Liebe Leserinnen und Leser
Julian Herzog und Adrian Kägi fassen die Rechtsprechung im Bereich des Mietvertragsrechts für das Jahr 2015 zusammen. Sie geben u.a. einen Überblick der massgebenden Entscheide im Kündigungsschutz, bei der Gültigkeit von Kündigungen und Erstreckungen, Mietzinsgestaltung und Nebenkosten. Ergänzt wird die Zusammenfassung mit wichtigen Literaturhinweisen.
Das Wort Crowdlending setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern «crowd» und «lending» und bezeichnet über das Internet vermittelte Kredite, die von mehreren bzw. vielen Privatpersonen an andere Privatpersonen oder an Unternehmen gegeben werden. Fedor Poskriakov weist darauf hin, dass sich das dazu neu vorgeschlagene FinTech-Regulierungsmodell (siehe auch Webinar@Weblaw: FinTech – Evolution oder Revolution? am 5. April 2017 um 11.00 Uhr) erst noch in der Praxis bewähren muss.
Neben dem Kartellrecht befasst sich unter anderem auch das Vergaberecht mit Wettbewerbsverstössen. Die entsprechenden Gesetze regeln jedoch unterschiedliche Sachverhalte und kommen grundsätzlich nebeneinander zur Anwendung. Astrid Waser und Daniel Sutter untersuchen, wie das Vergaberecht und das Kartellrecht bei Submissionsabsprachen zum Tragen kommen und unter welchen Voraussetzungen Vergabestellen Einsicht in die Akten eines Kartellverfahrens gewährt wird. Sie folgern, dass Vergabestellen, die von kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen betroffen sind, nach Abschluss des Kartellverfahrens Einsicht in die Verfügung und allenfalls in weitere Aktenstücke gewährt werden kann, sofern diese die vom Bundesverwaltungsgericht etablierten strikten Voraussetzungen erfüllen.
Worauf ist beim Prozessieren für eine Sitzgesellschaft zu achten? Philipp Haberbeck analysiert die wichtigsten Punkte, auf die bei der Vertretung einer Sitzgesellschaft in einem Zivilprozess vor Schweizer Gerichten zu achten ist. Vorab empfiehlt er u.a. aber allen Prozessanwälten, vor Beginn ihrer Tätigkeit mit einer Sitzgesellschaft als Klientin eine schriftliche Mandatsvereinbarung zu treffen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |