte auf. Schliesslich stellt das vorgeschlagene System eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechtsweggarantie dar. Die Vorlage zur Staatsvertragsgenehmigung und zur Einführung eines flankierenden Bundesgesetzes zum AIA sollte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, um solche Abweichungen von der Schweizerischen Bundesverfassung formell zu rechtfertigen.

Podcasts
Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Abstract

Bereits seit 2011 führt der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems Verfahren zur Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts gegen Facebook. Walter Hötzendorfer erläutert zunächst die Verfahren in Irland und spricht auch die davon unabhängige Zivilklage von Schrems gegen Facebook in Österreich an. Danach wird Safe Harbor erläutert und die Auswirkungen von Edward Snowdens Enthüllungen der weltweiten Massenüberwachung westlicher Geheimdienste darauf. Diese Enthüllungen haben Max Schrems veranlasst, in Irland ein weiteres Verfahren gegen Facebook anzustrengen, das letztlich zur Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geführt hat.

David Rosenthal
David Rosenthal
Abstract

Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Der Beitrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.

Nicolas Passadelis
Nicolas Passadelis
Abstract

Mit seinem Urteil in Sachen Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache C-362/14 Maximillian Schrems gegen Data Protection Commissioner hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dem zwischen der EU und den USA vereinbarten Safe Harbor-Programm in seiner aktuellen Fassung ein jähes Ende bereitet. Das Urteil stellt in erster Linie einen politischen Appell an die USA dar, die von Edward Snowden enthüllten Datenzugriffe durch US-amerikanische Geheimdienste grundrechtskonform auszugestalten. Gleichzeitig hat der EuGH die Gunst der Stunde genutzt, um die nationalen Datenschutzbehörden entscheidend zu stärken. Der Podcast analysiert, wie der EuGH seine mit dem Urteil verfolgten Ziele rechtlich begründet hat.

Erich Schweighofer
Erich Schweighofer
Abstract

Mit der Annullierung der Safe Harbour-Entscheidung benötigt der Datenverkehr zwischen der EU und den USA einen neuen rechtlichen Rahmen. Die EU-Kommission und die Artikel 29-Datenschutzgruppe haben eine Frist bis 31. Januar 2016 für die Umsetzung gesetzt. Rechtlich stehen Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules, Vertragserfüllung, wichtige öffentliche Interessen, vitale Interessen des Betroffenen und Zustimmung zur Wahl; die jeweiligen Vor- und Nachteile werden besprochen. Letztlich kann damit das Problem des nahezu unbeschränkten Datenzugriffs staatlicher Behörden für Zwecke der Verbrechensbekämpfung, der Gefahrenabwehr und der nationalen Sicherheit nicht gelöst werden.

Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Abstract

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Safe Harbor Vereinbarung mit den Grundrechten verknüpft, aber wenig zur Klärung beigetragen, wie der Schutz der Privatsphäre konkret auf die anwendbaren grenzüberschreitenden Regelungen ausstrahlt. Der Entscheid folgt bisherigen Urteilen zur Stärkung des Datenschutzes und zeigt (erneut), dass der EuGH durchaus, wie früher zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten, auch rechtspolitische Anliegen mitberücksichtigt.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hebt die vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung eines Mannes, welcher zahlreiche Sexualdelikte begangen hat, auf, weil eine gesetzliche Voraussetzung dazu nicht erfüllt ist. (Urteil 6B_217/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden zweier Zürcher Journalisten gutgeheissen, die sich gegen Auflagen des Einzelrichters hinsichtlich ihrer Gerichtsberichterstattung im Fall des Kristallnacht-Tweets gewehrt haben. Den Gerichtsberichterstattern wurde unter Androhung einer Busse verboten, Namen, Alter, die Adresse des Internetblogs und weitere Angaben zu publizieren. (Urteil 1B_169/2015 und 1B_177/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Krankenkassen müssen nach dem Tod einer versicherten Person die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Zeit nach dem Todestag bis zum Ende des Monats zurückerstatten. Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung. (Urteil 9C_268/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Journalisten des Recherchedesks «Sonntags-Zeitung»/«Le Matin Dimanche» teilweise gutgeheissen. Sie hatten auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes Daten zum Beschaffungswesen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) im Jahr 2011 gefordert. (Urteil 1C_50/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Der Verein Dignitas erhält keine Einsicht in Gutachtenteile, die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt «Lebensende» stehen. Den Schutz der Privatsphäre der Forschenden, die in den Expertenberichten bewertet werden, gewichtet das Bundesgericht stärker, als das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. (Urteil 1C_74/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Aargauer Verwaltungsgericht muss prüfen, ob die Lohneinreihung der Primarlehrkräfte im Kanton geschlechterdiskriminierend ist. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Primarlehrerin gut. Der Beruf der Primarlehrperson kann heute aufgrund des hohen Frauenanteils nicht mehr als geschlechtsneutral gelten, sondern muss als frauenspezifisch bewertet werden. (Urteil 8C_366/2014)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) auferlegte der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW AG) mit Verfügung vom 7. Mai 2012 eine Sanktion in der Höhe von rund 156 Mio. Franken. Das Bundesverwaltungsgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde ab. Es erachtet die Vertragsklausel, die den BMW-Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbietet, Exporte in Länder ausserhalb des EWR und damit auch in die Schweiz zu tätigen, als eine unzulässige vertikale Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes (KG). (Urteil B-3332/2012)

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.