Ausreichende Regeln für Hochhausstandort
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Hochhausstandort im Luzerner Himmelrichquartier abgewiesen. Zwei Anwohner beantragten, dass die Bestimmungen für die Nutzung des Gebiets nochmals durch das Kantonsgericht überprüft werden. (Urteil 1C_398/2016)
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