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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerbereich, auch straflose Selbstanzeige genannt, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Immerhin befreit diese von den unangenehmen Folgen einer durch die Behörden aufgedeckten Steuerhinterziehung. Problematisch ist allerdings, dass zum einen die Voraussetzungen für die Strafbefreiung aufgrund einer Selbstanzeige in den verschiedenen Steuerrechtsgesetzen nicht übereinstimmen und zum anderen einzelne Auslegungsfragen bisher ungeklärt sind. Sonja Bossart und Marc Jutzi stellen die unterschiedlichen Anforderungen dar und fordern vom Gesetzgeber mehr Klarheit, insbesondere halten sie eine – mit Blick auf den Fiskalzweck liberal ausgestaltete – Vereinheitlichung der verschiedenen Gesetzesbestimmungen für sinnvoll.
 
David Glassey fasst thematisch sortiert die letztinstanzliche Rechtsprechung in Strafsachen der Gerichte der Kantone Genf, Jura und Neuchâtel aus dem Jahr 2014 zusammen.
 
Seit 1. Januar 2016 ist das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) in Kraft. Der Umsetzungsprozess der Volksinitiative bis zum jetzigen Zeitpunkt war schwerfällig, umstritten und rechtlich von komplexen Auslegungsfragen geprägt. Dies führte zu grosser (Rechts-)Unsicherheit. Florian C. Roth unterzieht der Kompetenzverteilung zwischen Bundesgericht und eidg. Parlament anhand der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative einer kritischen Betrachtung.

 

In einer Replik zum Beitrag von Philipp Haberbeck (Ist Art. 377 OR Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung dispositives oder zwingendes Recht?, in: Jusletter 8. August 2016) nimmt Marcel Giger Stellung zur Frage, ob Art. 377 OR dispositiver oder zwingender Natur sei. Er vertritt klar die Ansicht, dass bei der Auslegung die klassischen Methoden, insbesondere systematische und teleologische, durchaus einen Beitrag leisten können, sei es auch nur in Form von Anregungen für weiterführende Diskussionen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

Wissenschaftliche Beiträge
Sonja Bossart Meier
Marc Jutzi
Abstract

Gegenstand des Beitrages bilden die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige im Recht der direkten Steuern, der Mehrwertsteuer sowie der dem Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) unterliegenden Abgaben.

Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
David Glassey
Abstract

Diese Übersicht präsentiert thematisch eine Zusammenfassung von rechtskräftigen Strafurteilen von kantonalen Gerichten letzter Instanz aus dem Jahr 2014. Sie weist auf gewisse praktische Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung und die Unterschiede zwischen den Kantonen hin. Schliesslich bietet diese Übersicht Gelegenheit, an die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zu erinnern. (bak)

Beiträge
Florian Roth
Florian Roth
Abstract

Bei der Umsetzung von Volksinitiativen ist die Kompetenzausscheidung zwischen Bundesgericht und Bundesversammlung anhand des Legalitätsprinzips vorzunehmen, unter Beachtung der Besonderheiten der Auslegung von durch Volksinitiativen geschaffenem Verfassungsrecht. Auch im Falle konzeptioneller Mängel von Volksinitiativen darf der Initiativzweck nicht auf Kosten der Rechtssicherheit überbetont werden. Schliesslich ist es unter Umständen zulässig, dass ein vor Erlass des Umsetzungsgesetzes ergangenes Bundesgerichtsurteil, welches den direkt anwendbaren Gehalt der betreffenden Verfassungsnorm definiert, im Gesetzgebungsprozess übersteuert wird.

Marcel Giger
Abstract

Philipp Haberbeck hat im Jusletter vom 8. August 2016 einen sehr lesenswerten Beitrag zur Frage publiziert, ob Art. 377 OR dispositiver oder zwingender Natur ist. Der Autor behandelt in seiner Publikation die klassischen Auslegungsmethoden nur summarisch und er kommt zum Schluss, dass sich die Antwort zur gestellten Frage nicht aus den üblichen Auslegungsmethoden erschliessen lässt. Vorliegend wird die Ansicht vertreten, dass die klassischen Methoden durchaus einen Beitrag leisten können, sei es auch nur in Form von Anregungen für weiterführende Diskussionen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau hat einer Frau nach der Geburt ihres Kindes die Lohnfortzahlung zu unrecht verweigert. Sie war vom Arzt krank geschrieben. In einem Grundsatzentscheid hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Frau gut. (Urteil 8C_90/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Eine unverheiratete Mutter, die den Namen des Vaters ihrer Tochter nicht preisgeben will, ist mit ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Friedensgerichts vor Bundesgericht gescheitert. Nun soll ein Beistand klären, wer der Vater ist. (Urteil 5A_220/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud muss Steuernachzahlungen von über zehn Millionen Franken leisten. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Walliser Behörden bezüglich der Steuernachforderungen für die Jahre 2003 bis 2010 bestätigt. (Urteile 2C_445/2015, 2C_446/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Nach seinem Sieg im Oktober 2015 vor der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs, wird das Urteil der Waadtländer Justiz gegen Dogu Perinçek revidiert. Das Bundesgericht hebt die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung auf. (Urteil 6F_6/2016) (sts)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den Geschäftsprüfungskommissionen soll institutionalisiert werden. Es braucht zudem eine stärkere verwaltungsinterne Verbreitung und Kenntnis der Prüfergebnisse der EFK. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. September 2016 die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli 2016 bis und mit 16. August 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.