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Liebe Leserinnen und Leser

Kein Bereich des Migrationsrechts, der momentan nicht vor grösseren Umwälzungen steht: Die Arbeiten für die Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes sind im Gange und ein Entwurf der Bürgerrechtsverordnung ging in der Vernehmlassung durch. Im Juni 2016 findet die wegweisende Abstimmung über die Neustrukturierung des Asylbereichs statt, vor dem Hintergrund einer Flüchtlingssituation in Europa, welche sich zu einer Krise der EU ausgeweitet hat. Die Schweiz muss in den nächsten Monaten als Folge der Annahme der sog. «Masseneinwanderungsinitiative» (Art. 121a BV) über die Zukunft der Freizügigkeit mit der Europäischen Union befinden. Schliesslich wird – nach Ablehnung der sog. «Durchsetzungsinitiative» – im Oktober 2016 ein neues Wegweisungsregime bei straffälligen Ausländern in Kraft treten, welches neu die Strafgerichte für die wiedereingeführte Landesverweisung für zuständig erklärt.
 
So vielfältig die Entwicklungen im Migrationsbereich sind, so reichhaltig ist auch diese Schwerpunkt-Ausgabe zum Migrationsrecht: Mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik befasst sich Robin Stünzi und wirft aus sozialwissenschaftlicher Sicht einen Blick auf die Rhetorik eines fortwährenden Ausnahmezustandes, welche die Asylpolitik seit den 80er Jahren begleitet und die Asylgesetzgebung geprägt hat.
 
Ebenfalls ein aktuelles asylrechtliches Thema greift Teresia Gordzielik auf. Vor dem Hintergrund der Engpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden diskutiert sie die flüchtlings-, grund- und menschenrechtlichen Schranken für die Reduktion des Standards der Unterbringung.
 
Zwei Beiträge befassen sich mit Rechtsschutzfragen: Barbara von Rütte und Stefan Schlegel diskutieren die absehbaren drastischen Auswirkungen der geplanten Revision des Bundesgerichtsgesetzes, welche Ausnahmen beim Zugang zum Bundesgericht besonders im Bereich des Migrationsrechts vorsieht. Anne Kneer und Linus Sonderegger werfen einen praxisorientierten Blick auf das asylrechtliche Beschwerdeverfahren, welches in vielerlei Hinsicht Besonderheiten aufweist.
 
Zwei weitere Beiträge behandeln interessante Entwicklungen des Europäischen Migrationsrechts: Sarah Progin-Theuerkauf stellt eine neue Richtlinie der EU vor, welche bis November 2016 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss und unternehmensinterne Transfers von Drittstaatsangehörigen betrifft – eine Neuerung zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Ozan Turhan und Margarite Helena Zoeteweij befassen sich mit umstrittenen Integrationsanforderungen im Bereich der Zulassung von Drittstaatsangehörigen, welchen der EuGH in drei Urteilen Grenzen gesetzt hat, ohne solche Anforderungen für gänzlich unzulässig zu erklären.
 
Schliesslich setzt sich Astrid Epiney mit einem höchst bedeutsamen Urteil des Bundesgerichts auseinander, in welchem unser Höchstgericht dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU nicht nur – wie von Art. 190 BV verlangt – Vorrang vor Art. 121a BV einräumt, sondern im Sinne einer Ausnahme zur Schubert-Praxis auch Vorrang vor abweichendem späteren Gesetzesrecht, wie dies bereits für die EMRK gilt. Dem Parlament bleibt damit nur die Option der Vertragskündigung, wenn es Garantien des FZA nicht mehr gewähren will.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Zentrum für Migrationsrecht
an der Universität Bern
Redaktor Jusletter Migrationsrecht
Max-Planck-Institut zur Erforschung
multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften,
Göttingen
 
Beiträge
Robin Stünzi
Abstract

Der Gebrauch der Rhetorik und Notstandsgesetzgebung hat die Geschichte der Entwicklung der Schweizer Asylgesetzgebung seit ihrem Inkrafttreten 1981 geprägt. Vor dem Hintergrund wachsender Beunruhigung über die Zahl der Asylanträge, bietet der Beitrag einen kurzen historischen Überblick über die verschiedensten Erscheinungsformen dieser «Rationalität der Dringlichkeit» im Asylbereich und stellt Überlegungen rund um die Auswirkungen an. (sts)

Teresia Gordzielik
Abstract

Die Unterbringungssituation von Asylsuchenden wird derzeit vielfach diskutiert. Der Beitrag gibt einen Überblick über rechtlich kritische Aspekte der aktuellen Unterbringungssituation und stellt sie den flüchtlings- und sozialhilferechtlichen Rahmenbedingungen in Bund und Kantonen gegenüber. Zudem werden die vorgefundenen Bestimmungen und Massnahmen aus der Unterbringungspraxis auf ihre Vereinbarkeit mit ausgewählten grund- und menschenrechtlichen Vorgaben überprüft.

Barbara von Rütte
Barbara von Rütte
Stefan Schlegel
Stefan Schlegel
Abstract

Der Entwurf für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) sieht weitreichende Änderungen in der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor und will die subsidiäre Verfassungsbeschwerde aufheben. Durch eine Gegenausnahme für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder andere bedeutende Fälle soll der Zugang an das Bundesgericht für Fälle von grosser Tragweite ausnahmsweise möglich bleiben. Der Beitrag zeigt, dass die geplante Reform im Migrationsrecht weitreichende Folgen hätte. Das Bundesgericht würde seine Rolle als Impulsgeber für Rechtsentwicklungen weitgehend verlieren und der Rechtsschutz weiter abgeschwächt.

Linus Sonderegger
Anne Kneer
Abstract

Das Bundesverwaltungsgericht ist im Asylbereich die erste und grundsätzlich auch einzige Beschwerdeinstanz. Aufgrund der zahlreichen Sonderbestimmungen im Asylgesetz weist das asylrechtliche Beschwerdeverfahren jedoch von der Einreichung der Beschwerde bis zur Publikation des Urteils viele abweichende Verfahrensbestimmungen und Abläufe auf. Insbesondere Laien zeigen sich ferner immer wieder erstaunt darüber, dass das Beschwerdeverfahren «nur» schriftlich durchgeführt wird. Im Beitrag wird das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht praxisnah dargelegt und zu erklären versucht, weshalb die Schriftlichkeit als Grundsatz gilt.

Sarah Progin-Theuerkauf
Sarah Progin-Theuerkauf
Abstract

Im Jahr 2014 hat die Europäische Union (EU) eine neue Richtlinie zur Erleichterung unternehmensinterner Transfers von Arbeitnehmern aus Drittstaaten erlassen. Diese muss bis Ende 2016 von den Mitgliedstaaten in ihr Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie richtet eine temporäre, innereuropäische Mobilität für transferierte Drittstaatsangehörige ein und soll die EU international wettbewerbsfähiger machen. Der Beitrag erläutert den Regelungsgehalt und die Tragweite der Richtlinie im Kontext des europäischen Migrationsrechts und stellt die Frage, ob und wieweit sich die Schweiz von diesem Instrument inspirieren lassen könnte.

Margarite Helena Zoeteweij-Turhan
Ozan Turhan
Abstract

Die Fälle Dogan, P & S und K & A wurden alle von nationalen Gerichten an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) unter dem Begriff «Integrationsmassnahmen» überwiesen, welche gemäss der Richtlinie zur Familienzusammenführung und der Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige über Drittstaatsangehörige verhängt werden können. Der Beitrag diskutiert diese Fälle sowie die Festlegung von Ermessensspielräumen der Mitgliedstaaten, solche Integrationsmassnahmen aufzuerlegen. (sts)

Astrid Epiney
Astrid Epiney
Abstract

Der Beitrag nimmt das kürzlich ergangene und teilweise vehement kritisierte Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015 zum Anlass, einige zentrale Fragen bezüglich des Zusammenspiels zwischen Freizügigkeitsabkommen und nationalem Recht zu beleuchten. Dabei werden insbesondere der grundsätzliche Vorrang des Völkerrechts, dessen Ausnahme («Schubert-Rechtsprechung») sowie der Geltungsbereich der «Gegenausnahme» («PKK-Rechtsprechung») im Lichte der neuen Rechtsprechung diskutiert. In der Würdigung wird festgehalten, dass das Urteil im Ergebnis überzeugt, die Begründung und die genauen Implikationen der bundesgerichtlichen Erwägungen jedoch einiges im Dunkeln belassen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung an Deutschland ab. Dem Mann wird Beteiligung an einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Er soll leitender Funktionär in den Auslandsorganisationen der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten sein, deren militärischer Arm zahlreiche Anschläge verübt hat. (Urteil1C_644/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Berner Kantonspolizei im Zusammenhang mit der Erstellung eines DNA-Profils ein weiteres Mal in die Schranken gewiesen. Sie wollte von einem Mann ein DNA-Profil erstellen, der an Demonstrationen teilgenommen und sich der Polizei in den Weg gestellt hatte. (Urteil 1B_381/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Walliser Weinbauer muss wegen Versicherungsbetrugs und vorsätzlicher Brandstiftung ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine dreijährige Haftstrafe gegen den Mann bestätigt. Die Hälfte der Strafe muss er absitzen. (Urteil 6B_574/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Der gemeinnützige Verein Psychex aus Zürich muss dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) rund 410’000 Franken zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Organisation abgewiesen, welche sich für Personen einsetzt, die gegen ihren Willen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden sind. (Urteil B-2417/2015)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat die Revision der Vernehmlassungsverordnung am 11. März 2016 gutgeheissen und beschlossen, die Änderung des Vernehmlassungsgesetzes und der Vernehmlassungsverordnung auf den 1. April 2016 in Kraft zu setzen.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Januar 2016 bis und mit 16. Februar 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.