Jusletter

Kostenübernahmepflicht bei teuren Arzneimitteln

  • Autoren/Autorinnen: Dominik Sennhauser / Felix Sennhauser
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • Zitiervorschlag: Dominik Sennhauser / Felix H. Sennhauser, Kostenübernahmepflicht bei teuren Arzneimitteln, in: Jusletter 30. Januar 2017
Mit Urteil 9C_730/2015 vom 16. September 2016 schützte das Bundesgericht eine Klage des Kantonsspitals St. Gallen gegen die KPT und verpflichtete diese, als Grundversicherung die Kosten für die Behandlung mit dem Arzneimittel Myozyme© zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund CHF 370‘000 während der ersten zwölf Monate der Behandlung. Die Autoren beleuchten in Bezug auf die Kostentragungspflicht der Grundversicherungen die rechtliche Situation de lege lata, werfen aber auch volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen bezüglich der Kostentragungspflicht bei teuren Arzneimitteln auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Urteil des Bundesgerichts 9C_730/2015 vom 16. September 2016
  • 1. Sachverhalt
  • 2. Argumentation der Krankenversicherung
  • 3. Erwägungen des Schieds- und Bundesgerichts
  • II. Rechtliche Auslegeordnung und gesellschaftspolitische Fragestellungen
  • 1. Folgen der Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste
  • 2. Limitierungen nach Art. 73 KVV
  • 3. Rechtsnatur der Aufnahme eines Arzneimittels in die Spezialitätenliste
  • 4. Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall
  • 5. Volkswirtschaftliche Überlegungen
  • 6. Gesellschaftspolitische Aspekte
  • 7. Fazit und Ausblick

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