Liebe Leserinnen und Leser
Die Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht vom 25. Januar 2016 hat einen multimedialen, elektronischen Tagungsband zur Tagung «Selbst- und Fremdbestimmung am Lebensende» enthalten. In dieser Ausgabe werden nun wieder aktuelle wissenschaftliche Beiträge aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitsrechts vorgestellt.
Nachdem jüngst in Frankreich ein Proband im Rahmen einer klinischen Studie verstorben ist, stellt sich auch die Frage nach der allfälligen Haftung in einer solchen Konstellation. Wir sind stolz, in der aktuellen Ausgabe den vollständigen Evaluationsbericht zur Haftungsregelung im schweizerischen Humanforschungsgesetz publizieren zu können, den Yvonne Bollag, Stefan Schütz und Iris Herzog-Zwitter zuhanden des Bundesamts für Gesundheit verfasst haben. Namentlich die für diese Evaluation durchgeführten Befragungen sowie die rechtsvergleichende Optik enthalten dabei weiterführende Anregungen und Hinweise.
Fragen der Intersexualität werden in den letzten Jahren vermehrt aufgegriffen und diskutiert, nicht zuletzt im Zusammenhang mit einzelnen Athletinnen an den soeben zu Ende gegangenen Olympischen Spielen. Auch die vorletzte Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht, hat der Thematik bereits einen längeren Beitrag gewidmet (siehe dazu Mirjam Werlen, Persönlichkeitsschutz und höchstpersönliche Rechte bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante (DSD), in: Jusletter 24. August 2015). Mirjam Werlen, Maya Shaha und Jürg C. Streuli fragen in ihrem Beitrag u.a. sehr praktisch nach der invalidenversicherungsrechtlichen Unterstützung der Eltern von Kindern mit Geschlechtsvarianten (DSD/VSD – «Intersexualität»). Sie kommen zum Schluss, dass in diesem Bereich eine eigentliche Leistungs- oder Versorgungslücke besteht, die gefüllt werden müsste.
Niemand bestreitet heute noch, dass das elektronische Patientendossier zu einer Verbesserung der Patientenversorgung und zu einer Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen führen kann; vorausgesetzt, die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in einer für die Praxis attraktiven Art und Weise. Sarah Winkler unterzieht das nun im Entwurf vorliegende Ausführungsrecht, namentlich jenes zur Zertifizierung von «Gemeinschaften» und «Stammgemeinschaften», einer Prüfung und kommt zum Schluss, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.
Vor dem Hintergrund seiner jahrzehntelangen Auseinandersetzung mit dem Krankenversicherungsrecht in Lehre und Praxis, diskutiert Jean-Louis Duc einige aktuelle Reformideen des geltenden KVG-Systems, u.a. im Bereich der Einschränkung der Kontrahierungspflicht oder bezüglich der Einführung kantonaler Einheitskassen.
Wiederum findet sich in dieser Ausgabe auch eine aktuelle Bibliographie gesundheitsrechtlicher Publikationen, die im ersten Halbjahr 2016 erschienen sind.
Auch im Namen des Institut de droit de la santé (IDS) der Universität Neuenburg und meiner Kollegen und Redaktionsmitglieder, wünsche ich Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Prof. Dr. Thomas Gächter
Universität Zürich
Universität Zürich
Redaktor Jusletter