FINMA veröffentlicht Rundschreiben «Direktübermittlung»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat heute das Rundschreiben «Direktübermittlung» publiziert. Dieses konkretisiert, nach welchen Kriterien die Beaufsichtigten nicht öffentliche Informationen an ausländische Behörden und Stellen übermitteln dürfen. Das neue Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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