Universität Zürich
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Haftungsfälle in der Humanforschung sind selten, bzw. die Datenlage dazu ist wenig erforscht. Der aktuelle Fall einer Arzneimittel-Studie in Frankreich mit dem Tod eines Probanden zeigt aber, dass die Fragen der Sicherheit und Haftung von grossem öffentlichem Interesse sind. Für die Schweiz gilt mit dem neuen Humanforschungsgesetz (HFG) eine klare Kausalhaftung für Forschungsvorhaben. Der HFG-Evaluationsbericht für das BAG umfasst einen Rechtsvergleich der Haftungsbestimmungen in acht europäischen Ländern, eine Standortbestimmung der heutigen Praxis in der Schweiz mittels mündlicher und schriftlicher Befragung und zeigt Handlungsfelder auf.
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Kinder mit Geschlechtsvarianten sind häufig von Geburt weg mit körperlichen und psychischen Einschränkungen konfrontiert, die sie oftmals das ganze Leben begleiten. Für Eltern stellt die Geburt eines Kindes mit Geschlechtsvarianten meistens eine Krise mit Auswirkungen auf das Leben dar. Nachfolgend werden die körperlichen und psychischen Herausforderungen von Kindern mit Geschlechtsvarianten sowie die damit verbundenen Herausforderungen für die Eltern dargelegt. In Bezugnahme auf die aktuelle Behandlung und Betreuung werden die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen bearbeitet. Empfohlen wird ein sorgfältiges und umfassendes Abwägen in jeder Situation und das Beachten der Auswirkungen auf den gesamten Lebensverlauf. *
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Zukünftig sollen die behandelnden Ärzte die relevanten medizinischen Daten ihrer Patienten über ein elektronisches Patientendossier beziehen können. Den Patienten wird dabei die Möglichkeit gegeben, die Zugriffsrechte auf ihre Patientendaten selber zu verwalten. Bis allerdings das erste Mal Daten über das elektronische Patientendossier bereitgestellt und bezogen werden können, müssen noch einige rechtliche Fragen geklärt werden, insbesondere im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Zertifizierungen.
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Unsere langjährige Erfahrung als Gerichtsschreiber am Bundesgericht, als Professor für Sozialversicherungsrecht und Rechtsanwalt führt uns heute zur Diskussion über Reformideen zur KVG, die seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1996 zahlreiche Änderungen erfahren hat. Es ist auch schon vorgekommen, dass das Bundesgericht umstrittene Praktiken von einzelnen Versicherern korrigiert hat (z.B. im Fall «Hausärzte»; Urteil des Bundesgerichts 9C_65/2015 vom 29. September 2015 sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts). (sts)
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Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu Hundert juristische und medizinische Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016.
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BGer – Gesamtschweizerische Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, gegen die Neueinzonung von Bauland Einsprache und Beschwerde zu erheben. Das Bundesgericht stellt wie das zuständige Bundesamt fest, dass damit die Schaffung neuer Bauzonen nunmehr als Bundesaufgabe angesehen werden muss, was die Beschwerdebefugnis von Natur- und Heimatschutzorganisationen zur Folge hat. (Urteile 1C_315/2015, 1C_321/2015)
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BGer – Das Bundesgericht verweigert dem Bauprojekt «Ringling» im Zürcher Stadtteil Höngg die Baubewilligung. Als Arealüberbauung, die von erheblichen Privilegien bezüglich Geschosszahl und Ausnützungsziffer profitiert, wird das Projekt den gesetzlichen Anforderungen an eine «besonders gute» Gestaltung nicht gerecht. (Urteile 1C_313/2015, 1C_317/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Hochhausstandort im Luzerner Himmelrichquartier abgewiesen. Zwei Anwohner beantragten, dass die Bestimmungen für die Nutzung des Gebiets nochmals durch das Kantonsgericht überprüft werden. (Urteil 1C_398/2016)
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BGer – Der heute 48-jährige Mann, der seine Ehefrau 2009 in Riniken (AG) auf offener Strasse kaltblütig erschoss, ist definitiv wegen Mordes und Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. (Urteil 6B_480/2016)
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BGer – Die luxemburgische Velorennstall Leopard AG muss dem Radrennfahrer Fränk Schleck und dessen Firma Winfrank GmbH insgesamt 2 Millionen Euro zahlen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Sportgerichts in Lausanne bestätigt. (Urteil 4A_202/2016)
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BGer – Das Bundesgericht hält in seinem begründeten Urteil zum Wendegleis beim Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen fest, dass für das Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste. (Urteile 1C_162/2015, 1C_164/2015)
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BVGer – Ein Journalist der «SonntagsZeitung» erhält auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die nicht anonymisierten Einträge zu Unfällen, Defekten und weiteren Ereignissen der 26 wichtigsten Transportunternehmen der Schweiz. (Urteil A-4571/2015)
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BStGer – Die Bundesanwaltschaft muss den ägyptischen Behörden das rechtliche Gehör gewähren, wenn sie die Strafuntersuchung gegen Angehörige des Mubarak-Clans wegen Teilnahme oder Unterstützung einer kriminellen Organisation einstellen will. (Urteil BB.2015.68)
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