Die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche der dritten Generation
Eine rechtliche Einordnung des neuen Einbürgerungstatbestandes
Am 12. Februar 2017 haben Stimmvolk und Stände einer erleichterten Einbürgerung für Kinder und Jugendliche der dritten Ausländergeneration deutlich zugestimmt, nachdem mehrere ähnliche Vorlagen in der Vergangenheit gescheitert waren. Die formellen und materiellen Anforderungen an diese neue Einbürgerung sind hoch. Von einem ius soli oder einer automatischen Einbürgerung, wie in anderen europäischen Staaten, ist die Schweiz weit weg. Der Beitrag legt dar, an welche Voraussetzungen die erleichterte Einbürgerung geknüpft ist, und erläutern, weshalb die Neuerung dennoch positiv zu werten ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
- 1. Der Erwerb durch Abstammung
- 2. Der Erwerb durch Einbürgerung
- 3. Kantonale Erleichterungen für die zweite und dritte Generation
- III. Der lange Weg zu einer erleichterten Einbürgerung für Terzos
- 1. Frühere Vorlagen zur Einführung einer erleichterten Einbürgerung
- 2. Die parlamentarische Initiative Marra
- IV. Die erleichterte Einbürgerung für die 3. Ausländergeneration
- 1. Formelle Voraussetzungen der erleichterten Einbürgerung
- 2. Materielle Voraussetzungen der erleichterten Einbürgerung
- 3. Das Verfahren auf erleichterte Einbürgerung
- V. Erleichterung oder Anerkennung? Eine Würdigung
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