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Liebe Leserinnen und Leser

Fälle bezüglich Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) sind heute in allen Kantonen zahlreich zu verzeichnen. So manch einer hat bekanntlich auch schon versucht, sich durch Flucht in angrenzendes Kantonsgebiet der Fahrfähigkeitskontrolle beziehungsweise deren Folgen zu entziehen. Salim Rizvi analysiert das aktuell dazu ergangene Urteil des Bundesgerichts vom 18. Januar 2016. Seiner Meinung nach überzeugt es, dass die kantonale Zuständigkeitsordnung (Territorialprinzip) nicht die Interessen der beschuldigten Person schützt, sondern der Wahrung der Souveränität des Kantons dienen sollte.
 
Stockwerkeigentum besteht immer häufiger in der Form von vertikalem oder kombiniertem Eigentum an mehreren Gebäuden. Daher werden Entscheide, die einstimmig beschlossen werden müssen, immer problematischer. Amédéo Wermelinger macht hierfür zu einem grossen Teil die heutige Gesellschaft verantwortlich: Massnahmen, die einem dienen, denen stimmt man gerne zu – Massnahmen, von denen man selber nichts hat,  werden verweigert, ungeachtet eines Nutzens für den anderen Stockwerkeigentümer.
 
Eine Umsetzung der durch die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die sog. Masseneinwanderungsinitiative eingeführten Art. 121a und 197 Ziff. 11 der Bundesverfassung (BV) ist noch nicht abgeschlossen (siehe auch Astrid Epiney, Zur (teilweisen) «Unmöglichkeit» der Umsetzung von auf Volksinitiativen beruhenden Verfassungsbestimmungen am Beispiel der Art. 121a, 197 Ziff. 11 BV, in: Jusletter 10. August 2015). Derweilen versucht der Bundesrat mit der EU eine Einigung zum Freizügigkeitsabkommen zu erzielen. Christa Tobler schildert das Massnahmenpaket für das Vereinigte Königreich, soweit es die Frage der Sozialleistungen und der Freizügigkeit betrifft. Es besteht angesichts der Entwicklungen innerhalb der EU Hoffnung darauf, dass sie sich doch noch zu Verhandlungen über eine Revision des FZA bereit erklären könnte, allerdings nicht mit Bezug auf Höchstzahlen, Kontingente und Schweizer Vorrang.
 
Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay beschäftigen sich mit verschiedenen Fragen rund um den Erbschein. Unter anderem zeigen sie auf, wann dieser ausgestellt werden darf und wie es sich bei einer Ausschlagung der Erbschaft damit verhält.
 
Kurt Pärli schliesslich bietet uns anhand seiner Abschiedsvorlesung an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW einen angeregten Diskurs zur Frage: Gibt es ein Recht auf Faulheit? Seine eigenen Ausführungen lassen ihn daran zweifeln. Faule Helden mögen wir zwar in Literatur sowie Theater und die Philosophen loben den Müssiggang, das Recht hingegen stärkt eher die Fleissigen; Die Faulen riskieren Sanktionen, vor allem dann, wenn sich auf sozialstaatliche Unterstützung angewiesen sind.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Salim Rizvi
Abstract

Im Urteil 6B_553/2015 vom 18. Januar 2016 hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Kantonspolizei St. Gallen auf dem Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden für die Anhaltung und Anordnung einer Blutprobe eigentlich nicht zuständig gewesen wäre. Dennoch: Die kantonale Zuständigkeitsordnung (Territorialprinzip) schützt nicht die Interessen der beschuldigten Person im Rahmen der Beweiserhebung, sondern dient der Wahrung der Souveränität des Kantons bei der Organisation der polizeilichen Aufgaben. Deswegen haben die Interessen des Fahrzeuglenkers keinen Vorrang gegenüber dem Interesse an der Wahrheitsfindung (E. 3).

Amédéo Wermelinger
Amédéo Wermelinger
Abstract

Bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen führen oft zu hitzigen Diskussionen an der Stockwerkeigentümerversammlung. Das Gesetz regelt nicht jeden Einzelfall ausdrücklich. Kritisch erscheint insbesondere die Qualifizierung jener Eingriffe an gemeinschaftlichen Teilen, die lediglich einem einzelnen Stockwerkeigentümer dienen. Das Bundesgericht äussert sich einmal mehr darüber mit einer Begründung, der leider nicht bedenkenlos gefolgt werden kann.

Beiträge
Christa Tobler
Christa Tobler
Abstract

Am 19. Februar 2016 erfolgte die politische Einigung über eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union. Hierdurch hat die Umsetzung der durch die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die sog. Masseneinwanderungsinitiative eingeführten Art. 121a und 197 Ziff. 11 BV einen neuen zeitlichen und politischen Rahmen erhalten, soweit es um den Versuch des Schweizer Bundesrates geht, mit der EU eine Einigung zum Freizügigkeitsabkommen zu erzielen. Der Beitrag beleuchtet die Elemente des Massnahmenpakets für das Vereinigte Königreich, welche sich auf Sozialleistungen und die Freizügigkeit beziehen, und stellt die Frage, was sie aus rechtlicher Sicht für die Schweiz bedeuten könnten.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Mascha Santschi Kallay
Mascha Santschi Kallay
Abstract

Der Erbenschein ist ein wichtiger Legitimationsausweis für die Erben gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen, Grundbuchämtern und weiteren Stellen. Er bestätigt, dass ein Erbe über die Erbschaftssachen verfügen darf. Gegenstand des Beitrages sind verschiedene Fragen rund um den Erbenschein. Unter anderem wird aufgezeigt, wann er ausgestellt werden darf.

Essay
Kurt Pärli
Kurt Pärli
Abstract

Ein justiziables Recht auf Faulheit überhaupt auch nur zu diskutieren, hat in unserer auf Arbeit fixierten Gesellschaft etwas Verwegenes. Faulheit wurde aber in unterschiedlichen Epochen und Gesellschaften durchaus unterschiedlich bewertet. Ein Streifzug durch Philosophie, Literatur, Theater und Politik bringt zu Tage, dass Faulheit nicht immer und nicht überall negativ besetzt war (und ist). Der Beitrag zeigt auf, wie Luther, Zwingli, Kant, Smith, Marx, Engels und andere zur Stigmatisierung des Nicht-Arbeitens beigetragen haben und wie sich dies in unserer heutigen Rechtsordnung auswirkt. Faulheit ist, zumindest vorderhand, auch keine vom verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot geschützte Lebensform.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Unterlassungsklagen von Bankangestellten gegen ihre Arbeitgeber wegen einer drohenden Herausgabe von Daten an die US-Behörden können nicht im vereinfachten Verfahren erledigt werden. Dies hat das Bundesgericht in zwei aktuellen Fällen aus dem Kanton Zürich entschieden. (Urteile 4A_332/2015 und 4A_328/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ergänzungsleistungen zu Altersrenten müssen Altersheimbewohnern von jenem Kanton ausgerichtet werden, in dem die Rentner vor dem Heimeintritt Wohnsitz hatten. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Frau entschieden, die erst zwei Jahre nach ihrem Umzug in ein Alterszentrum Ergänzungsleistungen benötigte. (Urteil 9C_181/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Mitte 2014 in Kraft gesetzte gemeinsame Sorgerecht birgt nach wie vor viel Diskussionsstoff, wie die öffentliche Beratung von zwei Fällen am Bundesgericht gezeigt hat. Obwohl beide Fälle aussergewöhnlich sind, werfen sie Fragen auf, die sich auch in Zukunft stellen werden. (Urteile 5A_400/2015 und 5A_3237/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters des brutalen Bruderholz-Einbruchs vom Oktober 2012 in einem Nebenpunkt gutgeheissen. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes hat es bestätigt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss nun nochmals über den Fall befinden. (Urteile 6B_848/2015 und 6B_818/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein unverbesserlicher Raser erhält keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Das Bundesgericht hat eine Zurückweisung der Dienststelle für Bevölkerung und Migration des Kantons Waadt gegen diesen 29-jährigen französischen Staatsangehörigen bestätigt. (Urteil 2C_367/2015) (sts)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Einem im vergangenen Jahr nicht wiedergewählten Staatsanwalt des Bundes steht eine Entschädigung von insgesamt 14 Monatslöhnen zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Nichtwiederwahl gilt als Kündigung. Sie war gemäss Urteil ungerechtfertigt, aber nicht missbräuchlich. (Urteil A-4517/2015)

Jurius
Abstract

BVGer – Die SBB muss beim Lärmschutz in Villnachern (AG) entlang der Bözberg-Bahnlinie nicht nachbessern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. (Urteil A-3993/2015)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten soll gefördert und die Chancengleichheit verbessert werden. Der Bund bezweckt dies mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung, welches das Parlament im Juni 2014 verabschiedet hat. Am 25. Februar 2016 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung über die Weiterbildung gutgeheissen und die Inkraftsetzung des Weiterbildungsgesetzes auf den 1. Januar 2017 beschlossen.