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Liebe Leserin, lieber Leser
 
Das Jahr 2016 hat für die Rechtsetzung im Bereich Migration einige Klärungen gebracht: Im Dezember verabschiedete das Parlament eine Vorlage zur Umsetzung von Art. 121a BV (Steuerung der Zuwanderung, sog. «Masseneinwanderungsinitiative»), die politisch und medial mit der ungenauen Bezeichnung «Inländervorrang light» versehen worden ist; damit wurde – durch den Verzicht auf eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU – auch der Weg frei für die Ratifizierung des Protokolls über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Offen bleibt vorerst, welche Regeln für die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit gelten werden. In derselben Session einigten sich die beiden Parlamentskammern nach mehrjährigen Diskussionen im Dezember 2016 mit Bezug auf die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung auch auf eine umfangreiche Änderung des Ausländergesetzes, welches nun neu «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration» (AIG) heissen wird.
 
Am 1. Oktober ist in Umsetzung der «Ausschaffungsinitiative» (Art. 121 Abs. 3–6 BV) eine Revision des StGB mit zahlreichen Änderungen auch des Ausländergesetzes in Kraft getreten, wodurch nun bei Verurteilung wegen Verstössen zu bestimmten Straftaten obligatorisch auch eine Landesverweisung als Massnahme ausgesprochen werden muss. Es handelt sich dabei um eine tiefgreifende Änderung des Systems der Aufenthaltsbeendigung, indem bei Delinquenz nicht mehr das Migrationsamt, sondern die Strafgerichtsbarkeit für die Festlegung der Folgen zuständig ist. Namentlich stellen sich nur schwer lösbare Probleme der Vereinbarkeit mit Menschenrechten und dem Freizügigkeitsrecht.
 
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im Juni 2016 eine Vorlage für ein beschleunigtes Asylverfahren angenommen, welches u.a. eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereichs mit sich bringen wird, indem ein grosser Teil der Verfahren in Bundesasylzentren durchgeführt werden soll. Soeben haben Volk und Stände im Februar 2017 einer erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern dritter Generation zugestimmt, welche Änderungen des revidierten (noch nicht in Kraft getretenen) Bürgerrechtsgesetzes (BüG) mit sich bringt; die Verordnung zum neuen BüG ist ebenfalls im Jahre 2016 vom Bundesrat beschlossen worden. Zu diesen innerstaatlichen Rechtsentwicklungen (neben weiteren, die hier nicht aufgezählt worden sind) gesellen sich eine Reihe von Neuerungen auf Ebene der Europäischen Union im Bereich Dublin und Schengen, welche direkte Auswirkungen auf die Schweiz haben werden.
 
Diese Schwerpunkt-Ausgabe zum Migrationsrecht befasst sich mit einigen dieser Neuerungen, so in den Beiträgen von Astrid Epiney zu den Folgen des Brexit für die schweizerischen und britischen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im anderen Staat, von Barbara von Rütte zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation und von Alexandra Büchler zur Problematik der Schaffung einer grösseren Gruppe von nicht abschiebbaren Menschen ohne Aufenthaltsrecht durch die Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung. Peter Uebersax äussert sich kritisch zu einzelnen Stimmen in der Lehre, welche bei der Umsetzung von Art. 121a BV eine Verfassungswidrigkeit erkennen wollen.
 
Zwei weitere Beiträge widmen sich bisher kaum beachteten Fragen des geltenden Ausländergesetzes: Thomas Schaad untersucht das Spannungsfeld zwischen dem strafprozessualen Anspruch eines Beschuldigten, sich nicht selber belasten zu müssen, und den im Ausländergesetz statuierten Auskunftspflichten; und Christoph Lienhard beleuchtet rechtliche Probleme beim Kantonswechsel von Ausländerinnen und Ausländern. Mit Fragen des Asylrechts und Asylverfahrens befassen sich Joël Olivier Müller, der die rechtliche Einordnung, Bedeutung und Zulässigkeit von Altersabklärungen bei minderjährigen Asylsuchenden untersucht, und Salome Schmid, die die Neuerungen der geplanten Revision der Dublin-III Verordnung («Dublin IV»), welche auch die Schweiz betrifft, analysiert.
 
Schliesslich orientieren Jean-Thomas Arrighi und Stefanie Kurt über eine Datenbank an der Universität Neuchâtel zu den kantonalen Rechtsgrundlagen im Migrationsrecht (Ausländer-, Asyl- und Bürgerrecht).
 
Wir hoffen, dass diese Beiträge auf Ihr Interesse stossen werden.
 
Zentrum für Migrationsrecht
an der Universität Bern
Redaktor Migrationsrecht
Dr. iur. Stefan Schlegel
Max-Planck-Institut zur Erforschung
multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften,
Göttingen

 

Beiträge
Astrid Epiney
Astrid Epiney
Abstract

Im Falle des (zu erwartenden) Austritts Grossbritanniens aus der EU stellt sich auch die Frage der Implikationen dieses Schritts für das (vertragliche) Verhältnis Grossbritanniens und der Schweiz. Der Beitrag greift diese Frage spezifisch in Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU auf. Dabei werden – auf der Grundlage der Implikationen des «Brexit» für die Stellung Grossbritanniens als Vertragspartei des FZA – einerseits die wechselseitigen Verpflichtungen der beiden Staaten, andererseits die Szenarien für die zukünftige Gestaltung ihrer Beziehungen erörtert.

Barbara von Rütte
Barbara von Rütte
Abstract

Am 12. Februar 2017 haben Stimmvolk und Stände einer erleichterten Einbürgerung für Kinder und Jugendliche der dritten Ausländergeneration deutlich zugestimmt, nachdem mehrere ähnliche Vorlagen in der Vergangenheit gescheitert waren. Die formellen und materiellen Anforderungen an diese neue Einbürgerung sind hoch. Von einem ius soli oder einer automatischen Einbürgerung, wie in anderen europäischen Staaten, ist die Schweiz weit weg. Der Beitrag legt dar, an welche Voraussetzungen die erleichterte Einbürgerung geknüpft ist, und erläutern, weshalb die Neuerung dennoch positiv zu werten ist.

Alexandra Büchler
Alexandra Büchler
Abstract

Ausländische Personen, gegen die eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, verlieren ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz (inkl. vorläufiger Aufnahme und Asyl) in der Regel selbst dann, wenn die Landesverweisung nicht vollzogen werden kann. In der Folge werden sich die betroffenen Personen ohne rechtlichen Status in der Schweiz aufhalten. Der Gesetzgeber schafft damit Sans-Papiers, die das Land nicht verlassen können. Der Beitrag zeigt auf, welche Probleme die neuen Bestimmungen in Bezug auf nichtvollziehbare Landesverweisungen mit sich bringen und wie diese durch eine entsprechend sinnvolle Praxis minimiert werden können.

Peter Uebersax
Abstract

Dem von der Bundesversammlung beschlossenen Ausführungsgesetz zu Art. 121a BV, mit dessen hauptsächlicher Fokussierung auf den sog. «Inländervorrang light», wurde verschiedentlich Verfassungsbruch vorgeworfen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Gesetzesnovelle tatsächlich im Widerspruch zum Verfassungsrecht steht, und wagt einen Ausblick auf die Verfassungsentwicklung.

Thomas Schaad
Abstract

Migrations- und Strafrecht weisen eine Vielzahl von Berührungspunkten auf und sind stellenweise miteinander verzahnt. Während im Migrationsrecht die ausländische Person einer Mitwirkungspflicht unterliegt, kann sie im Strafprozess dieselbe verweigern. Untersucht wird die Rechtslage, wenn sich eine ausländische Person durch ihre Mitwirkung im migrationsrechtlichen Verfahren dem Verdacht einer Strafbaren Handlung aussetzt. Hierbei wird die Rechtsprechung des EGMR berücksichtigt und es werden Vergleiche mit Steuer-, Finanzmarkt- und Strassenverkehrsrecht gezogen, um Erkenntnisse zu Mitwirkungsverweigerung und Verwertungsverbot zu gewinnen.

Christoph Lienhard
Abstract

Anlässlich der Prüfung eines Kantonswechselgesuches von Drittstaatsangehörigen stellen sich in der Praxis verschiedene Fragen, für welche der Gesetzgeber keine Regelungen aufgestellt hat. Die Vorgehensweise der kantonalen Migrationsämter ist daher unterschiedlich und die gerichtliche Rechtsprechung der Kantone ergibt ein uneinheitliches Bild. Ziel des Beitrags ist es, die häufigsten Problematiken näher zu beleuchten, sowie die Handhabung in der Praxis zu untersuchen und diese kritisch zu würdigen.

Joël Olivier Müller
Joël Olivier Müller
Abstract

Im Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls und der behördlichen Missbrauchsbekämpfung stellt die asylrechtliche Altersbestimmung eine verantwortungsvolle sowie herausfordernde Aufgabe dar. In Ermangelung gesetzlicher Normierungen oder verbindlicher Richtlinien variiert die behördliche Methodik der Altersbestimmung innerhalb Schweiz. Der Beitrag vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeine Methodik der asylrechtlichen Altersbestimmung. Infolgedessen wird der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit medizinischer Altersbestimmungen ein besonderes Augenmerk gewidmet.

Salome Schmid
Abstract

Die Europäische Kommission legte am 4. Mai 2016 einen Vorschlag zur Reform der Dublin III-Verordnung vor, der einen ersten Schritt zur Bewältigung der Krisensituation in Europa sein soll. Die Würdigung der einzelnen Bestimmungen zeigt jedoch, dass der Kommissionsvorschlag diesem Ziel nicht gerecht wird. Ganz im Gegenteil: Die vorgeschlagene Neufassung der Dublin III-Verordnung würde einen grossen Rückschritt im Europäischen Flüchtlingsschutz bedeuten.

Essay
Jean-Thomas Arrighi de Casanova
Jean-Thomas Arrighi de Casanova
Stefanie Kurt
Stefanie Kurt
Abstract

Wie erhalten die in der Schweiz wohnhaften Ausländer/innen das Stimm- und Wahlrecht, die Niederlassungsbewilligung und den Schweizer Pass? Der Beitrag präsentiert neue, interaktive Instrumente und frei zugängliche Informationen, um die Herausforderungen zwischen Citoyenneté und Integration der ausländischen Bevölkerung besser zu würdigen. In den nächsten Monaten wird unsere rechtliche Datenbank um Indikatoren zur Messung des Grads der Inklusion, respektive der Exklusion des Handelns der öffentlichen Hand erweitert werden, um eine Übersicht zu dieser kantonalen Praxis zu geben.

Rezension
Margarite Helena Zoeteweij-Turhan
Sarah Progin-Theuerkauf
Sarah Progin-Theuerkauf
Abstract

Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gerade in der gegenwärtig geführten Debatte um die «Flüchtlingskrise» in der EU ein wichtiges Thema, das die Dissertation von Andrea Egbuna-Joss kritisch und umfassend aufarbeitet. Die Autorinnen besprechen die Arbeit, die als Open-Access-Publikation frei zugänglich ist.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, der vom Bundesstrafgericht 2016 wegen Verstosses gegen das «Al-Qaïda/IS-Gesetz» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde. (Urteil 6B_948/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Bei kantonalen Gerichten können Beschwerden nur dann gültig in elektronischer Form eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, auf dessen elektronisch unterzeichnete und übermittelte Beschwerde die sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis nicht eingetreten ist. (Urteil 8C_455/2016)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Nach durchgeführter Anhörung veröffentlicht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die teilrevidierte Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Die Anpassungen konkretisieren die Pflicht von Banken und Effektenhändlern, neue Verträge oder Änderungen an bestehenden Verträgen nur zu vereinbaren, wenn die Gegenpartei einen Aufschub der Beendigung von Verträgen einräumt. Die Neuerungen treten am 1. April 2017 in Kraft.

Jurius
Abstract

Am 13. März 2017 eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Untersuchung gegen die Bucher-Landtechnik AG sowie deren konzernmässig verbundene Gesellschaften wegen möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsabreden beim Vertrieb von Ersatzteilen für Traktoren der Marken New-Holland, Case IH und Steyr. Bei der Bucher-Landtechnik AG wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Aus der Frühjahrssession 2017
Jurius
Abstract

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Frühjahrssession 2017 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.