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Liebe Leserinnen und Leser

Die Genehmigungsfiktion ist in Banken-AGB weit verbreitet. In ihrer klassischen Ausgestaltung führt sie zur anlegerseitigen Genehmigung aller Konto- und Depotauszüge bzw. der darin aufgelisteten Posten, sofern eine Beanstandung innert einer bestimmten Frist unterbleibt (siehe dazu auch Harald Bärtschi, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken: Retter in der Not? (Podcast), in: Jusletter 12. Oktober 2015; Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht). Tobias Aggteleky hält dazu kritisch fest, dass die Genehmigungsfiktion in AGB grundsätzlich zulässig sei. Damit die Genehmigungsfiktion tatsächlich Wirkung entfaltet, muss der Anleger aber vorgängig gehörig aufgeklärt worden sein und die Bank in berechtigter Weise davon ausgehen, dass der Anleger bei mangelndem Einverständnis Widerspruch erhoben hätte.
 
Um Medikationsfehler zu vermeiden bzw. um die Fehlerrate durch Verwechslungen von Arzneimittelnamen zu senken, wechseln Spitäler vermehrt auf das System der sog. Wirkstoffverschreibung. Hierbei wird kein bestimmtes Arzneimittel verschrieben, sondern der jeweilige für die Therapie indizierte Wirkstoff. Thomas Eichenberger und Claudio Helmle richten ihren Blick spezifisch auf die Wirkstoffverschreibung von biologischen Arzneimitteln in der Schweiz. Sie weisen darauf hin, dass biologische Arzneimittel nur über ähnliche Wirkstoffe verfügen, was zu potenziell unterschiedlichen Nebenwirkungsprofilen führen kann. Dieser Umstand muss durch den Arzt und den arzneimittelabgebenden Apotheker im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Sorgfaltspflicht beachtet werden.
 
Marcel Alexander Niggli und Stefan Maeder setzen sich mit der rechtlichen Qualifikation des sog. Enforcementverfahrens des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) auseinander, namentlich mit dessen Art. 31 ff. FINMAG. Von Bedeutung ist dabei vor allem, ob es sich bei den von der FINMA erlassenen Massnahmen um Instrumente des Strafrechts handelt oder nicht. Die Autoren schliessen, dass die von der FINMA im Rahmen des Enforcementverfahren verhängten Sanktionen den Charakter einer strafrechtlichen Anklage i.S.v. Art. 6 EMRK haben.
 
518 Kleinanleger haben via Crowdfunding Geld investiert, um ihrem Fussballverein einen neuen Fussballprofi zu finanzieren. Im Austausch erhalten die Beteiligten einen Ertrag aus ihrem investierten Kapital für den zukünftigen Transfer. Shervine Nafissi und Pascal Favrod-Coune beobachten diese neue Finanzierungsquelle mit Blick auf die rechtliche Einordnung einer solchen Transaktion und die Aspekte der Geldwäscherei. Sie sind der Meinung, dass dieser Finanzierungsmechanismus nicht mit den Vereins-Regeln der FIFA zu vereinbaren ist (siehe auch Juliette Ancelle / Philipp Fischer, Regulation of Crowdfunding Activities in Switzerland: Where do we Stand?, in: Jusletter 22. Februar 2016).
 
Sog. «horizontale» Streitigkeiten über vertragliche oder reglementarische Zahlungsverpflichtungen, insbesondere zwischen Fussballclubs oder zwischen Clubs und Spielern sind häufig Gegenstand von Schiedsverfahren vor dem institutionellen Sportschiedsgericht (TAS). Wem kommt dabei Rechtsschutz als Partei zu? Thomas Ritter untersucht, ob es möglich ist, die Parteistellung der Betroffenen im Verfahren durch reglementarische oder vertragliche Dispositionen zu beeinflussen.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Tobias Aggteleky
Tobias Aggteleky
Abstract

Das Bundesgericht hat kürzlich seine Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion in Banken-AGB bestätigt. Der Beitrag würdigt diese Rechtsprechung kritisch und hinterfragt die vom Bundesgericht ausgearbeiteten Kriterien, unter welchen sich die Banken auf eine solche Genehmigungsfiktion berufen können. Der Fokus liegt dabei auf der bankseitigen Aufklärungspflicht sowie dem Rechtsmissbrauchsverbot.

Beiträge
Thomas Eichenberger
Thomas Eichenberger
Claudio Helmle
Claudio Helmle
Abstract

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz Biosimilars, d.h. Nachahmerprodukte von biologischen Arzneimitteln, zugelassen. In jüngster Vergangenheit wurde zudem die sog. Wirkstoffverschreibung thematisiert. Die Wirkstoffverschreibung von biologischen Arzneimitteln wirft diverse (regulatorische) Fragen auf, welchen sich dieser Beitrag annimmt.

Marcel Alexander Niggli
Stefan Maeder
Stefan Maeder
Abstract

Die Verfasser untersuchen in diesem Beitrag, ob die Sanktionen, die im sog. Enforcementverfahren der Finanzmarktaufsicht FINMA ausgefällt werden können, als strafrechtlich im Sinne von Art. 6 EMRK qualifiziert werden müssen, und ob es sich zudem auch um Strafrecht im landesrechtlichen Sinn handelt. Das ist im Ergebnis zu bejahen und hat zur Folge, dass im Enforcementverfahren neben den Garantien aus Art. 6 EMRK (Anspruch auf Unterrichtung über die Anklage, Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung etc.) auch das Bestimmtheitsgebot, die Unschuldsvermutung sowie aufgrund von Art. 333 Abs. 1 StGB der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches gelten.

Shervine Nafissi
Pascal Favrod-Coune
Abstract

Im Zuge der Ausbreitung des Crowdfunding in vielen Bereichen, wurde es kürzlich von Vereinen verwendet, um den Erwerb von Profifussballern zu finanzieren. Im Austausch dazu erhalten die Beteiligten einen Ertrag aus ihrem investierten Kapital für den zukünftigen Transfer. Eine solche Praxis ähnelt sehr dem Mechanismus der «Third Party Ownership» (TPO), welcher von der FIFA am 1. Mai 2015 ausdrücklich verboten wurde. Nach einer kurzen Darstellung des Phänomens, schlagen die Autoren eine juristische Qualifikation für diesen Mechanismus vor und behandeln anschliessend ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktgesetz und den Sportregeln. (sts)

Thomas Ritter
Abstract

Sogenannt «horizontale» Streitigkeiten über Ansprüche zwischen Sportclubs oder Clubs und Sportlern werden in internationalen Schiedsverfahren vor dem Sportschiedsgericht (TAS) zunehmend bedeutsam. Dem Schiedsverfahren geht ein verbandseigenes Verfahren vor einem neutralen Spruchorgan des Verbands voraus, der selbst aber vom Streitausgang nicht direkt betroffen ist. Parteien im anschliessenden Schiedsverfahren sind oft nur die Clubs bzw. Spieler. Prima vista gerät diese Praxis mit der Passivlegitimation des Verbands nach Art. 75 ZGB in Konflikt. Der Beitrag befasst sich mit der Parteistellung der Betroffenen und untersucht, ob die Beteiligten im Schiedsverfahren über die Parteirolle verfügen können.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat gegen einen Waadtländer Staatsanwalt ermittelt, welcher einer falschen Kommunikationsstrategie der Polizei zugestimmt hatte. Nach einer gewaltsamen Festnahme hatte die Polizei dieses Eingreifen fälschlicherweise als eine Verfehlung des Ziels dargestellt. (Urteil 1B_435/2015) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Ein für die Ausfuhr von Zielfernrohren wegen Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz verurteilter Geschäftsmann ist mit einem Rekurs ans Bundesgericht erfolgreich gewesen. Seine Beschwerde wurde gutgeheissen und der Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. (Urteil 6B_14/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Projekt für die Umfahrung der Ortschaft Twann (BE) am Bielersee geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Berner Heimatschutzes und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gutgeheissen. (Urteil A-5870/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bündelt für die Banken die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Corporate Governance, das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement. Dafür legt sie verschiedene Bestimmungen in einem Rundschreiben zusammen und passt die Regeln den Erkenntnissen aus der Finanzmarktkrise und den überarbeiteten internationalen Standards an.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer.

Jurius
Abstract

Die zuständigen Behörden der Schweiz und der USA haben am 19. Februar 2016 in Bern und am 29. Februar 2016 in Washington eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der eine Ausnahmebestimmung für Konten von Anwälten oder Notaren in das FATCA-Abkommen aufgenommen wurde.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.