Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Genehmigungsfiktion ist in Banken-AGB weit verbreitet. In ihrer klassischen Ausgestaltung führt sie zur anlegerseitigen Genehmigung aller Konto- und Depotauszüge bzw. der darin aufgelisteten Posten, sofern eine Beanstandung innert einer bestimmten Frist unterbleibt (siehe dazu auch Harald Bärtschi, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken: Retter in der Not? (Podcast), in: Jusletter 12. Oktober 2015; Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht). Tobias Aggteleky hält dazu kritisch fest, dass die Genehmigungsfiktion in AGB grundsätzlich zulässig sei. Damit die Genehmigungsfiktion tatsächlich Wirkung entfaltet, muss der Anleger aber vorgängig gehörig aufgeklärt worden sein und die Bank in berechtigter Weise davon ausgehen, dass der Anleger bei mangelndem Einverständnis Widerspruch erhoben hätte.
 
Um Medikationsfehler zu vermeiden bzw. um die Fehlerrate durch Verwechslungen von Arzneimittelnamen zu senken, wechseln Spitäler vermehrt auf das System der sog. Wirkstoffverschreibung. Hierbei wird kein bestimmtes Arzneimittel verschrieben, sondern der jeweilige für die Therapie indizierte Wirkstoff. Thomas Eichenberger und Claudio Helmle richten ihren Blick spezifisch auf die Wirkstoffverschreibung von biologischen Arzneimitteln in der Schweiz. Sie weisen darauf hin, dass biologische Arzneimittel nur über ähnliche Wirkstoffe verfügen, was zu potenziell unterschiedlichen Nebenwirkungsprofilen führen kann. Dieser Umstand muss durch den Arzt und den arzneimittelabgebenden Apotheker im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Sorgfaltspflicht beachtet werden.
 
Marcel Alexander Niggli und Stefan Maeder setzen sich mit der rechtlichen Qualifikation des sog. Enforcementverfahrens des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) auseinander, namentlich mit dessen Art. 31 ff. FINMAG. Von Bedeutung ist dabei vor allem, ob es sich bei den von der FINMA erlassenen Massnahmen um Instrumente des Strafrechts handelt oder nicht. Die Autoren schliessen, dass die von der FINMA im Rahmen des Enforcementverfahren verhängten Sanktionen den Charakter einer strafrechtlichen Anklage i.S.v. Art. 6 EMRK haben.
 
518 Kleinanleger haben via Crowdfunding Geld investiert, um ihrem Fussballverein einen neuen Fussballprofi zu finanzieren. Im Austausch erhalten die Beteiligten einen Ertrag aus ihrem investierten Kapital für den zukünftigen Transfer. Shervine Nafissi und Pascal Favrod-Coune beobachten diese neue Finanzierungsquelle mit Blick auf die rechtliche Einordnung einer solchen Transaktion und die Aspekte der Geldwäscherei. Sie sind der Meinung, dass dieser Finanzierungsmechanismus nicht mit den Vereins-Regeln der FIFA zu vereinbaren ist (siehe auch Juliette Ancelle / Philipp Fischer, Regulation of Crowdfunding Activities in Switzerland: Where do we Stand?, in: Jusletter 22. Februar 2016).
 
Sog. «horizontale» Streitigkeiten über vertragliche oder reglementarische Zahlungsverpflichtungen, insbesondere zwischen Fussballclubs oder zwischen Clubs und Spielern sind häufig Gegenstand von Schiedsverfahren vor dem institutionellen Sportschiedsgericht (TAS). Wem kommt dabei Rechtsschutz als Partei zu? Thomas Ritter untersucht, ob es möglich ist, die Parteistellung der Betroffenen im Verfahren durch reglementarische oder vertragliche Dispositionen zu beeinflussen.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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