Neueinzonungen von Bauland
BGer – Gesamtschweizerische Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, gegen die Neueinzonung von Bauland Einsprache und Beschwerde zu erheben. Das Bundesgericht stellt wie das zuständige Bundesamt fest, dass damit die Schaffung neuer Bauzonen nunmehr als Bundesaufgabe angesehen werden muss, was die Beschwerdebefugnis von Natur- und Heimatschutzorganisationen zur Folge hat. (Urteile 1C_315/2015, 1C_321/2015)
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