Liebe Leserinnen und Leser
Die Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter zum Energierecht 2015 widmet sich aktuellen Rechtsproblemen, insbesondere im Zusammenhang mit der in der Energiestrategie 2050 angestrebten Energiewende in der Schweiz. Die Beiträge befassen sich mit dem Recht der erneuerbaren Energien, Rechtsfragen rund um die Nutzung der Energieinfrastruktur sowie mit den Abgaben und Entgelten im Strommarkt.
Einleitend rücken Rolf. H. Weber und Rika Koch den Zusammenhang von Energiepolitik und Klimaschutzpolitik in den Fokus. Sie stellen den Schweizer Emissionshandel im Kontext der Klima- und Energiedebatte dar und leuchten Defizite sowie Entwicklungspotenziale aus. Im Anschluss finden sie Analysen zum Recht der erneuerbaren Energien, die mehrheitlich aktuelle Forschungsergebnisse im Rahmen des Swiss Competence Center for Energy Research (SCCER) CREST (Competence Center for Research in Energy, Society and Transition) wiedergeben. Markus Schreiber untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Photovoltaik in der Schweiz. Der Schwerpunkt liegt auf planungs- und baupolizeirechtlichen Vorschriften sowie auf der Förderung der Photovoltaik (Stichworte: Direktvermarktung und Eigenverbrauch). Mit der dinglichen Sicherung von Photovoltaikanlagen durch selbständige und dauernde Baurechte – erste Erfahrungen aus der Praxis – befasst sich Natalie Siegenthaler. Konkreter Anlass sind Weisungen aus dem Jahr 2014 an Grundbuchämter über die Begründung von selbständigen und dauernden Baurechten an Solarstromanlagen. Die Wasserkraftnutzung ist einer der Pfeiler der Schweizer Strategie zur Nutzung und zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund offeriert Celina Tscharner eine Analyse des kantonalen Genehmigungsverfahrens einer Wasserkraftanlage. Diese Kurzanalyse der Bestandteile des Verfahrens sowie der derzeitigen kantonalen Gesetzgebung zeigt nicht nur die Komplexität der Genehmigungsverfahren auf, sondern gibt auch einen Einblick in die Vielfalt der Ausgestaltung in den einzelnen Kantonen. Neben der Umstellung auf erneuerbare Energieträger steht die Problematik der Energieeffizienz an prominenter Stelle in der Energiestrategie 2050. Alexandra Birchler untersucht in ihrem Beitrag zur Energieeffizienz im Gebäudebereich die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in der kantonalen Gesetzgebung. Der Beitrag geht insbesondere auf die verschiedenen Optionen zur Harmonisierung der kantonalen Regelungen ein.
In einem weiteren Block werden Rechtsfragen der Netzinfrastruktur erörtert. Lange fristete der Netzzugang im Gasmarkt ein wenig beachtetes Dasein, insbesondere weil der Gesetzgeber nicht die Frage der Modalitäten des Netzzugangs geklärt hatte. Marc Bernheim und Gaudenz Geiger widmen sich in ihrem Beitrag zum Netzzugang im Schweizer Gasmarkt der aktuellen Situation unter der seit 2012 bestehenden Vereinbarung zum Netzzugang beim Erdgas zwischen der schweizerischen Erdgaswirtschaft und den industriellen Erdgasbezügern. Den Übergang zu den abgabenrechtlichen Aspekten des Energiemarktes bildet die Untersuchung von Phyllis Scholl zu den Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen. Im Zentrum steht der Befund, dass regelmässig das Gemeinwesen die Konzessionsabgabe dem auf dem Gebiet des Gemeinwesens tätigen Verteilnetzbetreiber in Rechnung stellt, welcher die Konzessionsabgabe den Endverbrauchern verrechnet. So agiert der Netzbetreiber quasi als Inkassostelle für das Gemeinwesen.
Unter dem Titel «Angemessene» Grundversorgungstarife: Unbestimmter Rechtsbegriff oder Entscheidungsbefugnis? Überlegungen grundsätzlicher Art zur Stromversorgungsgesetzgebung im Allgemeinen und zu Art. 6 und 7 StromVG im Besonderen macht sich Brigitta Kratz. Sie wirft Grundfragen des Regulierungsrechts nach einem Ermessensspielraum der Regulierungsbehörden jenseits einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auf. Schliesslich macht Philippe Ehrenström auf einen besonderen abgabenrechtlichen Aspekt aufmerksam. Seine Analyse der redevances et prestations fournies aux collectivités publiques au sens de la LApEl au regard des privilèges fiscaux découlant de la Convention de Vienne sur les relations diplomatiques betrifft die Reichweite der steuerrechtlichen Privilegien von Diplomaten in Bezug auf jene Abgaben und Leistungen im Sinne des StromVG.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Sebastian Heselhaus Redaktor Jusletter Energie- und UmweltrechtUniversität Luzern | Anne-Christine Favre Redaktorin Jusletter Energie- und UmweltrechtUniversität Lausanne |
Abstract
Der von Ökonomen lange Zeit als Königsweg der Klimapolitik angepriesene Emissionshandel ist in seiner heutigen Form äusserst defizitbehaftet, birgt jedoch nach wie vor grosses Potential zur Lenkung der Wirtschaftsakteure. Der Beitrag beleuchtet den Schweizer Emissionshandel und führt aus, weshalb die Aufmerksamkeit in der aktuellen Klima- und Energiedebatte wieder vermehrt auf den Emissionshandel und die notwendigen strukturellen Reformen gelenkt werden soll.
Abstract
Der Autor untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Photovoltaik in der Schweiz und bewertet politische Forderungen zur Anpassung des Rechtsrahmens. Der Beitrag setzt dabei einen Schwerpunkt auf planungs- und baupolizeirechtliche Vorschriften sowie auf die Förderung der Photovoltaik, wobei auch auf die Themenkomplexe «Direktvermarktung» und «Eigenverbrauch» eingegangen wird.
Abstract
Die Geschäftsleitung der Grundbuchämter des Kantons Bern hat am 4. Februar 2014 die «Weisungen betreffend dingliche Sicherung von Solarstromanlagen (z. B. auf Hausdächern) durch Begründung von SDR» erlassen. Diese sehen vor, dass an Solarstromanlagen auf oder an Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen selbständige und dauernde Baurechte errichtet und im Grundbuch eingetragen werden können. Der Beitrag erläutert die entsprechenden Voraussetzungen und zeigt die Vorteile der Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts zur dinglichen Sicherung einer Photovoltaikanlage auf, wobei auch auf die damit verbundenen Schwierigkeiten eingegangen wird.
Abstract
Die Wasserkraftnutzung ist ein wichtiger Bestandteil der Stromversorgung der Schweiz. Dies hat auch der Bundesrat erkannt, weshalb der Ausbau der Wasserkraftnutzung einen Schwerpunkt der Energiestrategie 2050 darstellt. Dieser Ausbau ist hingegen nur beschränkt möglich, da verschiedene Hemmnisse dem eine Schranke setzen. Eines dieser Hemmnisse stellt das komplexe kantonale Genehmigungsverfahren dar. Der Beitrag versucht die Komplexität des Verfahrens aufzuzeigen, indem einerseits auf die Bestandteile des Verfahrens eingegangen wird und andererseits die kantonalen Unterschiede innerhalb dieses Verfahrens aufgezeigt werden.
Abstract
Der Beitrag diskutiert die rechtlichen Aspekte der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Da es sich dabei um mehrheitlich kantonales Recht handelt, stellt sich die Frage der Harmonisierung. Daher liegt ein besonderer Augenmerk bei den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und wie diese in den verschiedenen Kantonen umgesetzt werden. Zunächst wird der Frage nachgegangen ob bereits durch die MuKEn eine Harmonisierung der Vorschriften erlangt wurde bzw. ob die MuKEn erfolgreich und harmonisch in den kantonalen Gesetzgebungen umgesetzt wurde. Anschliessend werden weitere Instrumente diskutiert, welche für eine weitgehende Harmonisierung in Frage kommen würden.
Abstract
Mit dem Rohrleitungsgesetz wurden die Schweizer Erdgasnetzbetreiber durch eine rudimentäre gesetzliche Regelung verpflichtet, Dritten Netzzugang zu gewähren. Seit dem 1. Oktober 2012 wird der Netzzugang zum Erdgasnetz durch die Verbändevereinbarung auf privatrechtlicher Basis geregelt. Einige Bestimmungen in dieser Verbändevereinbarung sind allerdings aus kartellrechtlicher Sicht problematisch. Darauf basierende Entscheide sind deshalb einer vorgängigen Einzelfallprüfung zu unterziehen. Der Beitrag erläutert die Grundzüge der Netzzugangsregelung gemäss Verbändevereinbarung und weist auf die sich stellenden kartellrechtlichen Fragen hin.
Abstract
Viele Gemeinwesen erheben eine Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen. Das Bundesgericht hat in jüngerer Zeit zu diesem Thema Urteile erlassen. Der Beitrag zeigt auf, welche Punkte es aus Sicht des Gemeinwesens und aus Sicht des Netzbetreibers zu beachten gilt, damit die Konzessionsabgabe rechtsgültig vom Netzbetreiber erhoben und von diesem auf seine Kunden überwälzt werden darf.
Abstract
Der Beitrag befasst sich – am Beispiel der «angemessenen Tarife» im Sinne von Art. 6 Abs. 1 StromVG bzw. eines künftigen Art. 7 Abs. 1 (StromVG) – mit den grundsätzlichen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer verwaltungsexternen, mit interdisziplinärer Fachkompetenz ausgestatteten Regulierungsbehörde, stellen. Die Autorin plädiert dafür, die Besonderheiten der Regulierungstätigkeit zu anerkennen und den der Regulierungsbehörde mittels offenen Normierungen oder auch der Verwendung fachtechnischer Begriffe eingeräumten Entscheidungsspielraum als Sachverständigenermessen zu erkennen und zu würdigen.
Abstract
Die «Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen» im Sinne des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) können im Steuerrecht als Steuern oder Kausalabgaben qualifiziert werden. Im ersten Fall sind die Steuervergünstigten aus dem Wiener Übereinkommen davon befreit, im zweiten Fall nicht. Die ganze Schwierigkeit besteht darin, im Einzelfall jede dieser Abgaben und Leistungen zu qualifizieren. (sts)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines wegen Mordes verurteilten Mannes hinsichtlich Delikt und Strafmass abgewiesen. Die Vorinstanz muss bezüglich der Untersuchungskosten von rund 135’000 Franken ihr Urteil revidieren. Sie hatte sie dem Verurteilten auferlegt. (Urteil 6B_877/2014)
Abstract
BGer – Die neue Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) stellt keinen triftigen Grund dar, um von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU abzuweichen. Im konkreten Fall weist das Bundesgericht die Beschwerde einer Frau ab, deren Aufenthaltsbewilligung wegen langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit nicht verlängert wurde. (Urteil 2C_716/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Eidgenössischen Finanzkontrolle nicht eingetreten. Diese hatte einen Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen, gemäss welchem sie ihre Whistleblowing-Datensammlung beim dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anmelden muss. (Ureil 1C_66/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Freilassung des jungen Mannes, der 2008 in Aarau als Minderjähriger eine Prostituierte ermordet hatte, abgelehnt. Es kommt zum Schluss, dass der heute 25-Jährige gefährlich ist und weiterhin therapiert werden muss. (Urteil 5A_692/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachlassmasse der Tochtergesellschaft Flightlease AG der SAirLines abgewiesen. Der Nachlasswalter Karl Wüthrich hatte eine Verantwortlichkeitsklage gegen das ehemalige Top-Kader der Swissair- und ihrer Tochtergesellschaft eingereicht. (Urteil 4A_603/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst das Revisionsgesuch zu den Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen der Töchter eines Asbestopfers gut. Der Fall wird zu neuem Entscheid an das Arbeitsgericht Baden zurückgewiesen. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz 2014 wegen der Verjährungsproblematik bei Asbestfällen gerügt hatte, muss bei der Neubeurteilung des Falles die Verjährung unberücksichtigt bleiben. (Urteil 4F_15/2014)
Abstract
Der Bundesrat hat am 25. November 2015 eine Revision der Messmittelverordnung gutgeheissen. Damit bleiben im Bereich der Messmittel die schweizerischen Vorschriften mit denen der Europäischen Union gleichwertig.
Abstract
Der Bundesrat hat am 25. November 2015 den Änderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) zugestimmt. Die revidierten Fassungen der NEV und der VGSEB treten am 20. April 2016 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2015 das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Abstract
Der Bundesrat hat am 25. November 2015 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um bei Bedarf eine Karenzfrist für Personen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung vorzusehen. Damit sollen Interessenkonflikte verhindert werden, die entstehen können, wenn Personen in höheren Funktionen aus der Bundesverwaltung austreten und in die Privatwirtschaft wechseln.
Abstract
Der Bundesrat hat am 25. November 2015 die Änderung der Aufzugs-, der Druckbehälter-, der Druckgeräte- und der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung gutgeheissen. Damit wird sichergestellt, dass diese Verordnungen mit dem Recht der EU gleichwertig bleiben. Dies schafft die Basis für die Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU in diesen Produktbereichen.
Abstract
Zur Verstärkung der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin setzt der Bundesrat per 1. Januar 2016 einen ersten Teil der Änderungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) in Kraft. Diese Bereiche werden nun in den universitären Aus- und Weiterbildungszielen genannt.
Jusletter