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Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Betreibungs- und Insolvenzverfahren

Benno Strub
Benno Strub
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

SchKG

Zitiervorschlag: Benno Strub, Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Betreibungs- und Insolvenzverfahren, in: Jusletter 894

Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen werden nach einem bisher weltweit akzeptierten Verständnis auch in der Schweiz nicht vollstreckt. Dieses Verständnis widerspricht dem ansonsten im Betreibungs- und Insolvenzverfahren gemäss SchKG herrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger, können doch inländische öffentlich-rechtliche Forderungen schweizweit vollstreckt werden. Allerdings ist die Schweiz vereinzelt staatsvertragliche Verpflichtungen eingegangen, welche die Vollstreckung ausländischer öffentlich-rechtlicher Forderungen in der Schweiz zulassen. Ob diese Ausnahmen irgendwann zur Regel werden, wird die Zukunft zeigen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Grundsatz: Rechtliche Gleichbehandlung der in- und ausländischen Gläubiger
  • 3. Ausnahme: Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen
    • 3.1. Einführung
    • 3.2. Ausnahme in den «Bilateralen I»: Beitragsforderungen von ausländischen Sozialversicherungsträgern
    • 3.3. Ausnahme im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
    • 3.4. Ausnahme in den «Bilateralen II»: Betrugsbekämpfungsabkommen
    • 3.5. Weitere Ausnahmen?
  • 4. Ausblick
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