Liebe Leserinnen und Leser
| Prof. Dr. Alberto Achermann Zentrum für Migrationsrecht an der Universität Bern Redaktor Jusletter Migrationsrecht | Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften, Göttingen |
Abstract
Der Gebrauch der Rhetorik und Notstandsgesetzgebung hat die Geschichte der Entwicklung der Schweizer Asylgesetzgebung seit ihrem Inkrafttreten 1981 geprägt. Vor dem Hintergrund wachsender Beunruhigung über die Zahl der Asylanträge, bietet der Beitrag einen kurzen historischen Überblick über die verschiedensten Erscheinungsformen dieser «Rationalität der Dringlichkeit» im Asylbereich und stellt Überlegungen rund um die Auswirkungen an. (sts)
Abstract
Die Unterbringungssituation von Asylsuchenden wird derzeit vielfach diskutiert. Der Beitrag gibt einen Überblick über rechtlich kritische Aspekte der aktuellen Unterbringungssituation und stellt sie den flüchtlings- und sozialhilferechtlichen Rahmenbedingungen in Bund und Kantonen gegenüber. Zudem werden die vorgefundenen Bestimmungen und Massnahmen aus der Unterbringungspraxis auf ihre Vereinbarkeit mit ausgewählten grund- und menschenrechtlichen Vorgaben überprüft.
Abstract
Der Entwurf für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) sieht weitreichende Änderungen in der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor und will die subsidiäre Verfassungsbeschwerde aufheben. Durch eine Gegenausnahme für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder andere bedeutende Fälle soll der Zugang an das Bundesgericht für Fälle von grosser Tragweite ausnahmsweise möglich bleiben. Der Beitrag zeigt, dass die geplante Reform im Migrationsrecht weitreichende Folgen hätte. Das Bundesgericht würde seine Rolle als Impulsgeber für Rechtsentwicklungen weitgehend verlieren und der Rechtsschutz weiter abgeschwächt.
Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht ist im Asylbereich die erste und grundsätzlich auch einzige Beschwerdeinstanz. Aufgrund der zahlreichen Sonderbestimmungen im Asylgesetz weist das asylrechtliche Beschwerdeverfahren jedoch von der Einreichung der Beschwerde bis zur Publikation des Urteils viele abweichende Verfahrensbestimmungen und Abläufe auf. Insbesondere Laien zeigen sich ferner immer wieder erstaunt darüber, dass das Beschwerdeverfahren «nur» schriftlich durchgeführt wird. Im Beitrag wird das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht praxisnah dargelegt und zu erklären versucht, weshalb die Schriftlichkeit als Grundsatz gilt.
Abstract
Im Jahr 2014 hat die Europäische Union (EU) eine neue Richtlinie zur Erleichterung unternehmensinterner Transfers von Arbeitnehmern aus Drittstaaten erlassen. Diese muss bis Ende 2016 von den Mitgliedstaaten in ihr Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie richtet eine temporäre, innereuropäische Mobilität für transferierte Drittstaatsangehörige ein und soll die EU international wettbewerbsfähiger machen. Der Beitrag erläutert den Regelungsgehalt und die Tragweite der Richtlinie im Kontext des europäischen Migrationsrechts und stellt die Frage, ob und wieweit sich die Schweiz von diesem Instrument inspirieren lassen könnte.
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Die Fälle Dogan, P & S und K & A wurden alle von nationalen Gerichten an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) unter dem Begriff «Integrationsmassnahmen» überwiesen, welche gemäss der Richtlinie zur Familienzusammenführung und der Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige über Drittstaatsangehörige verhängt werden können. Der Beitrag diskutiert diese Fälle sowie die Festlegung von Ermessensspielräumen der Mitgliedstaaten, solche Integrationsmassnahmen aufzuerlegen. (sts)
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Der Beitrag nimmt das kürzlich ergangene und teilweise vehement kritisierte Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015 zum Anlass, einige zentrale Fragen bezüglich des Zusammenspiels zwischen Freizügigkeitsabkommen und nationalem Recht zu beleuchten. Dabei werden insbesondere der grundsätzliche Vorrang des Völkerrechts, dessen Ausnahme («Schubert-Rechtsprechung») sowie der Geltungsbereich der «Gegenausnahme» («PKK-Rechtsprechung») im Lichte der neuen Rechtsprechung diskutiert. In der Würdigung wird festgehalten, dass das Urteil im Ergebnis überzeugt, die Begründung und die genauen Implikationen der bundesgerichtlichen Erwägungen jedoch einiges im Dunkeln belassen.
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BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung an Deutschland ab. Dem Mann wird Beteiligung an einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Er soll leitender Funktionär in den Auslandsorganisationen der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten sein, deren militärischer Arm zahlreiche Anschläge verübt hat. (Urteil1C_644/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Berner Kantonspolizei im Zusammenhang mit der Erstellung eines DNA-Profils ein weiteres Mal in die Schranken gewiesen. Sie wollte von einem Mann ein DNA-Profil erstellen, der an Demonstrationen teilgenommen und sich der Polizei in den Weg gestellt hatte. (Urteil 1B_381/2015)
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BGer – Ein Walliser Weinbauer muss wegen Versicherungsbetrugs und vorsätzlicher Brandstiftung ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine dreijährige Haftstrafe gegen den Mann bestätigt. Die Hälfte der Strafe muss er absitzen. (Urteil 6B_574/2015)
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BVGer – Der gemeinnützige Verein Psychex aus Zürich muss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) rund 410’000 Franken zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Organisation abgewiesen, welche sich für Personen einsetzt, die gegen ihren Willen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden sind. (Urteil B-2417/2015)
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Der Bundesrat hat die Revision der Vernehmlassungsverordnung am 11. März 2016 gutgeheissen und beschlossen, die Änderung des Vernehmlassungsgesetzes und der Vernehmlassungsverordnung auf den 1. April 2016 in Kraft zu setzen.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Januar 2016 bis und mit 16. Februar 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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