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Auslegung und Verhältnis des Freizügigkeitsabkommens zum nationalen Recht

Zum Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015

Astrid Epiney
Beitragsarten:

Beiträge

Rechtsgebiete:

Ausländer- und Asylrecht, Europarecht, Bilaterale Abkommen CH-EU

Zitiervorschlag: Astrid Epiney, Auslegung und Verhältnis des Freizügigkeitsabkommens zum nationalen Recht , in: Jusletter 14. März 2016

Der Beitrag nimmt das kürzlich ergangene und teilweise vehement kritisierte Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015 zum Anlass, einige zentrale Fragen bezüglich des Zusammenspiels zwischen Freizügigkeitsabkommen und nationalem Recht zu beleuchten. Dabei werden insbesondere der grundsätzliche Vorrang des Völkerrechts, dessen Ausnahme («Schubert-Rechtsprechung») sowie der Geltungsbereich der «Gegenausnahme» («PKK-Rechtsprechung») im Lichte der neuen Rechtsprechung diskutiert. In der Würdigung wird festgehalten, dass das Urteil im Ergebnis überzeugt, die Begründung und die genauen Implikationen der bundesgerichtlichen Erwägungen jedoch einiges im Dunkeln belassen.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Zum faktischen Hintergrund des Urteils und zur Argumentationslinie
  • III. Zur monistischen Ausrichtung der Verfassung
  • IV. Bewertung und Einbettung in die bisherige Rechtsprechung
    • 1. Zum obiter dictum-Charakter der Erw. 3
    • 2. Zu den für die Auslegung des Freizügigkeitsabkommens massgeblichen Grundsätzen
    • 3. Zum grundsätzlichen Vorrang des Völkerrechts
    • 4. Zur Reichweite der «Schubert-Rechtsprechung»
  • V. Schluss: zur Rolle der Rechtsprechung und zum Stellenwert des «Volkswillens»
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