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Zum Anwaltsgeheimnis bei internen Untersuchungen im Finanzmarktbereich

Daniel Csoport
Daniel Csoport
Silvan Gehrig
Silvan Gehrig
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

Strafprozessrecht, Bankrecht, Aufsichtsrecht, Rechtsvergleichung, Notariats- und Anwaltsrecht

Zitiervorschlag: Daniel Csoport / Silvan Gehrig, Zum Anwaltsgeheimnis bei internen Untersuchungen im Finanzmarktbereich, in: Jusletter 888

In Strafverfahren stellt sich regelmässig die Frage, welche Informationen dem Anwaltsgeheimnis unterstellt und somit dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen sind. Dies akzentuiert sich bei beaufsichtigten Finanzinstituten. Der Beitrag thematisiert die internen Untersuchungen, die grosse praktische Relevanz erlangt haben, sowie die diesbezügliche Geltung des Anwaltsgeheimnisses im Rechtsstaat. Gestützt darauf wird anhand von Anwendungsfällen aus der Praxis aufgezeigt, ob und unter welchen Voraussetzungen Unterlagen aus internen Untersuchungen im Finanzmarktbereich durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind bzw. sein sollten.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Interne Untersuchung
    • 1. Begriff und Bedeutung
    • 2. Zur Rolle von Compliance bei internen Untersuchungen
  • III. Auswirkungen des Anwaltsgeheimnisses
    • 1. Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur berufstypischen Anwaltstätigkeit
    • 2. Anwaltsgeheimnis bei internen Untersuchungen
  • IV. Anwendungsfälle aus der Praxis
    • 1. Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 29. Januar 2013 
      • 1.1. Sachverhalt
      • 1.2. Erwägungen
      • 1.3. Bemerkungen
    • 2. Entscheid der Sanktionskommission der Six Swiss Exchange vom 28. Juni 2012
      • 2.1. Sachverhalt
      • 2.2. Erwägungen
      • 2.3. Bemerkungen
    • 3. Urteil des Bundesgerichts 1B_85/2016 vom 20. September 2016
      • 3.1. Sachverhalt
      • 3.2. Erwägungen
      • 3.3. Bemerkungen
  • V. Rechtsvergleichende Aspekte
    • 1. USA
      • 1.1. Anwaltsgeheimnis
      • 1.2. Rechtsprechung
    • 2. Deutschland
      • 2.2. Anwaltsgeheimnis
      • 2.2. Rechtsprechung
  • VI. Fazit
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