Liebe Leserinnen und Leser
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) arbeitet zurzeit daran – unter Berücksichtigung der laufenden Datenschutzreformen in der EU und beim Europarat – einen Vorentwurf für eine Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) auszufertigen. In seiner Stellungnahme zur Motion «Förderung der Schweiz als universeller virtueller Datentresor» vom 24. August 2016 spricht sich der Bundesrat nun für die Aufhebung des Datenschutzes juristischer Personen im Zuge dieser Revision aus. Damian George hält nach einer Analyse des Konzepts des Datenschutzes juristischer Personen fest, dass die pauschale Erfassung juristischer Personen durch das DSG nicht überzeugt. Er hofft nun auf eine entsprechende Anpassung des Datenschutzgesetzes, d.h. der Mensch sollte als Datensubjekt ins Zentrum gestellt werden.
David Equey widmet sich den am 1. Juli 2016 in Kraft gesetzten neuen Gesetzesbestimmungen zur Bildung des Firmennamens. Künftig sollen bei der Firmenbildung für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften gelten, so sorgen die neuen Bestimmungen für Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften. Der Autor sieht in diesen Änderungen eine rechtliche und administrative Vereinfachung.
Soweit nicht Ansprüche auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung vollstreckt werden sollen, wird von Realvollstreckung gesprochen. Andreas Schneuwly und Meinrad Vetter widmen sich der Realvollstreckung handelsgerichtlicher Sachentscheide. Hierzu werden neben allgemeinen Ausführungen einige ausgewählte Fragen aus der handelsgerichtlichen Praxis vertieft diskutiert. Sie raten der klagenden/gesuchstellenden Partei, bereits mit der Klage/dem Gesuch konkrete Vollstreckungsmassnahmen zu beantragen, dabei können mehrere Massnahmen, insbesondere auch Ordnungsbusse und Strafandrohung nach Art. 292 StGB miteinander kombiniert werden.
Martin Kaiser stellt rechtliche Überlegung zu den Schwierigkeiten bei der Beendigung des gemeinsamen Mietvertrages insbesondere bei Konkubinaten an. Er fasst zusammen: «Weigert sich nach Beendigung eines Konkubinats der Vermieter, den ausziehenden Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen und ist der Konkubinatspartner mit der gemeinsamen Kündigung nicht einverstanden, kann der ausgezogene Mieter gerichtlich auf Auflösung bzw. durch den erfolgten Auszug auf Feststellung der Auflösung der dem Mietvertrag zugrunde liegenden einfachen Gesellschaft klagen und kann gleichzeitig gerichtlich als äussere Liquidationshandlung verlangen, dass der Mietvertrag von Seiten der gemeinsamen Mieter als Gesellschafter gekündigt werden muss.»
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Das Schweizer Datenschutzgesetz gewährt natürlichen und juristischen Personen weitgehend den gleichen Rechtsschutz. Obwohl nur wenige Länder ein solches Konzept verfolgen, wurden die praktischen Schwierigkeiten der datenschutzrechtlichen Erfassung juristischer Personen in der Lehre bis anhin kaum diskutiert. Der Autor zeigt, dass sich der historische Gesetzgeber zu wenig mit den Konsequenzen dieser schematischen Gleichbehandlung auseinandergesetzt hat. Diesen Fehler gilt es bei der anstehenden Revision des Datenschutzgesetzes zu vermeiden.
Abstract
Am 1. Juli 2016 ist die Revision des Firmenrechts in Kraft getreten. Zukünftig – mit Ausnahme der Einzelunternehmen – unterliegen alle im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten den gleichen Bestimmungen hinsichtlich der Firmenbildung und bezüglich der Gebietsausschliesslichkeit. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmenname einer Personengesellschaft aus einem frei zu bildenden Kern, der mit der entsprechenden Rechtsformangabe ergänzt wird, dabei wird die Ausschliesslichkeit des Firmennamens auf die ganze Schweiz ausgedehnt. (sts)
Abstract
In der handelsgerichtlichen Praxis führt die Realvollstreckung immer wieder zu neuen Fragestellungen. Die Autoren nehmen dies zum Anlass, um die Realvollstreckung zu analysieren. Dabei gehen sie einerseits auf Begrifflichkeiten und allgemeine Fragestellungen rund um die Realvollstreckung handelsgerichtlicher Sachentscheide ein und andererseits auf spezifischerer Problemstellungen, die sich den Autoren in jüngster Zeit in ihrer handelsgerichtlichen Praxis gestellt haben.
Abstract
Ein Mietvertrag wird auf Mieterseite häufig mit mehreren Mietern gemeinsam abgeschlossen, welche weder verheiratet sind, noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Werden sich die Mieter in der Folge über die gemeinsame Auflösung des Mietverhältnisses bspw. aufgrund der Auflösung bzw. der Beendigung eines Konkubinats nicht einig, stellen sich diesbezüglich Rechtsfragen, welche in der (Mietrechts-)Literatur bisher nur rudimentär behandelt wurden. Der Beitrag zeigt rechtliche Überlegungen zur Lösung dieser spezifischen Problemstellung auf.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Kompetenz des Grossen Rates des Kantons Genf zur Festlegung der Tarife für die Genfer Verkehrsbetriebe. Die nach Annahme der kantonalen Initiative «Stopp den Tariferhöhungen bei den Genfer Verkehrsbetrieben! » eingeführte Kompetenzregelung ist mit Bundesrecht vereinbar. (Urteil 2C_62/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist das Gesuch des Russischen Paralympischen Komitees um Erlass provisorischer Massnahmen ab, welche die Teilnahme russischer Athleten an den Paralympischen Spielen in Rio de Janeiro ermöglichen sollten. (Verfügung 4A_470/2016)
Abstract
BGer – Der Kanton Bern zählt die Stimmen bei den Regierungsratswahlen nach einem korrekten System aus. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es wies die Beschwerde eines Mitglieds der Grünliberalen ab, das die Berechnung des absoluten Mehrs bemängelte. (Urteil 1C_21/2016)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten die Richter fest. (Urteil 6B_485/2016)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt der Wettbewerbskommission WEKO im Grundsatz, Daten eines rechtskräftig abgeschlossenen Kartellverfahrens auf dem Weg der Amtshilfe an ein Gemeinwesen bekanntzugeben. Das Gericht beurteilte diese Frage zum ersten Mal. Inhaltlich ging es um Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich. (Urteile A-6315/2014, A-6320/2014, A-6334/2014)
Abstract
BVGer – Die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber müssen auch für die Kosten der Jodtabletten-Verteilung im Umkreis zwischen 20 und 50 Kilometer um ein Kernkraftwerk aufkommen. (Urteil A-7711/2015)
Abstract
BVGer – Der Verein IG Fluglärm hatte mit einer Beschwerde gegen das neue Betriebsreglement des Flugfelds Beromünster (LU) keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte Einschränkungen bei den Flugbewegungen ab. (Urteil A-3339/2015)
Abstract
BStGer – Eine jahrelange Strafuntersuchung gegen fünf Männer, die ursprünglich wegen angeblicher Mitgliedschaft bei der ‘Ndrangheta ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten waren, endet mit drei bedingten Strafen. Das Bundesstrafgericht sprach den Hauptangeklagten frei. (Urteil SK.2015.7)
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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